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Noch ist unklar, wie es mit Carles Puigdemont weitergeht.
© Hannibal Hanschke/Reuters

Streit um Auslieferung des Katalanen: Deutsch-spanisches Justiztreffen wegen Puigdemont

Treffen in Den Haag: Der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein hat sich offenbar von spanischen Behörden Videos mit Gewaltszenen zeigen lassen.

Die deutsche Justiz könnte den Vorwurf des Hochverrats gegen Carles Puigdemont möglicherweise doch noch einmal aufgreifen. Die spanische Zeitung „El País“ berichtete am Freitag, spanische Justizvertreter hätten den deutschen Kollegen bei einem Treffen in Den Haag Videos mit Aufnahmen von Gewaltszenen in Katalonien gezeigt, die untermauern sollten, warum Puigdemont in Spanien wegen Rebellion verfolgt werde.

Das Oberlandesgericht in Schleswig hatte Rebellion als Grund für den am 5. April verfügten Auslieferungshaftbefehl als „von vorneherein unzulässig“ erklärt. Für Hochverrat - das Pendant zu Rebellion im deutschen Recht - fehle es am Merkmal der „Gewalt“.

Juristisch ist die Generalstaatsanwaltschaft am Zug

Das Treffen bei Euro Just, der Justizbehörde der Europäischen Union, dauerte am Donnerstag in Den Haag bis in die Abendstunden. Zu den Teilnehmern gehörten der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein und eine Kollegin, wie eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.

Juristisch ist die Generalstaatsanwaltschaft am Zug. Sie prüft derzeit, ob sie beim Oberlandesgericht in Schleswig einen Antrag auf rechtliche Zulässigkeit der Auslieferung Puigdemonts stellt. Der Katalane war am 25. März in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Gegen ihn hat das Oberlandesgericht den Auslieferungshaftbefehl erlassen, aber Haftverschonung eingeräumt.

Zur Begründung verwies das OLG damals auf den von der spanischen Justiz ebenfalls genannten Vorwurf der Untreue - wegen der Kosten des zuvor für verfassungswidrig erklärten Referendums vom 1. Oktober in Höhe von 1,6 Millionen Euro öffentlicher Mittel.

Sollte die Generalstaatsanwaltschaft neue Erkenntnisse gewinnen, könnte sie einen Antrag beim OLG auf Zulässigkeit der Auslieferung Puigdemonts theoretisch auch noch einmal mit Rebellion begründen - auch wenn dies nach der früheren OLG Entscheidung („von vorneherein unzulässig“) nicht aussichtsreich scheint. Für Puigdemont ist der von der deutschen Justiz genannte Auslieferungsgrund von Bedeutung, denn nur hierfür kann er dann in Spanien angeklagt und verurteilt werden.

Zurzeit hält sich Puigdemont in Berlin auf. Nach dem Ende des des juristischen Verfahrens in Deutschland will er zurück nach Belgien, wo er zuvor bereits im Exil war.

Spanien lehnt europäische Vermittlung erneut ab

Unterdessen hat Spanien erneut eine europäische Vermittlung im Katalonien-Konflikt abgelehnt. „Wir bieten ja auch nicht an, bei Gebietsstreitigkeiten in anderen Staaten zu vermitteln, die selbst wissen, was zu tun ist“, sagte die stellvertretende spanische Ministerpräsidentin Soraya Sáenz de Santamaria der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Zugleich attackierte sie Puigdemont. Die Mehrheit der Wähler in Katalonien identifiziere sich nicht mit der Unabhängigkeit, die nach dem verfassungswidrigen Referendum am 1. Oktober 2017 von den Separatisten erklärt worden sei. „Aber Puigdemont hat nur für die eigenen Leute regiert. Ein Teil von ihnen verfolgte ihre Ziele mit einem fast religiösen Eifer.“

Unterdessen kündigten die separatistischen Kräfte im Regionalparlament in Bercelona an, sie wollten die Freilassung ihres Präsidentschaftskandidaten Jordi Sànchez aus der Haft vor Gericht durchsetzen. Nur dann könnten sie ihn zum neuen Regionalpräsidenten wählen. Eine Haftverschonung des Politikers, der im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendums ebenfalls wegen des Vorwurfs der Rebellion in Untersuchungshaft sitzt, lehnte ein Richter am Obersten Gericht jedoch ab. (dpa)

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