UN-Beauftragte über den Pakt für Migration: "Der Vertrag fördert Migration nicht und er verhindert sie nicht"
Die UN-Sonderbeauftragte Louise Arbour verteidigt den umkämpften Migrationspakt. Das Deutsche Menschenrechtsinstitut sagt: Nur Kooperation ermöglicht Handeln.
Die UN-Sonderbeauftragte für Migration, die kanadische Juristin und frühere Menschenrechtskommissarin Louise Arbour, geht mit den Gegnern des Welt-Migrationspakts hart ins Gericht: Es sei lächerlich zu behaupten, ein Vertragswerk, auf das sich sowohl Herkunfts-, wie Transit- und Aufnahmeländer geeinigt hätten, werde Migration anwachsen lassen. Keiner der Verhandlerstaaten - das waren 192 der 193 UN-Mitglieder - habe während der Verhandlungen über den Text seine nationalen Interessen zurückgestellt. Sie seien aber vom Bewusstsein getragen gewesen, dass Migration "ihrer Natur nach über Grenzen geht und verschiedene Akteure einbezieht. Man braucht also Zusammenarbeit", sagte Arbour dem Tagesspiegel.
"Es ist bizarr, sich aus einem Vertrag zurückzuziehen, der rechtlich gar nicht bindend ist. Wer das will, hat ihn entweder völlig missverstanden oder ist nicht guten Willens", sagte Arbour mit Blick auf die Kritiker. "Der Vertrag fördert Migration nicht und er verhindert sie nicht. Er anerkennt, dass sie eine Realität ist". Die Nationen, die sich auf ihn einigten, hätten auch anerkannt, dass sie "eine Menge Herausforderungen mit sich bringt, aber auch sehr viele Vorteile, wenn sie denn gut gemanagt wird".
Sie wandte sich außerdem gegen die Instrumentalisierung des Vertrags für innenpolitische Auseinandersetzungen: "Es geht hier nicht um Europa, auch nicht um Amerika, es geht um die Welt. Der Vertrag ist Außenpolitik."
Arbour äußerte sich auch zum Vorwurf, die Beteiligten hätten das Vertragswerk nicht ausreichend bekannt gemacht. "Nun ja, wir haben in New York keine Geheimverhandlungen geführt. Der ganze Prozess war sehr offen und transparent." Dass er bis vor kurzem fast ohne Medienaufmerksamkeit blieb, könne an den "sehr technischen Verhandlungen" zwischen Migrationsfachleuten und Diplomatinnen und Diplomaten gelegen haben.
Gegen die von den Gegnern ins Feld geführte Auffassung, der Vertrag werde nationale Rechte einschränken, wendet sich auch Beate Rudolf, die Direktorin des Deutschen Menschenrechtsinstituts: "Internationale Kooperation ist keine Souveränitätseinschränkung", sagte die Leiterin des Instituts, das Deutschlands nationale Menschenrechtsinstitution nach den Regeln der Vereinten Nationen ist. Weltweite Herausforderungen könnten nur gemeinsam gemeistert werden. "Kooperation eröffnet den Staaten in diesen Fällen überhaupt erst Handlungsmöglichkeiten", sagte Rudolf dem Tagesspiegel. Das Institut begrüße es deshalb, "dass mit dem Migrationspakt ein globaler politischer Rahmen für Kooperation gesteckt wird und dass die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten darin in weiten Teilen bekräftigt werden".