100 Jahre Frauenwahlrecht: Ein Jubiläum zu feiern und noch viel zu tun!
Trotz 100 Jahre Frauenwahlrecht ist die rechtliche, soziale und politische Gleichberechtigung von Frauen noch lange nicht erreicht. Was jetzt zu tun ist.
Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreichs setzte der Beschluss des Rates der Volksbeauftragten am 12. November 1918 die volle Beteiligung von Frauen am politischen Leben durch. Und Männer wie Frauen ab 20 Jahre konnten durch gleiche, geheime und direkte Wahl am 19. Januar 1919 ihre Kandidat_innen in die verfassungsgebende Weimarer Nationalversammlung wählen. Durch die Novemberrevolution wurde der Weg frei für die deutsche Demokratie und – damit eng verbunden – für die politische Gleichstellung von Frauen und Männern.
Das Jubiläum wird derzeit an vielen Orten gefeiert und auch international begangen, da die Erlangung des Frauenwahlrechts 1918 keine allein nationale Errungenschaft war, sondern ein politisches Recht, das international durch die Frauenbewegungen erkämpft und durchgesetzt wurde. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde gerade dort ein gleiches, geheimes und allgemeines Wahlrecht eingeführt, wo Monarchien abgeschafft wurden und Demokratien entstanden. Frauen konnten ab jetzt als gewählte Parlamentarierinnen, Landtagsabgeordnete und Stadtverordnete mitentscheiden.
Das Wahlrecht war den Frauen nicht über Nacht geschenkt worden
„Nun begann ein neues Leben! […] Das schwer Lastende der Kriegsjahre war gewichen; beschwingt schritt man dahin, zukunftsfroh!“ So erinnerten Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann die Novemberrevolution in ihren späteren Lebensaufzeichnungen. Die beiden bedeutenden Persönlichkeiten der Frauenwahlrechtsbewegung und Gründerinnen des ersten Frauenstimmrechtsvereins 1902 in Hamburg feierten 1918 den Erfolg, denn das Wahlrecht war den Frauen nicht über Nacht geschenkt worden. Zahlreiche Frauen wie Augspurg und Heymann waren daran beteiligt. Sie hatten sich innerhalb der Frauenbewegung den vielen Grenzen, mit denen Frauen in der Gesellschaft konfrontiert waren, entschieden entgegenstellt.
Die in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert aktive Frauenbewegung hatte bis 1918 schon bedeutsames erreicht: Frauen konnten in Deutschland ab 1900 studieren, ab 1908 in Parteien eintreten und an politischen Versammlungen teilnehmen, Mädchen erhielten ab 1900 höhere Schulausbildung. Neue Arbeits- und Ausbildungsfelder eröffneten sich Frauen aus dem Bürgertum wie den Arbeiterinnen, die in Arbeitskämpfen erfolgreich für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit, Mutterschutz und 8-Stunden-Tag kämpften. Dies konnte nur durch zähe Überzeugungsarbeit, durch Aufklärung, Petitionen, Streiks und Demonstrationen erreicht werden. Die mehrere Millionen Mitglieder umfassende Frauenbewegung gehört deshalb viel Respekt, Sichtbarkeit und Würdigung.
Frauen wurden pathologisiert, um sie von politischer Beteiligung auszuschließen
Die rechtliche, soziale und politische Gleichberechtigung von Frauen ist indessen noch lange nicht erreicht. Noch heute ist der Lohn von Frauen und Männern in vielen Branchen nicht gleich, Frauen arbeiten vermehrt in schlechter bezahlten Berufen und mehr in Teilzeit wegen ehrenamtlich geleisteter Care Arbeit, und Frauen erhalten im Durchschnitt eine deutlich geringere Rente als Männer. Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit 1997 ein Straftatbestand, um die Entkriminalisierung von Prostituierten und die Streichung des Paragraphen 218 wird seit mehr als 100 Jahren gestritten.
