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Der Osten will seinen Aufschwung erhalten.
© dpa

Reform des Finanzausgleichs: Der Osten pocht auf seinen Soli

Die ostdeutschen Länder wollen auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts ab 2020 eine Sonderförderung. Deshalb soll das Geld aus dem Solidaritätszuschlag weiterhin vor allem ihnen zufließen.

Die ostdeutschen Länder wollen auch nach dem Auslaufen des bestehenden Finanzausgleichs eine Sonderförderung und stellen sich in wesentlichen Punkten gegen die Reformvorstellungen der starken West-Länder und des Bundesfinanzministeriums. Eine Woche vor der Ministerpräsidentenkonferenz in Potsdam, von der erste Weichenstellungen erwartet werden, plädieren die Regierungen in Schwerin, Potsdam, Berlin, Magdeburg, Erfurt und Dresden dafür, den Solidaritätszuschlag ab 2020 nicht in die normale Einkommensteuer zu integrieren. Stattdessen sollen die Soli-Mittel (derzeit gut 14 Milliarden Euro) „auf Basis objektiver Kriterien“ auf die Länder verteilt werden, heißt es in einem Positionspapier vom Donnerstag. Diese Kriterien erfüllen vor allem die Ost-Länder selbst: regionale Strukturschwäche, hohe Altschuldenbelastung (bis auf Sachsen), unterdurchschnittliche Steuerkraft der Kommunen, Finanzschwäche der Länder, rückläufige und alternde Bevölkerung (außer Berlin). Es gebe noch immer große Unterschiede in der Wirtschafts- und Steuerkraft zwischen den Ländern, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU). "Das können wir bei der Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht einfach ausblenden." Daher brauche es ein "Instrument wie den Solidaritätszuschlag", das Regionen mit Strukturschwächen unterstütze - "in Ost wie West", fügte Haseloff hinzu. Das könnte etwa der von der thüringischen Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) ins Gespräch gebrachte Deutschlandsfonds sein, der aus den Soli-Einnahmen gespeist werden soll.

Wowereit: Keine einseitigen Belastungen

Es dürfe bei der anstehenden Reform keine einseitige Belastung derer geben, „die mit viel Engagement daran arbeiten, alte Benachteiligungen zu überwinden und eigene Wirtschaftsstärke aufzubauen“, sagte der Vorsitzende der Ost-Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierungschef Klaus Wowereit (SPD). Eine Integration des Soli in die Einkommensteuer verhindere jedoch eine „bedarfsorientierte Mittelverteilung“, heißt es in dem Papier. Die Ost-Regierungen verweisen darauf, dass mit diesem Schritt die Länder mit relativ hohen Steuereinnahmen gestärkt würden, was die Summe im Finanzausgleich erhöhen würde. Aus diesem Grund gib es auch in einigen West-Ländern Zweifel an dem Vorschlag, der sich in einem informellen Papier findet, das Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), der Verhandlungsführer der Länder, unlängst intern vorgelegt haben. Eine stärker bedarfsorientierte Finanzverteilung, gegenüber einem vor allem an den Einwohnerzahlen ausgerichteten Ausgleichssystem, haben auch Nordrhein-Westfalen und einige finanzschwächere West-Länder gefordert.

Widerspruch aus Stuttgart

Widerspruch kam aus Stuttgart. Alle Länder hätten ein Interesse, den Soli zu erhalten, sagte der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid dem Tagesspiegel. Schließlich stünden alle vor der Herausforderung, die Schuldenbremse bis 2020 einzuhalten und zugleich in Zukunftsaufgaben zu investieren. Schmid fügte jedoch hinzu: "Eine Integration des Soli in die Gemeinschaftssteuern ist hier mit Abstand die fairste Lösung, weil eben alle Länder dringend benötigte Mittel erhalten."

Zwei Drittel der westdeutschen Wirtschaftskraft

Eine größere Steuerautonomie der Länder lehnen die ostdeutschen Regierungen ab. Das würde die Abwanderung aus schwachen Regionen noch verstärken, befürchtet Haseloff. Die ostdeutsche Wirtschaftskraft erreicht nur etwa zwei Drittel des westdeutschen Niveaus, die Steuerkraft ist noch schwächer und liegt bei etwa 55 Prozent. Vor allem die ostdeutschen Kommunen sind schwach, weshalb die Ost-Länder fordern, deren Steuerkraft im Finanzausgleich vollständig anzurechnen (bisher sind es 64 Prozent). Das würde den Mittelzufluss Richtung Osten erhöhen und vor allem die Ausgleichssumme aus Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, aber auch Nordrhein-Westfalen erhöhen, wo sich viele gut gestellte Kommunen finden. Der Solidarpakt läuft wie der aktuelle Finanzausgleich Ende 2019 aus, derzeit verhandeln Bund und Länder über eine Folgeregelung. Dank des Solidarpakts hatten und haben die Ost-Länder, nicht zuletzt dank der Bundeszuweisungen, eine überdurchschnittliche Etatkraft, die jedoch bis 2020 jedes Jahr abnimmt.

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