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In den Schulen soll es künftig ein Digitalpaket geben.
© epd

Bildungspolitik: Elf Milliarden Euro zusätzlich

Die Unterhändler haben sich auf die künftige Bildungspolitik geeinigt. Das Kooperationsverbot soll fallen, und mehr Geld zur Verfügung stehen.

Auf neuneinhalb eng bedruckte Seiten ist angeschwollen, was die Unterhändler von SPD und Union für ihre Koalitionsvereinbarung zu Bildung und Forschung vereinbart haben. Vom Sondierungsergebnis, das am 12. Januar vorlag, bis zu dem am Freitag präsentierten Papier mit dem Titel „Finale Fassung Bildung und Forschung“ ist es ein großer Sprung.

Insgesamt sollen nun elf Milliarden Euro zusätzlich in teilweise neue Projekte von der Kita bis zur beruflichen Weiterbildung fließen – und damit in die „gesamte Bildungskette“. Zwei Milliarden für den Ausbau der Ganztagsschulen, um 2025 allen Grundschülern einen Ganztagsplatz garantieren zu können, eine Milliarde Euro, um mehr Studierenden Bafög zu zahlen, 600 Millionen Euro für den Ausbau der Studienplätze und noch einmal zwei Milliarden für das Ziel, 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung zu investieren: All dies war schon im Sondierungspapier enthalten.

Ein bisschen offen ist die Finanzierung noch

Neu ist, dass nun auch beziffert wird, wie viel Geld in den Digitalpakt zum Ausbau des schnellen Internets und der IT-Ausstattung der Schulen fließen soll. 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode, weitere 1,5 Milliarden in der nächsten – das ist genausoviel, wie die scheidende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) für den von ihr im Oktober 2016 angekündigten „DigitalPakt#D“ kalkuliert, aber damals vom Bundesfinanzminister nicht bekommen hat.

Ein bisschen offen ist die finanzielle Absicherung des neuen Digitalpakts aber auch jetzt noch – abgesehen davon, dass die Neuauflage der großen Koalition keineswegs sicher ist: Das DigitalisierungsProgramm für die Schulen war noch nicht im Finanzrahmen von 46 Milliarden Euro für alle Vorhaben, der in den Sondierungen gesteckt worden war. Aber Kanzlerin und Ministerpräsidenten haben bereits versichert, dass sie dem Aufbruch der Schulen ins 21. Jahrhundert nicht im Wege stehen wollen.

Auszubildende sollen künftig eine Mindesvergütung erhalten

Möglich werden die Investitionen des Bundes in die Schulen bundesweit – also für den Ganztagsausbau und für die Digitalisierung – erst durch eine Grundgesetzänderung. Ist es seit dem vergangenen Jahr schon möglich, dass der Bund finanzschwachen Kommunen beim Ausbau der Bildungsinfrastrukturen finanziell hilft, soll das nun für alle Kommunen möglich werden. Dafür möchten die Koalitionäre Artikel 104 c der Verfassung ändern.

Hier findet sich doch noch ein kleiner Dissens im ansonsten offenbar so harmonisch ausgehandelten Bildungspaket: Für die SPD ist das ganz eindeutig die „Aufhebung des Kooperationsverbots“ auch für den Bildungsbereich. Die Union hat aber durchgesetzt, dass in der Vereinbarung nur von einer Anpassung der Rechtsgrundlage die Rede ist.

Zu den weiteren größeren Vorhaben von SPD und Union gehört auch eine Mindestvergütung von Auszubildenden. Hier gilt es angesichts des Nachwuchsmangels in vielen Ausbildungsberufen als nicht mehr hinnehmbar, dass teilweise nur knapp 160 Euro im Monat gezahlt werden.

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