Wir kämpfen heute immer noch gegen einen hohen Anteil sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft, der sich in extrem hohem Anteil gegen Frauen und Mädchen richtet. Die #metoo-Debatte zeigt, dass die vielen Hierarchien und Machtgefälle zwischen Frauen und Männern nach wie vor zu Diskriminierung und sexualisierten Übergriffen auf Frauen und Mädchen führen. Und das Argument, das Frauen nicht in der Lage seien, selbstständig verantwortlich über ihr Leben zu entscheiden und gesellschaftlich ebenbürtig mitzuwirken, wird heute immer noch gerne angeführt.
Gerade in Zeiten, wo Gleichheit mit den Revolutionen des späten 18. und 19. Jahrhunderts propagiert wurde, aber nicht alle gemeint waren, sondern in erster Linie die weißen Männer, wurden Frauen pathologisiert, um sie von politischer Beteiligung auszuschließen. Psychiater und Neurologen wehrten sich gegen die Emanzipation der Frauen, indem sie etwa behaupteten, Frauen hätten von Natur aus eine geringere geistige Begabung als Männer; Philosophen und Historiker begründeten den politischen Ausschluss von Frauen damit, dass Politik durch ihre Teilhabe emotional und geistlos würde.
„Für mich liegt der Anfang allen wahren Fortschritts auf dem Gebiet der Frauenfrage im Stimmrecht der Frauen. Die Gesetze, bei denen sie am meisten interessiert sind, sind gegen sie, weil ohne sie.“ Die Notwendigkeit der politischen Mitwirkung von Frauen formulierte 1873 die Frauenrechtlerin Hedwig Dohm in aller Klarheit. Die frühe Frauenbewegung fokussierte sich in diesem Sinne zunehmend auf das Erstreiten des aktiven und passiven Wahlrechts. Damit sollten Frauen die Möglichkeit haben, Gesetzgebung mitzugestalten und Gleichstellung rechtlich durchzusetzen und abzusichern. Und mit dem Einzug der ersten weiblichen Abgeordneten in die Parlamente haben sich Verfassungen, Gesetze und die Gewichtung politischer Themen gewandelt.
Mit der Begründung der Weimarer Demokratie wurde 1919 eine demokratische Verfassung ausgearbeitet, die dank der 37 ersten weiblichen Abgeordneten einen ersten Gleichstellungsparagraphen in Verfassungsrang erhob: „Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ heißt es dort.
Ganz entscheidend ist, dass mit dem Einzug von Frauen in die Parlamente sozialpolitische Themen an Bedeutung gewonnen haben. So hat die Historikerin Hedwig Richter die ersten Frauenrechtlerinnen und Politikerinnen als wesentliche Begründerinnen des Sozial- und Wohlfahrtsstaates, einer der Grundlagen moderner Demokratien, benannt. Die Debatten im Berliner Reichstag der Weimarer Republik haben sich deutlich gewandelt, und es wurde zudem 1922 ein wichtiges Gesetz erlassen, dass die Zulassung von Frauen als Richterinnen und Anwältinnen erließ. Damit ist auch die Rechtspflege eine andere geworden. Der Blick auf Kriminalisierung von Frauen in Punkto Paragraf 218 oder Prostitution haben sich auch dadurch gewandelt.
Die Behandlung von Scheidungsrecht sowie die Stärkung von Kinderrechten etwa zeigen, dass die Beteiligung von Frauen am Gericht auch zu einer sozialeren und humaneren Rechtsprechung geführt hat. Dass Gleichberechtigung und die für sie streitende Frauenbewegung wie die meisten Politikerinnen der Weimarer Republik durch den Nationalsozialismus bekämpft wurden, zeigt umso mehr, wie sehr Errungenschaften damals wie heute nicht selbstverständlich sind.
