Maghreb-Staaten: Sichere Herkunftsstaaten mit „kleinen“ Mängeln
Bundesinnenminister de Maizière will Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Kritiker warnen, dass Flüchtlingen aus diesen Ländern pauschal unterstellt werde, sie hätten keine Schutzgründe.
Ein Kuss vor einer historischen Moschee in der marokkanischen Hauptstadt Rabat genügte – nun droht zwei Männern in Marokko eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Denn wer in Marokko, Tunesien und Algerien homosexuell ist und dies öffentlich macht, kommt vor Gericht. Die Diskriminierung steht in diesen Staaten also im Gesetz und ist damit ein Grund, in Deutschland Asyl zu erhalten – das ergibt sich aus Paragraph 29a im Asylgesetz und Artikel 16a im deutschen Grundgesetz. Demnach darf ein Mensch weder unmenschlich behandelt noch erniedrigend bestraft werden.
Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte kürzlich eingeräumt, es gebe in Tunesien, Marokko und Algerien „Defizite im Hinblick auf die Menschenrechte“. Dennoch hält die Bundesregierung daran fest, Tunesien, Marokko und Algerien als „sichere Herkunftsländer“ einzustufen und damit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien gleichzustellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Montag im Innenausschuss des Bundestags vorgestellt.
Pro Asyl: Verstoß gegen Grundprinzip des Asylverfahrens
Im Bundesrat gibt es jedoch noch Bedenken gegen den Plan der Bundesregierung – vor allem Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen hatten sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung gewandt. Der Bundesrat hatte die Regierung in einer Stellungnahme gebeten, „bestehende Zweifel im weiteren Beratungsverfahren auszuräumen“. Die Regierung reagierte darauf mit der Äußerung, dass homosexuelle Handlungen in Tunesien, Marokko und Algerien strafbar seien. Systematische Verfolgungen fänden dort aber nicht statt.
Menschenrechtsorganisationen sehen diese Haltung jedoch kritisch. Dass Flüchtlingen aus diesen Ländern pauschal unterstellt wird, sie hätten keine Schutzgründe, „widerspricht dem Grundprinzip des Asylverfahrens“, meint etwa der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt.
Grüne: Magreb-Länder erhalten „Blankoscheck für Menschenrechtsverletzungen“
Auch die Opposition kritisierte den Plan. Die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg etwa wirft de Maizière vor, er gebe den Regierungen der Maghreb-Staaten mit dem „komplett innenpolitisch motivierten Gesetz“ einen „Blankoscheck für Menschenrechtsverletzungen“ in die Hand. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke sagte, in Marokko, Algerien und Tunesien „werden Homosexuelle verfolgt, Frauenrechte existieren gerade einmal auf dem Papier.“
Daniel Thym, Asylrechtler der Universität Konstanz, hält die Kritik indes für nicht gerechtfertigt: „Ein sicheres Herkunftsland bedeutet für den Flüchtling nicht automatisch, dass er direkt nach Hause geschickt wird.“ Am Ende werde jeder Einzelfall weiterhin überprüft, so Thym.
Indem die drei Staaten als sicher eingestuft werden, so die Hoffnung der Bundesregierung, sollen Asylanträge schneller bearbeitet werden. Damit soll auch der Anreiz wegfallen, dass es sich für Migranten selbst für die Dauer eines Asylverfahrens lohnen könnte, nach Deutschland zu kommen. Ein Beispiel dafür liefern laut de Maizière die rückläufigen Zahlen von Asylbewerbern aus den Balkanstaaten, die inzwischen als „sichere Herkunftsstaaten“ definiert werden.
Ursula Gräfin Praschma vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sagte am Montag, die Zahl der Einreisen aus den drei Maghreb-Staaten sei bereits jetzt zurückgegangen. Während im Januar noch 3356 Einreisen registriert worden, seien es im Februar nur noch 599 und im März 480 gewesen. Allein die Diskussion um die Einführung des Gesetzes im Januar 2016 habe zu einer spürbaren Reduzierung der Neuzugänge geführt, heißt es aus dem Bamf.
Erschienen bei EurActiv.
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