Trennungskinder und Familienpolitik: Der Wechsel ist fällig
Im Scheidungsfall braucht es keine Leitbilder, bei wem Töchter und Söhne aufwachsen sollen. Aber auch Väter müssen ein Recht bekommen, sich kümmern zu dürfen.
Es hat gedauert, doch nun dringt ein in immer mehr Trennungsfamilien gelebtes Modell mit Wucht in die familienpolitische Debatte. Wenn Eltern auseinandergehen, sollen die Kinder bei beiden aufwachsen können – und weil sie sich nicht teilen können, sollen sie eben abwechselnd bei Mutter und Vater wohnen. An diesem Mittwoch berät der Bundestag einen Vorschlag der FDP, das sogenannte Wechselmodell als Regelfall festzuschreiben, in bewusster Abkehr vom praktisch häufigsten „Residenzmodell“ mit einem Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil und Umgangsrecht für den anderen. Auch im Justizministerium wird geprüft, ob Reformbedarf besteht.
Doch Reform von was? Dass Gesetze in derart schwierigen Lebenssituationen Konflikte nicht lösen können, ist eine Erfahrung, die alle Betroffenen teilen. Es kann nur darum gehen, die Lage nicht weiter zu verschlimmern. Wenn Anwältinnen und Richter über Formen des künftigen Getrenntlebens verhandeln und entscheiden müssen, ist im Paarzwist meist eine Eskalationsstufe erreicht, bei der die Beteiligten neben allem Verständnis für ihr privates Handeln vor allem Mitgefühl verdienen. Am meisten die Kinder. Dass es genug Hilfe für alle gibt, dass Eltern ermutigt werden, sie zu ergreifen, ist vielleicht das wichtigste Angebot, das Politik hier bereitstellen kann.
Zurückhaltung ist kein falsches Konzept
Ansonsten ist eine gewisse Zurückhaltung, wie sie die Regierungsparteien an den Tag legen, kein falsches Konzept. In den öffentlich geführten Diskussionen um Sorge und Umgang kulminieren Themen mit erhöhtem Wallungswert, allen voran das der Geschlechterrollen und -verhältnisse. Voranpreschen kann in die Irre führen. Als der Reformgesetzgeber vor einigen Jahren meinte, Frauen seien modern genug, um nach der Scheidung schnell für sich allein zu sorgen, haben die Gerichte nachsteuern müssen. Auch in den aufgeklärtesten Paarbeziehungen mit eingeschaltetem Gleichheitsturbo verläuft die Fahrt ab Geburt von mehr als einem Kind oft in bekannten Spuren. Er Hauptverdiener, sie Teilzeit. Er spielt mit den Kindern, sie kocht, lernt mit ihnen, bringt sie zum Arzt, wäscht die Wäsche. Kein Wunder, dass sich daraus die Verhältnisse nach der Trennung ableiten: Er bezahlt, sie betreut.
Das Modell weist gewiss nicht in die Zukunft, spiegelt jedoch eine häufige Gegenwart – und die ist es, die der Gesetzgeber angemessen zu erfassen hat. Zerstrittene Eltern und ihre über die Trennung oft traurigen Kinder auch noch damit zu belasten, die gesamte Gesellschaft geschlechtergerecht zu modernisieren, überschreitet ihre Kapazitäten.
Väter tragen zum Kindeswohl ebenso bei wie Mütter
Gleichwohl gibt es Reformbedarf. Er liegt in der Anerkennung dessen, dass Väter vielfach in das Familienleben vordringen wie Mütter in das Berufsleben. Dass sich dies auf Trennungsfragen auswirken muss, hat der Bundesgerichtshof längst gesehen und einen Anspruch auf das Wechselmodell zumindest nicht ausgeschlossen. Die Formel vom Kindeswohl ist die, die hier alles entscheidet. Für viele ist es noch immer schwer vorstellbar, dass Väter dazu ebenso viel beitragen können wie Mütter – nur weil sie vor der Trennung als Haupteinkommensbeschaffer weniger Zeit für die Kinder hatten. Aber das ließe sich nach einer Trennung ja ändern. Das Wechselmodell muss kein neues familienpolitisches Leitbild werden; es genügt ein durchsetzbarer Anspruch, jedenfalls dann, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht.
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