Geplante Reform: Droht Ausländern bei Sexualstraftaten künftig die Ausweisung?
Die Koalition verhandelt über eine Reform des Sexualstrafrechts und während die großen Meinungsverschiedenheiten mittlerweile geklärt wurden, gibt es über die Details noch Streit.
In der Koalition gibt es weiter Streit über die geplante Reform des Sexualstrafrechts. Zwar sei man inzwischen einig, den Grundsatz „Nein heißt Nein“ bei Vergewaltigungen als Voraussetzung für eine Bestrafung festzulegen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsbundestagsfraktion, Stephan Harbarth (CDU), am Donnerstag in Berlin. Neuen Dissens gibt es ihm zufolge bei der Frage, ob das auch im Ausweisungsrecht für Ausländer gelten soll.
Für die Union gelte klar die Auffassung, dass dieser Grundsatz auch ins Ausweisungsrecht überführt werden müsse, erklärte der CDU-Vorsitzende, der auf seinem Posten in der Fraktion Nachfolger des neuen baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl (CDU) ist. „Es kommt für uns nicht in Betracht, die entsprechenden Delikte im Ausweisungsrecht zu Kavaliersdelikten zu erklären“, betonte er. Nach seinen Angaben ist das Bundesjustizministerium anderer Auffassung.
Die Reform des Sexualstrafrechts soll dazu führen, dass Geschlechtsverkehr, der gegen den „erkennbaren“ Willen der Frau stattgefunden hat, als Vergewaltigung bestraft werden kann. Bislang gilt das nur für Taten, bei denen dem Opfer gedroht oder Gewalt angewendet wurde. Auch im Ausweisungsrecht ist Harbarth zufolge bislang festgelegt, dass Vergewaltigung als Voraussetzung für die Ausweisung eines Ausländers mit Gewalt, Drohung, Gefahr für Leib und Leben oder List einhergehen muss. Da das Gesetz an dem Punkt sich nicht automatisch auf den Vergewaltigungsparagrafen bezieht, müsste es ebenfalls angepasst werden, sagte Harbarth.
Die Verschärfung im Ausweisungsrecht soll nach seinen Angaben aber nicht das Grabschen umfassen. Grabschen soll durch die Reform künftig als sexuelle Belästigung geahndet werden. (epd)