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Schulen und Kitas werden weitgehend geschlossen.
© imago images/Future Image

Was bleibt offen und was nicht?: Diese Lockdown-Regeln gelten in Deutschland und Berlin

Schul- und Geschäftsschließungen, Böllerverkaufsverbot: Die Corona-Maßnahmen im Lockdown – und ihre Auswirkungen für Berlin.

Kanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder haben am Sonntag nur gut eine Stunde gebraucht, um den harten Lockdown – beginnend am 16. Dezember – auf den Weg zu bringen. Bis zum 10. Januar soll er dauern.

Doch wenn die Maßnahmen die Infektionszahlen nicht deutlich genug sinken lassen, ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen. Am 5. Januar soll es eine weitere Bund-Länder-Runde dazu geben. Die Länder können die bundesweiten Regeln für sich anpassen, der Berliner Senat kam am Sonntagnachmittag zusammen. Hier die Beschlüsse und ihre Auswirkungen im Detail.

Was ist mit den schon geltenden Maßnahmen?

Sie werden bis zum 10. Januar verlängert werden – also vor allem die Schließung der Gastronomie (mit Ausnahme von Außer-Haus-Verkauf) und der Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außer Haus verkaufte Speisen dürfen nicht mehr vor Ort verzehrt werden, um Ansammlungen zu vermeiden.

Zusätzlich wird der Genuss von Alkohol im Freien für den gesamten Lockdown-Zeitraum bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit Bußgeld belegt. In Berlin werden Ausschank, Verkauf von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr verboten. Ganztägig verboten wird der Alkoholverkauf zum unmittelbaren Verzehr, also zum Beispiel Glühwein. Silvester ist der Alkoholverkauf ab 14 Uhr grundsätzlich verboten bis Neujahr um 6 Uhr.

Wie stark werden private Treffen reglementiert?

Private Zusammenkünfte bleiben auf fünf Personen über 14 Jahren aus zwei Haushalten beschränkt. Kinder sind ausgenommen. An den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember können die Länder die Beschränkung auf zwei Haushalte aufheben.

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Stattdessen werden Treffen mit bis zu vier Personen außerhalb des eigenen Hausstands möglich sein, unter 14-Jährige zählen nicht dazu. Das gilt für Personen aus dem engsten Familienkreis, Ehegatten, Lebenspartner, nichteheliche Gemeinschaften, Geschwister, deren Kinder plus Haushaltsangehörige und für „Verwandte in gerader Linie“.

Berlin hatte bereits angekündigt, die Kontakte über Weihnachten auf fünf Personen zu limitieren und wird die Beschränkung auf zwei Haushalte analog zur bundesweiten Regelung aufheben. Der zusätzliche Appell lautet, „Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren“ – es wird also faktisch auf eine Teilquarantäne vor einem Familientreffen gedrängt.

Wie sieht es zu Silvester aus?

Zu Silvester und am Neujahrstag wird es ein bundesweites Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf allen „publikumsträchtigen“ Plätzen, welche die Kommunen festlegen.

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De facto soll das Böllern allerdings generell unterbunden werden, indem der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester verboten wird. Sollten Großhandelsketten, die noch geöffnet sein dürfen, Pyrotechnik anbieten, muss diese ab Mittwoch aus den Regalen geräumt sein. 

Wo Feuerwerk dennoch verfügbar sein sollte, wird vom Zünden von Feuerwerk dringend abgeraten. In Berlin wird es keine weiteren Böllerverbotszonen geben als die zwei bekannten in der Schöneberger Pallasstraße und im nördlichen Bereich vom Alexanderplatz.

Wie sehen die Regeln im Einzelhandel aus?

Der Einzelhandel schließt am 16. Dezember weitgehend die Türen. Ausgenommen sind alle Geschäfte für den täglichen Bedarf, also der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Auch Geschäfte für Tabakprodukte, Zeitungen, Schreibwaren, Bücher und Tierbedarf bleiben offen.    