Die Qualität der Verfassungen ist für die Gleichstellung nicht hoch genug zu setzen
In unserer heutigen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland steht seit Mai 1949 erneut der Gleichstellungsgrundsatz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ Auch dies verdanken wir Frauen, den vier Frauen, die im Parlamentarischen Rat mit 61 Männern 1948/1949 über eine neue demokratische Verfassung beschlossen. Auch in der DDR-Verfassung wurde der Gleichstellungsparagraf durch den Einsatz von Frauen 1949 verankert.
Die Qualität der Verfassungen ist für die politische, soziale und rechtliche Gleichstellung von Menschen nicht hoch genug zu setzen. An ihnen messen sich alle weiteren Gesetze, die unser Leben bestimmen. Deshalb haben sich seitdem viele Gesetze verändert, auch das Bürgerliche Gesetzbuch, welches das Privatrecht regelt.
Frauen können deshalb seit 1958 vieles selbst entscheiden und das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in allen Eheangelegenheiten wurde 1958 ersatzlos gestrichen. Frauen können seitdem ohne einen Mann um Erlaubnis fragen zu müssen, Konten eröffnen, Auto fahren oder Arbeiten gehen, sie können über ihr Vermögen alleine oder im Ehezusammenhang gleichberechtigt mitentscheiden, sie haben Sorgerechte am eigenen Kind und Schutzrechte, über den eigenen Körper und Sexualität selbst zu entscheiden. Allerdings sind diese Rechte manchmal noch nicht einmal 10 Jahre alt.
Die paritätische Listenverteilung ist entscheidend
Was bedeutet das Jubiläum und das Wahlrecht damit heute für uns? Vieles hat sich durch die Einführung des Frauenwahlrechts verändert, aber es ist noch vieles zu tun. Im November 1994 ist der Verfassungsartikel 3 um die Formulierung: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin,“ ergänzt worden. Dies gilt es weiter zu verfolgen, um die politische Gleichberechtigung voranzutreiben.
Das Jubiläum zeigt, dass die politische Teilhabe von Menschen entscheidend dafür verantwortlich ist, dass sich auch Gesetze, Rechte und gesellschaftliche Debatten nachhaltig für die Gleichberechtigung vieler verändern. Die Grünen setzten 1979 erstmals eine Frauenquote gleich von 50 Prozent ein, so dass mindestens die Hälfte aller Ämter und Mandate Frauen zusteht. Bei Wahlen zu Vorständen oder bei der Aufstellung von Listen für Parlamentswahlen werden die ungeraden Plätze von Frauen besetzt - der erste Platz ist also immer einer Frau vorbehalten.
Auch die Partei Die Linke hat eine Frauenquote von 50 Prozent früh eingeführt. Erst seit dem Beginn der Quotierungen, den 1980er Jahren steigt der Anteil von Frauen im Bundestag von rund 10 % auf die heute rund 30 %. Die paritätische Listenverteilung ist dabei entscheidend. Vor allem die zu geringe Nominierung von und schlechte Listenplätze für Frauen sind verantwortlich für den geringen Anteil von Frauen in politischen Institutionen und Parlamenten; dies war schon 1919 nach der ersten Wahl eine ernüchternde Einsicht der Frauenbewegung.
Noch 2014 sind lediglich fünf Prozent der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Bürgermeisterämter in Deutschland von Frauen besetzt. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag lag bis 1983 unter 10 Prozent, seitdem ist er stetig gestiegen, liegt aber immer noch deutlich um die 30 %. Auf kommunaler Ebene liegt der Anteil durchschnittlich bei 25 Prozent. Im aktuellen Bundestag ist der Frauenanteil so gering wie zuletzt vor 19 Jahren.
Die bedeutendste der vier Politikerinnen, denen wir die Gleichstellung im Grundgesetz zu verdanken haben, hat mit Blick auf Frauenrechte und gleichberechtigte politische Teilhabe klargestellt: „Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“ (Elisabeth Selbert, 1981) Ein Paritätsgesetz wie in Frankreich, 2000 zur Förderung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zu Wahlmandaten eingeführt, würde diesen Unrechtszustand endlich beenden.
Dorothee Linnemann
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