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Sitzung des Bundesverwaltungsgerichts (Archivbild).
© Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild
Update

Tagesspiegel-Klage abgewiesen: Ermittlungen gegen Parlamentarier bleiben geheim

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Tagesspiegel-Klage gegen den Bundestag auf statistische Auskünfte zu Immunitätsverfahren abgewiesen.

Informationen über strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Parlamentarier bleiben geheim. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Tagesspiegel-Klage gegen den Bundestag auf statistische Auskünfte zu sogenannten Immunitätsverfahren abgewiesen. „Der Auskunftsanspruch der Presse geht nicht so weit, dass er den Tätigkeitsbereich des Parlaments erreicht“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher am Donnerstag in Leipzig. Der Anspruch sei auf die Exekutive beschränkt. Mit der Journalisten-Anfrage sei dagegen der „Kernbereich des Parlaments“ betroffen.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte die Entscheidung: „Die Immunität der Bundestagsabgeordneten darf nicht grenzenlos sein. Für Journalisten muss es möglich sein, Fakten, Daten und Zahlen etwa zum strafrechtlich relevanten Fehlverhalten von Abgeordneten in Erfahrung zu bringen“, sagte DJV-Präsident Frank Überall.

Das Grundgesetz garantiert den Parlamentariern Immunität

Mit ihrem Grundsatzurteil bestätigten die Richter eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte der Klage in erster Instanz noch mit dem Hinweis stattgegeben, dass sich der aus der Verfassung abgeleitete Informationsanspruch der Presse auf alle Staatsgewalten beziehe, also neben der Verwaltung auch auf Parlament und Justiz. Begründung: Die Presse müsse ihre Kontrollfunktion in allen Bereichen ausüben können.

Parlamentarier sind vor Strafverfolgung durch die im Grundgesetz garantierte Immunität geschützt. Zweck der Regelung ist, die Funktionsfähigkeit des Parlaments vor beispielsweise politisch motiviertem Ermittlungseifer zu sichern. Es soll jedoch möglich bleiben, Abgeordnete wegen „normaler“ Straftaten zu belangen. Deshalb gibt es ein kompliziertes Genehmigungsverfahren mit Beteiligung des Bundestagspräsidenten, des Immunitätsausschusses und des Plenums. Öffentlich bekannt, weil im Plenum behandelt, werden regelmäßig nur Anklagen oder Verurteilungen. Wird ein Verfahren eingestellt, etwa gegen Zahlung einer Geldauflage, dringt davon nichts nach außen. Dabei wird es jetzt bleiben.

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