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Andreas Korbmacher, Richter am Bundesverwaltungsgericht, entscheidet am Donnerstag über die Dieselfahrverbote.
© picture alliance / Sebastian Wil

Bundesverwaltungsgericht: Der Richter, der über Diesel-Fahrverbote entscheidet

Andreas Korbmacher, Richter am Bundesverwaltungsgericht, verhandelt am Donnerstag ein heikles Thema. Aber die Rechtsfragen sind kleinteilig, und die Richtermacht wird leicht überschätzt. Ein Porträt.

Richter haben damit zu leben, dass ihnen Macht und Einfluss zugeschrieben wird, gerade wenn sie in Angelegenheiten von großem öffentlichen Interesse entscheiden. Auch Andreas Korbmacher, der am Donnerstag als Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht mit seinem siebten Senat über Diesel-Fahrverbote verhandelt. Dem Gericht liegen Urteile aus Düsseldorf und Stuttgart vor, nach denen solche Verbote zulässig sein sollen. Die jeweiligen Landesregierungen sind dagegen in Revision gegangen.

Die Macht von Richtern kann kleinteilig sein. Sie müssen sich in dem Rechtsstreit eine Schneise durch das Vorschriftendickicht von Immissionsschutz und Straßenverkehrsrecht schlagen. Möglicherweise kommt dabei ein Urteil heraus, das zunächst mehr Fragen aufwirft, als es beantworten kann.

Der Vater war ebenfalls Richter - und wurde deshalb Attentatsopfer

Dass Richter für ihre Urteile gleichwohl in Haftung genommen werden, weiß der 58-Jährige gebürtige Freiburger mit Berliner Sozialisation. Schon Vater Günter war Vorsitzender am Bundesverwaltungsgericht, für ein damals wie auch heute wieder aktuelles und besonders sensibles Thema, das Asylrecht. Linksterroristen verletzten ihn in den 1980er Jahren mit Pistolenschüssen, um damit seine vorgeblich harte Linie zu geißeln; ihr Bekennerschreiben schickten sie an den Tagesspiegel.

Der Sohn war da bereits Referendar am Kammergericht und damit auf derselben Laufbahn unterwegs, die ihn, wie den Vater, in langjährige Treue zu katholischen Studentenverbindungen führte. Mit Empfindlichkeiten kann Korbmacher umgehen, was er etwa bei der Abweisung von Klagen gegen die Elbvertiefung zeigte, als er um Verständnis für die Entscheidung warb, die für die Fischer bitter sei. Helfen dürfte auch die 2016 übernommene Funktion als Pressesprecher des Leipziger Gerichts.

Generalismus schützt Unabhängigkeit

Wie Korbmacher zum Dieselthema steht, ob er selbst einen vor der Tür hat, das ist unbekannt und dürfte unwichtig sein. Der vorgelegte Fall und die einschlägigen Gesetze bilden regelmäßig einen weit stärkeren Rahmen als die eigene Präferenz. Die Stimme des Vorsitzenden ist auch nur eine von fünf. Zudem schützt ein gewisser Generalismus vor unerwünschten Prägungen. So urteilt der Senat neben Umwelt-, Abfall- und Atomrecht über die Informationsfreiheit und presserechtliche Auskunftsansprüche. Hier liegt Korbmacher eine Revisionsklage des Tagesspiegels zu den Informationspflichten des Bundestags über seine Abgeordneten vor.

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