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In Deutschland war eine Anpassung des Kindergeldes ins Ausland ebenfalls mehrfach diskutiert worden.
© dpa/ Peter Kneffel
Update

Kindergeldzahlungen ins Ausland: EU geht gegen Österreichs neue Kindergeld-Regeln vor

Österreichs Bestimmungen für Kindergeldzahlungen sind nach Ansicht der EU nicht rechtskonform. Nun will die EU-Kommission einen Schlussstrich ziehen.

Die neuen österreichischen Kindergeld-Regeln für EU-Bürger verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Die Brüsseler Behörde leitete deswegen am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, das Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anpasst.

Die sogenannte Indexierung der Familienbeihilfe war im vergangenen Oktober vom österreichischen Parlament beschlossen worden. Damit werden ausländische Familien, deren Kinder in der Heimat leben, nur noch Kindergeld angepasst an die dort üblichen Lebenshaltungskosten bekommen. Dies hat deutliche Kürzungen zum Beispiel für Ungarn und Slowaken zur Folge.

Österreichs Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hat die Einleitung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gelassen aufgenommen. „Wir gehen weiterhin davon aus, dass die von uns gewählte Lösung mit europäischem Recht vereinbar ist“, teilte Bogner-Strauß der österreichischen Nachrichtenagentur APA am Donnerstag mit. Sofern die Kommission sich nicht von den österreichischen Argumenten überzeugen lasse, sei letztlich der Europäische Gerichtshof am Zug.

CSU hatte im Juni Antrag in den Bundesrat eingebracht

In Deutschland war ein solches Vorgehen ebenfalls mehrfach diskutiert worden. Die deutschen Behörden zahlten im vergangenen Jahr Kindergeld in Höhe von rund 402 Millionen Euro ins Ausland. Unter den knapp 252.000 Kindern, für die Kindergeld in europäische Staaten oder die Türkei überwiesen wurde, bildeten die polnischen Kinder (123.855) die größte Gruppe.

Die Überweisungen sind in den vergangenen fünf Jahren stark gestiegen. 2012 war nach Angaben der Bundesregierung Kindergeld in Höhe von rund 75 Millionen Euro ins Ausland gegangen.

Die CSU hatte im Juni im Bundesrat einen Antrag zur Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt, vorgestellt. Der Finanzausschuss entschied jedoch, seine Beratungen zu der Initiative auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Als ein Grund gelten die Bedenken der EU-Kommission.

Die Brüsseler Behörde argumentiert mit der Logik, das gleiche Beiträge auch zu den gleichen Vorteilen führen sollten. Damit wird in der EU-Kommission darauf Bezug genommen, dass Kindergeld und andere Familienleistungen in Ländern wie Österreich und Deutschland nur an diejenigen EU-Ausländer gezahlt werden, die auch in das jeweilige Sozialversicherungssystem einzahlen.

Kein eigener Gesetzesentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung positioniert sich ähnlich und hat wegen der Bedenken der Kommission bislang noch keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie bemüht sich allerdings, dazu auf europäischer Ebene eine Einigung zu erreichen.

Starker Befürworter einer Kindergeld-Anpassung ist die AfD. Sie hat bereits zwei Anträge dazu in den Bundestag eingebracht, zuletzt in der vergangenen Woche. „Ich hoffe, dass der Europäische Gerichtshof der Argumentation der Kommission nicht folgen wird“, sagte der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk am Donnerstag. Seine Fraktion werde an ihrem Gesetzentwurf festhalten, „weil wir überzeugt sind, dass die geltende Regelung deutsche Kinder benachteiligt und deshalb zutiefst ungerecht ist“. Parteichef Jörg Meuthen forderte, die Bundesregierung müsse sich „an Österreichs Seite stellen, um Kindergeldtourismus zu stoppen“.

Mit der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahren hat Österreich nun zwei Monate Zeit, um auf die Position der EU-Kommission zu reagieren. Wenn sie nicht einlenkt, dürfte das Verfahren bis hin zu einer Klage vor dem EuGH fortgesetzt werden. (dpa)

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