Glühwein - damit ist jetzt erstmal Schluss.
Glühwein - damit ist jetzt erstmal Schluss.
© dpa

Alle anderen Läden und Märkte schließen bis 10. Januar. Weihnachtsbaummärkte dürfen offen bleiben. Weihnachtsmärkte, Floh- oder Kunstmärkte sind verboten. Berlin wird sich weitgehend an den Regelungen des ersten Lockdowns im Frühjahr orientieren. Buchläden bleiben geöffnet. Das gilt auch für gewerblichen Handwerkerbedarf und Großhandel. Bau- und Möbelmärkte müssen schließen. Zoo und Tierpark bleiben dagegen geöffnet.

Was ist mit Frisiersalons und ähnlichen Diensten?

Körpernahe Dienstleistungen müssen ebenfalls schließen – also Frisiersalons, Massagepraxen, Tätowierstudios und ähnliche Betriebe. Medizinisch ausgerichtete Praxen wie die Podologie oder Physiotherapeuten können öffnen.

Wie trifft es Schulen und Kitas?

Die Berliner Kitas schließen ab Mittwoch nicht, sondern werden eine Notversorgung anbieten. Der Senat appelliert eindringlich an alle Eltern, ihre Kinder nur in die Kita zu bringen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Zwischen Weihnachten und Neujahr haben die Kitas ohnehin geschlossen. Zunächst hieß es, die Berliner Kitas sollen - abweichend vom Bund-Länder-Beschluss - geöffnet bleiben, verbunden mit dem eindringlichen Appell an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Das korrigierte die Bildungsverwaltung später und änderte die "Betreuung" in "Notbetreuung".

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Die Schulen in Berlin werden ab kommenden Mittwoch für den Präsenzunterricht bis 10. Januar geschlossen. Eine Notbetreuung für die Primarstufe sowie Distanzlernen werden angeboten. Bereits angesetzte Klassenarbeiten vor Weihnachten sollen die Schulen noch durchführen können. Das entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Prüfungen werden stattfinden.

Was wird von Betrieben erwartet?

Betriebe sollen, wo möglich, in der Zeit bis zum 10. Januar entweder Betriebsferien machen oder ihren Mitarbeitern großzügige Home-Office-Lösungen anbieten. Das ist allerdings keine Vorschrift, sondern eine Bitte.

Wie werden Gottesdienste eingeschränkt?

Gottesdienste sind zulässig unter Auflagen wie Mindestabstand, Maskenpflicht und Verzicht auf Gesang. Eventuell wird eine Anmeldepflicht für Besucher verlangt.

Was gilt für Alten- und Pflegeheime?

In Alten- und Pflegeheimen werden die Schutzmaßnahmen erhöht. In Berlin wurden zwei Millionen Tests an Pflegeheime verteilt. Das Pflegepersonal wird verpflichtet, sich regelmäßig testen zu lassen. Auch Besucher in Berliner Pflegeheimen sollen einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen oder vor Ort getestet werden.

Wird das Reisen eingeschränkt?

Reisen werden zwar nicht verboten, doch wird ein Appell beschlossen, nicht notwendige Reisen im Inland und ins Ausland bleiben zu lassen. Die Quarantäneregelung bei Einreisen aus Risikogebieten bleibt. Sie läuft auf zehn Tage Quarantäne hinaus, die aber durch einen negativen Test nach fünf Tagen beendet werden kann.

Wie werden betroffene Unternehmen unterstützt?

Die finanzielle Unterstützung für geschlossene Unternehmen und für betroffene Selbständige wird ausgeweitet. Die schon beschlossene neue Überbrückungshilfe der Bundesregierung zur Deckung von Fixkosten, die bis Juni 2021 angelegt ist, wird daher auf maximal 500 000 Euro je Unternehmen pro Monat erhöht.

