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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält im Bundesrat eine Rede zu Zielen der EU-Ratspräsidentschaft.
© Wolfgang Kumm/dpa
Update

Grundrente, Kohleausstieg, Verfassungsrichterin: Das haben Bundestag und Bundesrat heute beschlossen

So läuft der Gesetzgebungsmarathon in Berlin – die aktuellen Entwicklungen im Überblick.

Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat der Grundrente zugestimmt. Mit ihr sollen kleine Renten von rund 1,3 Millionen Menschen aufgebessert werden. Das Gesetz kann somit zum 1. Januar 2021 in Kraft treten - allerdings ist mit Verzögerungen bei der Auszahlung zu rechnen.

Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Bezügen müssen, wenn sie einen Zuschlag erhalten wollen, mindestens 33 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Die Anspruchsberechtigten müssen die Grundrente nicht beantragen, sie kommt automatisch, sobald Rentenversicherung und Finanzbehörden die Einkommensverhältnisse abgeglichen haben. Finanziert wird die Grundrente aus dem Bundeshaushalt.

Kohleausstieg soll spätestens 2038 kommen – auch Bundesrat billigt das Gesetz

Der Bundestag hat mit deutlicher Mehrheit den Kohleausstieg beschlossen. 314 Abgeordnete stimmten am Freitag für ein entsprechendes Gesetz der Bundesregierung, 237 votierten dagegen. Wegen zunächst unklarer Mehrheitsverhältnisse musste die Abstimmung in Form eines Hammelsprungs wiederholt werden, bei dem die Angeordneten einzeln gezählt werden.

Freitagnachmittag billigte nach dem Bundestag auch der Bundesrat das Gesetz. Die Länderkammer billigte zwei Gesetzesvorhaben zum Ausstieg aus der Kohleverstromung und Strukturhilfen für die betroffenen Kohlereviere.

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Das Gesetz sieht vor, dass die Nutzung der Energie aus Braun- und Steinkohle bis spätestens Ende 2038 beendet wird. Ein Vorziehen des Ausstiegs auf 2035 bleibt dabei möglich.

Die von dem Ende der Braunkohleverstromung besonders betroffenen Länder erhalten laut bereits früher vereinbarten Beschlüssen Strukturhilfen im Volumen von 40 Milliarden Euro.

Neue Bundesverfassungsrichterin kommt aus Ostdeutschland

Außerdem hat der Bundesrat die ostdeutsche Rechtsprofessorin Ines Härtel einstimmig zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt. Sie ist die Nachfolgerin von Johannes Masing, dessen Amtszeit schon im April nach zwölf Jahren endete.

Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. In diesem Fall hatten die SPD-geführten Länder das Vorschlagsrecht - konnten sich allerdings erst nach längerem Streit auf Härtel als Kandidatin verständigen.

Die 48-Jährige ist bisher Juraprofessorin an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) und leitet dort die Forschungsstelle für Digitalrecht.

Härtere Strafen für Hate Speech

Wer im Netz schwere Drohungen wie etwa Mord ausspricht, muss künftig mit härteren Strafen rechnen. Das Gesetz gegen Hass im Netz, das der Bundesrat am Freitag billigte, sieht zudem eine Meldepflicht für bestimmte Delikte vor. Darunter fallen Morddrohungen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen, die Billigung von Straftaten sowie die Verbreitung von Kinderpornografie.

Eine Aktivistin der Nichtregierungsorganisation Campact steht mit einem Plakat mit der Aufschrift «Hass ist keine Meinung» am Eingang zum Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen.
Eine Aktivistin der Nichtregierungsorganisation Campact steht mit einem Plakat mit der Aufschrift «Hass ist keine Meinung» am Eingang zum Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen.
© Frank Rumpenhorst/dpa

Der Bundestag hatte das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität bereits im Juni beschlossen. Es verpflichtet zudem Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter bestimmt Posts nicht nur zu löschen, sondern aktiv dem Bundeskriminalamt zu melden. Dabei müssen sie auch die IP-Adressen der Täterinnen und Täter weitergeben, um eine schnelle Identifikation zu unterstützen.

Nachtragshaushalt für Corona-Hilfen

Der zweite Nachtragshaushalt zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sieht eine Rekord-Neuverschuldung von 217,8 Milliarden Euro vor. Damit soll unter anderem das Konjunkturpaket finanziert werden, zu dem die befristete Mehrwertsteuersenkung sowie Hilfen für Familien und Unternehmen gehören.

Berücksichtigt sind in dem Etat mit einem Ausgabenvolumen von rund 509 Milliarden Euro auch das Konjunkturpaket der Regierung zur Überwindung der Pandemie-Folgen sowie erwartete Steuerausfälle von mehr als 40 Milliarden Euro. Der Bundestag hatte den Etat am Donnerstag beschlossen, der Bundesrat stimmte dem Gesetz am Freitag zu.

Neue Regeln für Schweinehaltung

Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundesrat neuen Regeln für die Schweinehaltung zugestimmt. Demnach soll die Fixierung von Schweinen in sogenannten „Kastenständen“ eingeschränkt und nach einer Übergangszeit von acht Jahren verboten werden. Kastenstände sind Metallrahmen, in denen die Tiere auf engem Raum gehalten werden.

Schweinehaltung in Kastenständen.
Schweinehaltung in Kastenständen.
© picture alliance/dpa/Jens Büttner

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte die Haltungsbedingungen in einem Urteil von 2016 beanstandet. Eine Bundesrats-Abstimmung über eine Verordnung des Bundes war mehrfach verschoben worden. Dann hatten mehrere Ländern einen Kompromiss initiiert, was auch Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) unterstützte.

Entschädigung für Pauschalreisende

Auch die Übergangsregelung für geplatzte Pauschalreisen hat die letzte Hürde genommen. Einen Tag nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat den Neurungen zu. Demnach können Reiseveranstalter ihren Kunden, die eine Reise wegen der Corona-Pandemie nicht antreten konnten, einen Gutschein anbieten. Diese können aber auch auf einer Rückzahlung ihres Geldes beharren.

Adoptionshilfe-Gesetz abgelehnt

Der geplanten Reform des Adoptionshilfe-Gesetzes stimmte der Bundesrat hingegen nicht zu. Ziel des Gesetzes sollte es sein, mit mehr Beratung und Begleitung den Ablauf von Adoptionen zu verbessern und einen offeneren Umgang zu fördern. Zudem sollten unbegleitete Auslandsadoptionen verboten werden.

Die Landesminister von Baden-Würtemberg, Manfred Lucha, und Berlin, Dirk Behrendt (beide Grüne), kritisierten, dass das Gesetz lesbische Paare diskriminiere, weil diese einer Beratungspflicht unterlägen.

Der Bundestag hatte dem Gesetz im Mai zugestimmt. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hatte dazu am Donnerstag noch erklärt, die Beratungspflicht für lesbische Paare aussetzen zu wollen.

Der Bundesrat habe die Chance vertan, ein gutes Vorhaben zum Abschluss zu bringen, sagte Giffey. „Das bedauere ich“, so die Ministerin. Auf das nun ausgebremste Adoptionshilfe-Gesetz hätten viele Herkunfts- und Adoptionsfamilien und auch die Adoptionsvermittlungsstellen lange gewartet. (mit dpa/AFP)

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