Bund-Länder-Finanzen: Der Soli geht, die Steuer steigt
Auf der Potsdamer Ministerpräsidentenkonferenz wird klar, dass der Solidaritätszuschlag ab 2020 vollständig in die Einkommensteuer integriert wird.
Im Jahr 2020 wird aller Voraussicht nach die Einkommensteuer erhöht werden – im Gegenzug fällt der Solidaritätszuschlag weg. Unklar ist, ob von der Einkommensteuertarif regelmäßig an die Inflation angepasst wird, um die „kalte Progression“ zu vermeiden. Das deutet sich nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag in Potsdam an. Die Integration des Soli in die Einkommensteuer ist, wie mehrere Ministerpräsidenten dem Tagesspiegel bestätigten, die wahrscheinlichste Lösung, auf die sich Bund und Länder bei ihrer Neuregelung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen einigen werden. Die anderen Möglichkeiten – ein aus den Soli-Einnahmen gespeister Altschuldenfonds (den die höher verschuldeten Länder wollten) oder ein Infrastrukturfonds (für den sich zuletzt die Ost-Regierungschefs stark machten) – sind demnach vom Tisch. Für beide Fonds gibt es unter den Ländern keine Mehrheiten, wohl aber für die Steuerlösung. Eine Abschaffung des Soli ist nicht geplant; weder Bund noch Länder wollen auf die Einnahmen verzichten. Ende 2019 laufen der Solidarpakt und die geltende Finanzausgleichsregelung aus.
Seehofer tritt entgegenkommend auf
Die Entscheidung über die künftige Verteilung der Soli-Einnahmen (derzeit gut 14 Milliarden Euro) galt als Voraussetzung dafür, bei den weiteren Punkten der Reform einer Klärung näher zu kommen. Nun aber sind die Ministerpräsidenten in der Mehrheit der Ansicht, dass bei ihrem Treffen mit der Kanzlerin am 11. Dezember eine „Richtungsbestimmung“ möglich sein wird, wie es der brandenburgische Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) ausdrückte. Auch der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hält eine Einigung für möglich. „Der Geist ist gut“, sagte er dem Tagesspiegel zu den Potsdamer Gesprächen. Dabei sei auch klar, dass sowohl der Osten als auch besonders hoch verschuldete Länder Hilfen bekämen. Wie es heißt, werden zumindest Bremen und das Saarland Zinshilfen bekommen. Teilnehmer der Sitzung sagten, Seehofer habe insgesamt einen konzilianten Ton angeschlagen; bislang pochte Bayern in den Vorbereitungsgesprächen der Finanzminister auf eine deutliche Entlastung bei seinen Zahlungen in den Länderfinanzausgleich. Von einem höheren Einkommensteuervolumen profitieren die finanzstärkeren Länder besonders, allerdings erhöht es auch die Umverteilungssumme im Finanzausgleich.
Der Bund will eine Kompensation
Würden die Soli-Mittel (2020 sollen es etwa 18 Milliarden Euro sein) nach dem üblichen Schlüssel bei der Einkommensteuer verteilt, erhielten die Länder bis zu acht Milliarden Euro, so viel wie der Bund. Profitieren würden auch die Kommunen, die mit Zusatzeinnahmen in Höhe von mehr als zwei Milliarden rechnen können. Bei einer Abschaffung der kalten Progression wären die Summen entsprechend geringer. Bislang fließen die Soli-Mittel allein an den Bund. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat in den Vorgesprächen die Erwartung formuliert, dass es zu einer Kompensation kommt. Er denkt dabei an die Umsatzsteuer. Hier möchte er einen größeren Anteil haben. Zudem will der Bund seine Leistungen an die Länder, sei es bei den Ergänzungszuweisungen, sei es bei den spezifischen Bundesprogrammen, offenbar durchforsten und reduzieren. Das stößt bei den Ministerpräsidenten auf wenig Verständnis. In Potsdam stellten sie mit Blick auf die so genannten Regionalisierungsmittel, aus denen ein Teil des öffentlichen Nahverkehrs finanziert wird, klar, dass sie ab 2015 eine Anschlussregelung erwarten. Unabhängig von den aktuellen Verhandlungen um den Finanzausgleich müsse der Bund hier zu einer zügigen Neuregelung kommen. Sie sehen einen Bedarf von 8,5 Milliarden Euro jährlich. Die Ministerpräsidenten erwarten, dass die Neuregelung eine Laufzeit von 15 Jahren hat und die Leistungen de Bundes jährlich um zwei Prozent steigen. Schäuble dagegen sieht die Regionalisierungsmittel als Teil des größeren Reformpakets.
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