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Bund und Länder verhandeln über neuen Finanzausgleich.
© dpa

Finanzen von Bund und Ländern: Bundesfinanzminister will möglichst schlanke Reform

Im Ressort von Wolfgang Schäuble wird gebremst: Dem Bundesfinanzministerium gehen viele Wünsche der Länder bei den laufenden Verhandlungen über Finanzausgleich und Schulden zu weit.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seinen Beamten geht das Verlangen der Länder nach finanzieller Besserstellung im Zuge der laufenden Gespräche über eine neue föderale Finanzstruktur zu weit. Offenkundig ist man in der Bundesregierung darum bemüht, das Reformpaket möglichst schlank zu halten. „Es geht in den Verhandlungen nicht darum, möglichst viel Geld zwischen Bund und Ländern hin- und herzuschieben“, verlautete am Montag aus dem Bundesfinanzministerium (BMF). „Wir wollen vor allem neue Strukturen in den Bund-Länder-Finanzen, um damit das Verantwortungsprinzip besser durchzusetzen.“ Dazu soll auch gehören, die Zahl der einzelnen Finanzströme zu reduzieren und das System nachvollziehbarer zu machen. Will heißen: Bund und Länder sollen ihre jeweilige Haushaltspolitik inklusive der Schulden stärker als bisher selbst gestalten und verantworten.
Ansonsten gilt aus Sicht des BMF: "Politisch ist nichts entschieden." Derzeit arbeiten mehrere Runden (vor allem die Finanzminister sowie auf Koalitionsebene im Bund) an der Reform, die nötig ist, weil sowohl der Finanzausgleich als auch der Solidarpakt für den Osten 2019 auslaufen und damit auch eine Neubestimmung des Solidaritätszuschlags nötig wird.

Altschuldenfonds vom Tisch?

Mit den Klarstellungen aus Schäubles Ressort könnten sich einige Wünsche auf Länderseite erledigt haben. Dazu gehört wohl der große Altschuldenfonds, in dem die Schulden von Bund und Ländern zusammengeführt und gemeinsam getilgt werden sollten, auch durch die Verwendung der "Soli"-Einnahmen. Gegen die große Fondslösung haben neben dem Bund vor allem die Länder mit relativ niedrigen Schulden wie Bayern und Sachsen Einwände.
Nun könnte es auf ein abgespecktes Modell zulaufen, in dem nur Zinshilfen für besonders stark verschuldete Länder vorgesehen sind, ohne eine Vergemeinschaftung der Schulden. Damit kann offenbar auch Bayern leben. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sagte dem "Focus", er könne ein solches Modell akzeptieren, wenn beim Länderfinanzausgleich sein Land "angemessen entlastet" wird. Bayern als Hauptzahlerland will hier vor allem eine Senkung der höheren Bewertung der Einwohnerzahl der Stadtstaaten, eine Deckelung der Zahlungen sowie mehr Direkthilfen des Bundes für die Hauptstadt Berlin durchsetzen. Im Bundesfinanzministerium wird als Verhandlungslinie ausgegeben, bei den Altschulden zu einer Regelung zu kommen, die "sicherstellt, dass alle Länder die Vorgaben der Schuldenbremse im Grundgesetz einhalten können". Das wäre mit Zinshilfen wohl bereits der Fall.

Bund will Ausgleich

Das eigene Engagement will der Bund verbinden mit einem Ausgleich bei der Umsatzsteuer und eine stärkeren Kontrolle der begünstigten Länder durch den Stabilitätsrat, der die Haushalte von Bund und Ländern kontrolliert. Schäuble möchte dem Stabilitätsrat (faktisch heißt das: dem Bund) die Möglichkeit eröffnen, Länder, die Geld zur Konsolidierung oder Entschuldung bekommen, sich aber nicht an Auflagen halten, in Karlsruhe verklagen zu können. Das lehnen die Länder bisher jedoch strikt ab.

Gemeinsame Kreditaufnahme

Unklar ist weiter, ob es ab 2020 zu einer gemeinsamen Kreditaufnahme von Bund und Ländern kommt. Da die Schuldenbremse vorsieht, von da an ohne Neuverschuldung auszukommen, würde eine solche Konstruktion zunächst vor allem der Refinanzierung der Altschulden dienen. Das Bundesfinanzministerium hatte sich in den Verhandlungen bisher skeptisch gezeigt, in einer Zusammenfassung des Verhandlungstandes heißt es, dass bei gemeinsamer Kreditaufnahme die Bundeskonditionen nicht zu erreichen seien - der Bund also etwas höhere Zinsen zu erwarten hätte, während der Zins für Landesschulden leicht sinken würde. Nun heißt es aus dem BMF, man könne hier "gern Offerten machen". Man warte ab, ob die Länder sich auf eine gemeinsame Linie verständigen können. Die gibt es bisher nicht: Bayern und Sachsen lehnen das "Huckepackverfahren" ab, weil es dem Grundgesetzgebot der getrennten Haushaltsführung widerspreche, Baden-Württemberg und Thüringen hatten bisher die Position, das gemeinsame Management müsse auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Auch im BMF glaubt man, dass eine Verfassungsänderung nötig wäre.

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