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Seit Freitag, den 25. Mai gilt europaweit die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hunderttausende Unternehmen informieren Kunden und Nutzer in Mails über Änderungen.
© Kevin P. Hoffmann

"Wohl Software verdreht": Erste kuriose Erfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung

Die neue Datenschutzgrundverordnung sorgt für interessante Bewegungen in E-Mail-Postfächern. Selbst große Internetkonzerne tun sich mit den Regeln offenbar schwer

Ausgerechnet die Mail von Doodle kam – streng genommen – zu spät. Der „Termindienst, mit dem sich die Anzahl der E-Mails reduzieren lässt, um einen passenden Termin zu finden“ (Selbstbeschreibung), verschickte seine Pflichtnachricht zwölf Stunden und 16 Minuten nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, hier geht es zum Original-Wortlaut). Die meisten Firmen hatten das vor dem Stichtag am Freitag erledigt. Nun bittet Doodle, wie zuvor Hunderttausende deutsche Unternehmen, pflichtschuldigst um die Erlaubnis, dem Nutzer auch weiterhin seine Neuigkeiten zuschicken zu dürfen – zum Beispiel über neue Funktionen oder Aktionsangebote. „Natürlich nur, wenn du es willst“, schreibt Doodle leicht devot.

Das kann man sich ja jetzt nochmal ganz in Ruhe gut überlegen. Für die einen ist die DSGVO „ein Meilenstein für das Menschenrecht auf den Schutz persönlicher Daten“, wie die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff es ausdrückt. Für alle anderen ist das Inkrafttreten dieser Verordnung zumindest eine gute Gelegenheit, den Strom im E-Mail-Postfach zu sortieren. Braucht man wirklich Post vom Möbelkaufhaus oder der Firma, bei der man vor zehn Jahren mal Anti-Viren-Software gekauft hat? Was wohl passiert, wenn man die DSGVO-Bettelmail einfach ignoriert?

Andrea Voßhoff, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bezeichnet die neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als "Meilenstein".
Andrea Voßhoff, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bezeichnet die neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als "Meilenstein".
© Bernd von Jutrczenka/dpa

Anständige Firmen bitten ihre Kunden und Newsletterabonnenten also um Erlaubnis, sie weiter zutexten zu dürfen. Derweil findet sich nicht einmal im Spam-Ordner eine Mail vom berühmten Prinzen aus Nigeria, der schon oft versprochen hat, per Western Union 254000 Dollar zu überweisen, wenn man ihm denn behilflich sein könnte, drei Milliönchen aus dem Lande zu schaffen – nach Zahlung einer Vertrauensgebühr versteht sich. In Nigeria gibt’s keine Übersetzung für dieses schöne neue deutsche Wort: Datenschutzgrundverordnung.

Doch auch Firmen, denen man unterstellen möchte, dass sie sich ganz besonders intensiv mit der Rechtslage befasst haben, passieren dickste Pannen. So verschickte die Münchener Niederlassung der britischen Kommunikationsagentur Berkeley ihre DSGVO-Pflichtmail inklusive aller E-Mail-Adressen der rund 500 Empfänger. So viel Transparenz freut die Konkurrenz. Blöd nur, dass die Agentur Berkeley mit dieser Rundmail auch ein bisschen Werbung für sich machen wollte und diverse Referenzkunden aus dem IT-Sektor namentlich nannte. Die Aushilfe, die die Mail verschickt hat, beteuert, sie und ihr Chef hätten die Empfänger pflichtgemäß in das Blindkopie-Adressfeld („Bcc“) eingetragen. „Da hat die Software wohl was verdreht“. Hoffentlich stammt diese nicht von einer der IT-Firmen, die Berkeley betreut. Beim größten Datenpannenkonzern Facebook hätte man die Panne kaum schöner erklären können.

Auch die ganz großen Konzerne tun sich schwer mit dem neuen Recht. So wurden Nutzer der Twitter-App aufgefordert, die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu studieren – und anzunehmen. Um diese AGB im Internet lesen zu können, musste man die Bedingungen für das Besuchen der Seite mit einem „OK“ akzeptieren. Die AGB nur lesen und gegebenenfalls ablehnen, war praktisch unmöglich: eine Konstruktion wie erdacht vom berühmtesten Twitterer der Welt: Donald T. Der hat sich aber eh nie für „Meilensteine für das Menschenrecht“ interessiert.

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