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Demonstranten bei einer Demonstration für freie Medien in Polen am Wochenende in Warschau.
© Leszek Szymanski/dpa
Update

Rechtsruck in Polen: EU-Kommission leitet Verfahren zum Schutz des Rechtsstaats ein

Streit um Medienrecht und Verfassungsgericht: Erstmals geht die Europäische Union gegen einen Mitgliedsstaat vor, weil sie den Verlust der Rechtsstaatlichkeit befürchtet.

Nicht wenige Beobachter in Brüssel waren am Mittwoch überrascht, dass die EU-Kommission mit Blick auf die umstrittenen Veränderungen am Warschauer Verfassungsgericht und die Gängelung polnischer Medien am Ende doch Nägel mit Köpfen macht. Noch am Vortag hatte es mehrere Hinweise darauf gegeben, dass die Brüsseler Behörde vorerst kein Verfahren zur Prüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen einleiten würde. Am Mittwoch gab EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans dann aber bekannt, dass die EU-Kommission den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus erstmals aktivieren werde. Die EU-Kommission entschloss sich zu diesem Schritt, weil sie die bisherigen Antworten der polnischen Regierung auf die Fragen der Kommission zu den Beschlüssen im Bereich der Medien und des Verfassungsgerichts für nicht ausreichend hält.

Die Antworten aus Warschau an die Kommission waren bislang lapidar

Frans Timmermans hatte im Dezember von der Warschauer Regierung unter der nationalkonservativen Ministerpräsidentin Beata Szydlo schriftlich Erklärungen zu den umstrittenen Maßnahmen verlangt. In einem Antwortschreiben hatte die Warschauer Regierung unter anderem lapidar erklärt, dass Timmermans offenbar „irreführende und parteiische Informationen zur polnischen Regierung“ erhalten habe.
Zuvor hatte die neue Regierung in Warschau zunächst ein Gesetz durchs Parlament gepaukt, das eine Reform der Entscheidungsregeln am Verfassungsgericht vorsieht. Kritiker befürchten, dass die künftig vorgesehene Zwei-Drittel-Mehrheit unter den Verfassungsrichtern als zu hohe Hürde gilt. Zur Jahreswende wurde anschließend mit der Mehrheit der Regierungspartei für Recht und Gerechtigkeit (PiS) ein Gesetz verabschiedet, das es der Regierung erlaubt, über Leitungsposten in den öffentlich-rechtlichen Medien zu entscheiden.
Timmermans erklärte am Mittwoch in Brüssel, dass die Aktivierung des Rechtsstaatsmechanismus „nichts mit Politik zu tun“ habe. Vielmehr sei es das Ziel, „diese Fragen zu lösen, nicht anzuklagen oder Polemiken zu führen“. Es komme jetzt darauf an, einen „Dialog“ mit der polnischen Regierung zu führen. Dies könne entweder in schriftlicher Form geschehen oder in einem direkten Gespräch – beispielsweise in Warschau. Trotz des versöhnlichen Tons ließ der Niederländer aber keinen Zweifel daran, dass die EU-Kommission dazu verpflichtet sei, die Rechtsstaatlichkeit in Europa zu überwachen. Timmermans wies derweil Spekulationen zurück, es gebe zwischen ihm und Kommissionschef Jean-Claude Juncker Differenzen bei der Bewertung Polens.

Der Entzug des Stimmrechts ist unwahrscheinlich

Der Rechtsstaatsmechanismus sieht ein dreistufiges Verfahren vor, an dessen Ende Polen theoretisch die EU-Stimmrechte entzogen werden können. Allgemein wird allerdings nicht damit gerechnet, dass es so weit kommt – allein schon deshalb, weil der ungarische Regierungschef Viktor Orbán bereits angekündigt hat, nicht für einen Stimmrechtsentzug zu stimmen. Die Zustimmung Orbáns wäre aber notwendig, um Polen tatsächlich entsprechend zu sanktionieren. In der gegenwärtigen ersten Phase des Brüsseler Rechtsstaatsmechanismus wird die polnische Regierung von der Kommission nun zum Dialog aufgefordert. Timmermans betonte in einem Brief an den polnischen Justizminister Zbigniew Ziobro, welcher der Nachrichtenagentur Reuters vorlag, dass die EU-Kommission keine demokratisch getroffenen Entscheidungen der polnischen Bevölkerung in Zweifel ziehe. Die EU sei aber auf gemeinsamen Werten aufgebaut, zu denen die Rechtsstaatlichkeit gehöre.
Während in Warschau der polnische Regierungssprecher Rafal Bochenek die Entscheidung der Kommission als „Standardprozedur“ bezeichnete, die man nicht „dramatisieren“ solle, forderte die Fraktionschefin der Grünen im EU-Parlament, Rebecca Harms, „EU-weite verbindliche Standards und Gesetze zur Pressefreiheit“. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Franziska Brantner erklärte, dass die Überwachung der Einhaltung europäischer Grundrechte eine „gesamteuropäische Aufgabe“ sei.
In Brüssel reagierte Timmermans derweil ausweichend auf die Frage, ob nicht auch die Ausweisung von Roma aus Frankreich ein Fall für den 2014 geschaffenen Rechtsstaatsmechanismus sei. Der Niederländer griff in seiner Antwort zu einem Vergleich: Dass auch andere zu schnell auf der Autobahn fahren, bedeute nicht, dass der eigene Verstoß ungeahndet bleibe.

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