Lohnlücke zwischen Männern und Frauen: Manuela Schwesig will gleiche Löhne per Gesetz
Rund ein Fünftel verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer. Manuela Schwesig plant deshalb nun ein Gesetzt zur Angleichung der Löhne. Doch zuerst muss das Gesetz zur Frauenquote noch auf den Weg gebracht werden.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) plant ein Gesetz zur Angleichung der Löhne von Männern und Frauen. „Ich arbeite derzeit an einem Gesetz, im Frühjahr werden die Eckpunkte vorgestellt“, sagte die Ministerin am Freitag dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Dabei gehe es ihr um den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Drei Viertel der Frauen sagten, dass es in der Arbeitswelt ungerecht zugehe. „Die Politik muss dafür sorgen, dass sich das ändert.“
Zunächst wolle sie aber das Gesetz zur Frauenquote auf den Weg bringen, betonte Schwesig. „Es gibt ja auch Leute, die das Stück für Stück verdauen müssen.“ Das Kabinett hatte am Donnerstag nach kontroversen Debatten in der großen Koalition einen Gesetzentwurf verabschiedet, der erstmals eine verbindliche Frauenquote für Aufsichtsräte vorschreibt. Die Vorgabe betrifft Großunternehmen, die den Frauenanteil in ihren Aufsichtsräten ab 2016 sukzessive auf 30 Prozent aufstocken müssen.
Ein Fünftel der Frauen verdient weniger als Männer
Frauen verdienen statistisch gesehen gut ein Fünftel (22 Prozent) weniger als Männer. 2013 betrug der Bruttolohn für Frauen im Schnitt 15,56 Euro pro Stunde, für Männer dagegen 19,84 Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind die Gründe für die Differenz in dieser Art der Berechnung zum großen Teil struktureller Natur: So haben Männer und Frauen oft unterschiedliche Berufe. Frauendominierte Berufe werden häufig schlechter bezahlt; Frauen sind zudem seltener in Führungspositionen vertreten und häufiger als Männer in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt.
Ein Drittel der Lohnlücke ist aber auf Faktoren zurückzuführen, die nicht arbeitsplatzrelevant sind, sondern aus einer tatsächlich schlechteren Bezahlung bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit resultieren. (AFP)
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