Schwesig plant Gesetz zur Entgeltgleichheit: Das Gehalt der Kollegen bleibt tabu
Mit ihrem Vorstoß für transparente Gehälter hat sich von Familienministerin Manuela Schwesig weit aus dem Fenster gelehnt. Nun muss sie sich näher erklären: Es wird nicht möglich sein, einzelne Gehälter zu erfragen, sondern nur Auskunft über Einkommensgruppen zu erhalten.
Das vollkommen transparente Gehalt wird es wohl auch nicht geben, wenn Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ihr Gesetz zur Entgeltgleichheit fertig gestellt hat. Und auch kleine Betriebe hat die Sozialministerin offenbar nicht im Blick, wenn sie den Zustand bekämpfen will, dass Frauen meist weniger als Männer in vergleichbaren Positionen verdienen. Das zumindest ließ Schwesig am Sonntag wissen. „Es wird nicht möglich sein, das Gehalt des Kollegen einzeln zu erfragen, aber es wird möglich sein zu prüfen, ob die eigene Einstufung in einer vergleichbaren Gruppe erfolgt ist“, sagte die Ministerin der Agentur dpa. Wer also glaubt, er verdiene weniger als männliche Kollegen in ähnlichen Positionen, der soll in Zukunft Auskunft über das Niveau der Einkommen verlangen können.
Die deutschen Unternehmen sind beunruhigt
Dass Manuela Schwesig den Umstand überhaupt klarstellen muss, dass in Zukunft nicht jeder Auskunft über die konkreten Gehälter der Kollegen begehren kann, liegt am wachsenden Unwohlsein der deutschen Wirtschaft darüber, dass die Bundesregierung die Unternehmen nach Mindestlohn und Frauenquote nun mit einem weiteren Gesetz unter Druck setzen will. Nach den Gewerkschaften traf die Ministerin vergangene Woche auch Wirtschaftsvertreter, um sie über ihre Pläne zur Entgeltgleichheit zu informieren. Dort verstand man Schwesig ganz offenbar so, als wolle sie nicht nur kleinere Betriebe in die Transparenzpflichten einbeziehen, sondern in ihrem Gesetz auch die Möglichkeit für Arbeitnehmer eröffnen, sich konkret über das Einkommen einzelner Kollegen zu informieren.
Kampf den Lohnunterschieden von Männern und Frauen
Schwesigs Ministerium ließ nun wissen, dass der Schwerpunkt des Gesetzes – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – „eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Mitarbeiter sein wird, sich mit dem Lohnunterschied von 22 Prozent von Frauen und Männern auseinander zu setzen“. Im Gesetzgebungsprozess stünde man außerdem noch ganz am Anfang. „SPD, CDU und CSU haben sich ja darauf verständigt, dem Gebot der Entgeltgleichheit zur tatsächlichen Durchsetzung zu verhelfen“, heißt es. Im Juni soll es einen Referentenentwurf des Ministeriums für das Gesetz geben.
Antje Sirleschtov