12. November 1918: 100 Jahre Frauenwahlrecht: Der Weg hat noch kein Ende
Ein Bundestag mit 70 Prozent Frauen und 30 Prozent Männern? Wer da zurückzuckt, ahnt, wie revolutionär die Einführung des Frauenwahlrechts war. Ein Kommentar.
Dass Frauen in Deutschland das Wahlrecht haben, ist selbstverständlich. Natürlich haben sie es. Wieso auch nicht? Sie wählen, sie kandidieren, sie werden gewählt und Kanzlerin.
An diesem Montag vor 100 Jahren wurde dazu der Grundstein gelegt: Am 12. November 1918, nur drei Tage, nachdem Philipp Scheidemann die Republik ausgerufen hatte, stellte der sogenannte Rat der Volksbeauftragten ein Regierungsprogramm vor, das als Teil einer allgemeinen Wahlrechtsreform das Frauenwahlrecht enthielt.
Es war von Frauen gefordert, erstritten, erlitten und erkämpft worden, und es wurde von Männern gewährt. Und wenn sich seither nahezu alles im Alltag der Menschen in Deutschland geändert hat, dann diese Geschlechterstereotype doch nicht: dass Frauen fordern und Männer gewähren. Und so ist es passenderweise auch eine Frau, namentlich Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD), die zum 100. Jahrestag eine weitere Wahlrechtsreform vorschlägt, die eine Geschlechterparität im Bundestag herstellen soll. In der Tat: Wenn die Bevölkerung zur Hälfte aus Frauen und Männern besteht, warum dann nicht auch das Parlament?
Anlass ihrer Überlegung ist die Tatsache, dass der Frauenanteil im Bundestag – der 1983 die zehn Prozent überstieg und bis 2013 auf knapp 33 Prozent wuchs – mit der Wahl 2017 erstmals wieder gesunken ist. Seither liegt er bei 30,9 Prozent, was an der AfD-Fraktion liegt, in der vor allem Männer sitzen. Barley sieht darin „Rückschritte“ und macht sich Sorgen.
Zur Gleichberechtigung käme eine Art "Gleichverpflichtigung"
Die Idee mit Parität, für die sie Vorbilder in anderen europäischen Ländern – etwa in Frankreich – gefunden hat, ist gut, weil sie helfen kann, die überkommene wie letztlich entwicklungshemmende (Stichwort: Diversity) Vorherrschaft der Männer, die es in der Politik gibt, zu beschränken, und weil sie zweitens zur Gleichberechtigung eine Art „Gleichverpflichtigung“ stellt. Wenn beispielsweise jeder zweite Platz auf den Wahllisten für Frauen frei wäre, dann machte das auch offenbar, dass die Frauen hier gefordert sind. Mehr als bisher.
Die Kritiker solcher Paritätsideen führen zu Recht die Beschränkung der Wahlfreiheit ins Feld und dass der Frauenanteil von 30 Prozent durchaus dem Frauenanteil bei den Parteimitgliedschaften entspricht – wobei die Grünen und die Linkspartei deutlich mehr Frauen anziehen als CDU, CSU oder die SPD.
Aber würden Frauen sich tatsächlich mehr als bisher politisch engagieren, wenn sie wüssten, dass mehr Platz für sie ist? Und wie würde das die Parteien und die Politik ändern? Würden ihre Mitgliederzahlen wachsen und auch ihre Verankerung in der Gesellschaft, oder würden, wie in vielen anderen Bereichen auch, Männer vor dem wachsenden Frauenanteil zurückweichen und sich etwas anderes suchen? Wäre heute ein Bundestag vorstellbar, in dem 70 Prozent Frauen und 30 Prozent Männer sitzen? Wer jetzt zurückzuckt, kann sich vielleicht eine Vorstellung davon machen, wie revolutionär es war, damals vor 100 Jahren, als Frauen das Wahlrecht erhielten. Und dass der damit eingeschlagene Weg noch lange kein Ende hat.
Hier finden Sie eine sehr kontroverse Causa-Debatte zur Frage: Brauchen Parlamente eine Frauenquote?
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