Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Abgeordnete müssen Zahlungen an Mitarbeiter offenlegen
Ein Landtagsabgeordneter muss Medien über Zahlungen an Mitarbeiter informieren. Das Urteil könnte auch Folgen für Bundestagsabgeordnete haben.
Bundestagsabgeordnete könnten künftig verpflichtet sein, über Zahlungen an ihre Mitarbeiter Auskunft zu geben. Das Bundesverwaltungsgericht gab mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil der Klage eines Journalisten statt, der entsprechende Informationen vom Bayerischen Landtag verlangt hatte.
Die im Grundgesetz geschützte Pressefreiheit habe Vorrang gegenüber der Mandatsfreiheit eines Parlamentariers der CSU, der über viele Jahre seine Ehefrau im Abgeordnetenbüro beschäftigt hatte. Auch der Schutz der personenbezogenen Daten des Betroffenen und seiner Gattin müssten zurücktreten (BVerwG 7 C 5.17).
Die Klage war ein Nachspiel zur Verwandtenaffäre im Landtag 2013. Nachdem den Abgeordneten 2000 untersagt worden war, enge Angehörige auf Staatskosten anzustellen, nutzten 80 Mandatsträger eine Übergangsregelung. Einige legten alles offen, zahlten Gelder teilweise zurück. Das Schweigen anderer deckte der Landtag mit Hinweis auf schutzwürdige Belange seiner Abgeordneten.
Ihre Begründung ließen die Richter zunächst offen. In der Verhandlung tags zuvor machten die Richter aber deutlich, dass sie den Presse-Auskunftsanspruch auch auf derartige Parlamentsinformationen beziehen wollen. Sie verwiesen zudem auf Bayerns Datenschutzgesetz, nach dem bei berechtigtem Interesse auch personenbezogene Daten übermittelt werden dürften. Der Landtag muss nun Auskunft erteilen, welche Bruttogehälter die Ehefrau des Abgeordneten erhalten hat.
Im Fall des Bundestags stehen die Zahlungen an Mitarbeiter als verkappte Parteienfinanzierung in der Kritik, weil nicht auszuschließen ist, dass diese auch für die Partei tätig sind statt sich nur Mandatsaufgaben des Abgeordneten zu widmen. Durchschnittlich fünf bis zehn Mitarbeiter beschäftigt ein Abgeordneter, die Kosten kann er sich bis zu einem monatlichen Betrag von 20.870 Euro gegen Nachweis ersetzen lassen.
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