Neue Datenschutzgrundverordnung: Datenschutzbeauftragter prüft Praktiken der Schufa
Die Schufa stellt trotz neuen Datenschutzrechts Auskünfte nicht zum Gratis-Download bereit. Im Moment gibt es kostenlose Auskünfte nur per Post.
Der hessische Datenschutzbeauftragte prüft wegen des neuen Datenschutzrechts, ob die Kreditauskunft Schufa den Verbrauchern online kostenlos Auskünfte über die von ihnen gespeicherten Daten erteilen muss. Bislang verschickt die Schufa die Auskunft nur postalisch - mehrere Verbraucher hatten sich deshalb bei der Behörde beschwert, wie der zuständige Referent am Montag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Zuerst hatte die "Welt" darüber berichtet. Laut der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Verbraucher das Recht, sich faktisch so oft sie wollen eine kostenlose Auskunft von der Schufa schicken zu lassen. Bisher war das auf einmal jährlich begrenzt. Dem Gesetzestext nach müsste die Schufa den Verbrauchern nach einer elektronischen Anfrage die Auskünfte auch elektronisch - also etwa per Download oder E-Mail - erteilen.
Die Schufa erklärte allerdings, sie könne bei elektronischen Anfragen nicht sicher sein, ob die Daten von Befugten angefordert werden. Deshalb schicke sie die Auskunft an die Post-Adresse, bei der sie sich sicher sei, dass sie stimme. Das habe die Schufa auch mit den Datenschutzbehörden abgestimmt. Beim hessischen Datenschutzbeauftragten hieß es dazu, die entsprechende Vereinbarung werde derzeit überprüft. Bis zu einem Ergebnis könne es noch mehrere Wochen dauern.
Die Schufa widersprach zudem der Vorstellung, dass eine elektronische Auskunft bedeutend schneller sein müsse als eine postalische. Laut Gesetz hat sie nämlich vier Wochen Zeit dafür. Auch das bezahlpflichtige Online-Angebot "meineSchufa" sei nicht unbedingt schneller, weil für den Erstzugang ein Identifikationsprozess nötig sei, der "ungefähr identisch" lange dauere wie eine postalische Datenkopie nach der DSGVO.
Außerdem bezweifelte die Schufa, ob Auskünfte nach der DSGVO im Alltag einen Vorteil bringen könnten. So dürfen beispielsweise Vermieter diese Art der Auskünfte laut Bundesdatenschutzbeauftragtem gar nicht anfordern, weil sie zu detailliert sind. Hierfür bietet die Schufa eine kostenpflichtige spezielle Bonitätsauskunft an - die auch nur per Post zugestellt wird. (AFP)
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