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In der Regel beträgt der Erstattungsbetrag allerdings bis zu 200 000 Euro. Die Erstattung der Fixkosten soll sich auch am Umsatzrückgang im Vergleich zu 2019 orientieren. Geld sollen auch Betriebe beantragen können, die nur indirekt von den Schließungen betroffen sind und deswegen weniger Einnahmen haben. Die Kosten dafür werden pro Monat auf etwa elf Milliarden Euro beziffert. Scholz wies darauf hin, dass im Etat für 2021 insgesamt mehr als 60 Milliarden Euro für beschlossene und eventuell noch zu beschließende Mittel eingeplant sind.

Ausverkauf in den Innenstädten.
Ausverkauf in den Innenstädten.
© dpa

Wertverluste bei Waren sollen über besondere Abschreibungsregeln aufgefangen werden können. Zur Entlastung bei Mieten und Pachten wird eine Regelung eingeführt, wonach die Beschränkungen eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit wären für Mieter und Pächter Minderungen möglich.

Wie reagiert der Einzelhandel?

Zu keiner Zeit verdienen die Einzelhändler so viel wie in den Tagen vor Weihnachten. Der Handelsverband (HDE) schätzt nun, dass die Umsätze aufgrund des Lockdowns im Dezember um 60 Prozent einbrechen werden. Geschäftsinhaber müssten also auf insgesamt zwölf Milliarden Euro an Einnahmen verzichten.

Ausgenommen sind bei dieser Rechnung die Lebensmittelhändler, die weiter geöffnet haben werden. „Dass viele Händler jetzt mitten im Weihnachtsgeschäft, der umsatzstärksten Zeit des Jahres, zusperren müssen, trifft die Branche und die Innenstädte hart“, sagt HDE- Geschäftsführer Stefan Genth.

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Die Überbrückungshilfen, die die Bundesregierung in Aussicht gestellt hat, reichen seiner Ansicht nach nicht aus. Sie decken ausschließlich die Fixkosten wie die Miete ab. Genth hingegen fordert, dass den Händlern auch ein Teil ihrer Umsätze ersetzt wird – so wie es bei der Gastronomie derzeit der Fall ist. „Wenn wir mit dem Handel die Kernbranche unserer Stadtzentren weitgehend in die Insolvenz zwingen, ist das nach der Krise nicht einfach wieder zu beheben“, sagte Genth.

Welche ökonomischen Folgen hat das Böllerverbot?

Angst vor der Pleite haben auch die Hersteller von Böllern und Raketen. Im Zweifel drohe die Insolvenz des gesamten Zweigs, erklärte Thomas Schreiber, Chef des Verbandes der pyrotechnischen Industrie. Der Verband fordert einen vollen Ausgleich für die Umsatzverluste im dreistelligen Millionenbereich.

Da die Branche 95 Prozent ihrer Jahreserlöse im Dezember erwirtschafte, befürchteten Verbandsjuristen, dass Unternehmen bei den Überbrückungshilfen leer ausgehen. „Wir brauchen gesonderte Hilfsgelder, um die 3000 Einzelexistenzen in der Branche zu sichern“, erklärte Schreiber. Was die Lage verschärft: Feuerwerk ist ein Kommissionsgeschäft. Der Handel muss also nicht für die Raketen und Böller zahlen, die er bestellt hat und nun nicht verkaufen darf. Den Schaden haben ausschließlich die Hersteller.

Wie bewerten Ökonomen die Maßnahmen?

Führende Ökonomen unterstützen die Maßnahmen. Ifo-Präsident Clemens Fuest twitterte: „Der harte Lockdown ist auch wirtschaftlich richtig, weil über Weihnachten viele Betriebe und die Schulen ohnehin zu sind.“ Der Lockdown könne als Investition verstanden werden. „Ohne ihn droht ab Mitte Januar ein noch härterer und längerer Lockdown“, so Fuest.

Auch Marcel Fratzscher, Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), hält den Shutdown für „richtig und überfällig“. Er meint: „Die Politik muss nun eine hohe Akzeptanz dafür schaffen um die zweite Welle zu stoppen, denn ein Shutdown über den 10. Januar hinaus würde einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen.“

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