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Ein Ausdruck des "Masterplan Migration" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).
© dpa/Stephan Jansen

Verschärfte Asylpolitik: Das steht in Seehofers „Masterplan“

Wochenlang war Seehofers „Masterplan“ ein Geheimnis. Nun ist das lang gehütete Papier in der Welt. Bei der SPD dürfte es einen Aufschrei auslösen.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) will die Gangart gegenüber Schutzsuchenden deutlich verschärfen. So sieht der von ihm konzipierte „Masterplan Migration“ eine Ausweitung der Abschiebehaftplätze vor. „Um der aktuellen Notlage bei Abschiebehaftplätzen zu begegnen“ sollte die „Trennung von Abschiebungsgefangenen und anderen Häftlingen“ vorübergehend ausgesetzt werden, heißt es in dem Papier, das der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Bundesländer sollten zum „Ausbau ausreichender Haftplätze“ angehalten werden. Zudem soll die Schaffung eigener „Gewahrsamseinrichtungen“ des Bundes an Verkehrsflughäfen insbesondere für Sammelabschiebungen geprüft werden.

Bis zuletzt war das Konzept nur einem engen Personenkreis bekannt. Am Sonntagnachmittag präsentierte Seehofer es dem CSU-Vorstand. Dem CDU-Vorstand lag es auch am Sonntag nicht vor. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuletzt erklärt, sie stimme mit 62,5 der 63 enthaltenen Punkte überein.

Viele der von Seehofer geplanten Verschärfungen dürften indes zu einem Aufschrei beim Koalitionspartner SPD führen. So will Seehofer die aktuellen Möglichkeiten für Rechtsmittel im Asylverfahren auf den Prüfstand stellen. Auch eine mögliche Beteiligung von Schutzsuchenden an Gerichtskosten bringt er ins Spiel. Verfahren sollen mit Hilfe von Gesetzesänderungen beschleunigt werden.

Dem Papier vorausgestellt ist eine Präambel, in der Seehofer Leitlinien seiner Asylpolitik umreißt. „Erfolgreiche Integration kann nur gelingen mit einer Begrenzung der Zuwanderung“, heißt es darin. „Das Ersuchen um humanitären Schutz und das Begehen von Straftaten schließen sich grundsätzlich aus.“ Das Papier spricht von einer „Balance aus Hilfsbereitschaft und den tatsächlichen Möglichkeiten unseres Landes“.

Für das Innenministerium verlangt der Ressortchef zusätzliche Mittel in Millionenhöhe: Zur Ausbildung und Ausstattung der Polizei in Herkunfts- und Transitländern von Migranten fordert er 6 Millionen Euro, außerdem als Sondertatbestand bis 2020 jeweils 0,5 Millionen Euro pro Jahr. Außerdem will Seehofer stärker auf Mittel des SPD-geführten Auswärtigen Amtes zugreifen. Für den Etat von CSU-Entwicklungsminister Gerd Müller soll es mehr Geld geben als bislang eingeplant.

Zum Teil überschneiden sich die Vorstellungen Seehofers mit Beschlüssen des EU-Gipfels aus der vergangenen Woche. So schreibt der Minister von „Sicheren Orten“ unter anderem in Nordafrika - dorthin könnten im Mittelmeer aufgegriffene Flüchtlinge zurückgebracht werden. Zum Stellenwert der EU steht in dem Papier: „Je weniger das gemeinsame europäische Asylsystem leisten kann, desto mehr gewinnen nationale Maßnahmen und ihre Wirksamkeit an Bedeutung.“ Die Gespräche mit anderen EU-Staaten zur Rücknahme von Asylbewerbern sollen intensiviert werden.

Sonst sollten insbesondere bei einer erneuten illegalen Rückkehr nach Deutschland „innerstaatliche Maßnahmen“ ergriffen werden. Dies ist ein Knackpunkt im Asylstreit zwischen Seehofer und Merkel; die Kanzlerin lehnt nationale Alleingänge ab.

Details zu den Anker-Zentren

Seehofer skizziert auch Details der von ihm geplanten Ankerzentren (Anker steht für Ankunft, Entscheidung und Rückführung), die allerdings schon weitgehend bekannt waren. So sollen dort verschiedene Behörden vor Ort Hand in Hand arbeiten, das gesamte Asylverfahren soll dort durchlaufen werden. Die Aufenthaltspflicht soll maximal 18 Monate betragen, für Familien 6 Monate.

Der „Masterplan“ listet eine ganze Reihe an Verschärfungen für Schutzsuchende auf. Rechtskräftig verurteilten Straftätern droht demnach der Widerruf ihres Schutzes in Deutschland, ebenso Menschen, die zurück in die Heimat reisen, obwohl sie dort nach eigenen Angaben bedroht sind. „Bei Heimataufenthalten während des laufenden Asylverfahrens gilt in diesen Fällen der Asylantrag als zurückgenommen“, heißt es weiter. „Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen“, steht in dem Papier. Das gesetzliche Mindeststrafmaß für die Ausweisung solle überprüft werden.

Der Übergang von Asylbewerbern in die höhere Sozialhilfe würde den Plänen zufolge nicht schon nach 15 sondern erst nach 36 Monaten erfolgen. Wer nicht wie vorgeschrieben an Integrationskursen teilnimmt, müsste schärfere Sanktionen fürchten. Wer keine Ausweispapiere vorlegt, hat künftig schlechte Karten. In dem Konzept ist die Rede von der „Knüpfung von staatlichen Erlaubnissen und Leistungen an das Vorliegen von gültigen Reisedokumenten“. (dpa)

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