221. Tag im NSU-Prozess: Der Richter bleibt gelassen - und Zschäpe wird nervös
Alle warteten gespannt auf ein Zeichen des Vorsitzenden Richters, nachdem die Hauptangeklagte Beate Zschäpe Strafanzeige gegen drei ihrer Anwälte gestellt hatte. Doch Manfred Götzl führte den NSU-Prozess fort, als wäre nichts geschehen.
Es ist kurz vor zehn, alle Angeklagte, Ankläger, Anwälte, Zuschauer und Journalisten starren auf einen Mann. Manfred Götzl, Vorsitzender Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München, hat den 221. Verhandlungstag im NSU-Prozess eröffnet, die Präsenz der Prozessbeteiligten festgestellt und hebt nun die Stimme, um einen Beschluss zu verkünden. Gespannte Stille im Saal A 101. Was wird Götzl jetzt vortragen? Dass der Strafsenat im Konflikt zwischen Beate Zschäpe und ihren Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm eine Entscheidung getroffen hat? Dass die Anwälte gehen müssen und nur der vierte Verteidiger übrig bleibt? Dass der Prozess ausgesetzt oder sogar das Verfahren gegen Zschäpe abgetrennt wird?
Nichts von alledem. Und genau das ist Götzls Signal. Der Richter verkündet lapidar, der Antrag von Nebenklage-Anwälten, das Protokoll der polizeilichen Vernehmung des Zeugen Sandro T. beizuziehen, habe sich erledigt. Weil es eine solche Vernehmung gar nicht gegeben habe. Dann wendet sich Götzl dem Zeugen zu, einem ehemaligen Funktionär der NPD-Nachwuchsorganisation „Junge Nationaldemokraten“. Der Richter fixiert durch seine randlose Brille den Mann, der als seine Adresse Kuwait City angibt, wo er als Mechatroniker arbeitet.
Götzl befragt Sandro T. so akribisch, wie er es bei jedem anderen Zeugen tut. Sandro T. versucht in sachlichem Tonfall, Zschäpe und den Mitangeklagten Ralf Wohlleben als angenehme Menschen zu schildern. Götzl hört es, er hakt nach, er blättert in seinen Unterlagen. Keine Spur von Nervosität bei diesem Richter, keine Eile, keine Hektik. Obwohl der Streit zwischen Zschäpe und den drei Verteidigern in der vergangenen Woche nochmal eskaliert ist und der Strafsenat schwerwiegende Entscheidungen treffen muss. Und nicht nur er.
Zschäpe hat, wie berichtet, am Freitag bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige gegen Heer, Stahl und Sturm erstattet. Die Angeklagte wirft den Pflichtverteidigern vor, die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verletzt zu haben. Heer, Stahl und Sturm hatten im Juni in einem Gespräch mit Götzl die Möglichkeit von Angaben der bislang hartnäckig schweigenden Zschäpe angedeutet. Dass die Anwälte damit unbefugt ein Privatgeheimnis preisgegeben hätten, ist allerdings nicht nachvollziehbar. Zschäpe selbst hat mehrmals, auch in einem ihrer an Götzl gerichteten Schriftsätze mit Vorwürfen gegen die eigenen Verteidiger, die Bereitschaft zur Aussage erwähnt.
Wie die Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige reagiert, bleibt offen. Die Behörde lässt bislang nicht erkennen, dass sie sich unter Zeitdruck sieht. Das gilt bei Zschäpes Manövern offenbar auch für Götzl. Der Antrag, Verteidiger Heer abzuberufen, liegt schon eine Woche vor. Vergangenen Donnerstag verlangte Zschäpe dann auch, Stahl und Sturm zu entpflichten. Andere Richter hätten vermutlich den Prozess unterbrochen. Götzl hingegen befragt am Montag ungerührt den Zeugen Sandro T.
Und Zschäpe, so scheint es, wird ungeduldig. Von der Journalistentribüne ist auf dem Tisch der Angeklagten ein handschriftlich verfasstes Papier zu sehen. Womöglich legt Zschäpe gegen ihre drei Verteidiger nochmal nach. Von Richter Götzl kommt jedoch kein Signal, die für diese Woche geplanten Auftritte von Zeugen abzusetzen. Der NSU-Prozess geht erst einmal weiter.