Asylrechtsverschärfung: Die Maghreb-Staaten sind nicht sicher
Algerien, Marokko und Tunesien werden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Dabei werden dort die Menschenrechte mit Füßen getreten. Ein Kommentar.
Algerien, Marokko, Tunesien – sichere Herkunftsstaaten? Für die Bundesregierung ja, weswegen sie alle Flüchtlinge aus diesen Ländern zurückschicken will. Für fast alle anderen Experten bis hin zum US-Außenministerium nicht. Da wird von Folterfällen berichtet, von Frauendiskriminierung, Verfolgung Homosexueller, Korruption, von Misshandlungen in Gefängnissen… Kurz: Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Von der Meinungsfreiheit zu schweigen. Und die ist ja nun gerade in aller Munde, als konstitutives Element einer Demokratie. Ist aber ein Land sicherer Herkunftsstaat, hat das logischerweise Auswirkungen auf die Asylverfahren. Vermutlich zumindest auf das Tempo der vorgeschriebenen individuellen Prüfung des Antrags auf Schutz.
Algerien, Marokko, Tunesien – die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an einen sicheren Herkunftsstaat erfüllen sie nicht. Das hätte der Regierung doch aufs Neue zu denken geben sollen. Nun aber haben die sie tragenden Fraktionen beschlossen, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Wie gut, dass der Bundesrat noch zustimmen muss. Vielleicht bedenkt der die Folgen.