15 Jahre Green Card: Das Ende der Abschottung
Vor 15 Jahren gab es erstmals ein Loch in der Mauer, die die Bundesrepublik 1973 gegen ausländische Arbeitskräfte gebaut hatte. Es ist nicht mehr das einzige.
In Zahlen lässt sich die „Green Card“ nur als Flop ansehen, politisch war sie vor 15 Jahren ein Durchbruch: Zum ersten Mal seit dem Anwerbestopp 1973 holte die Bundesrepublik wieder ausländische Arbeitskräfte ins Land. Mit der „Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie“, die die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder im Mai 2000 verabschiedete und die am 1. August in Kraft trat, wollte man den Anschluss an die stürmische weltweite IT-Entwicklung schaffen.
Der Grünen Karte folgte die blaue
Die Verordnung war freilich eine ziemlich deutsche Mischung aus Fortschritt und Angst davor: einerseits schnelle Bearbeitung der Anträge, Familiennachzug, volle Sozialversicherung. Andererseits: Begrenzung des Aufenthalts auf fünf Jahre, die Bewerberinnen und Bewerber brauchten einen Hochschulabschluss oder die Garantie eines Arbeitsplatzes und mindestens 100 000 Mark Jahresgehalt. Von den 20 000 Grünen Karten wurden am Ende nur 15 000 vergeben, 2004 lief der Versuch aus.
Seit drei Jahren gibt es das EU-Nachfolgemodell, die Blaue Karte, die für alle Berufe gilt und die Gehaltsanforderungen ein wenig abgesenkt hat – besonders in Mangelberufen, in denen mittlerweile fast 50 Prozent der Inhaber arbeiten. Auch mit ihr hat Deutschland gerade einmal 22 000 Drittstaatsangehörige ins Land locken oder hier halten können. Einen Flop sieht der unabhängige Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration darin aber nicht: Wegen der aktuell vielen Fachleute aus EU-Krisenstaaten brauchten sich die deutschen Unternehmen aktuell nicht außerhalb Europas umzusehen.
Mehr legale Wege zur Arbeit
Aber auch jenseits der bunten Karten hat sich Deutschlands Arbeitswelt für Migranten inzwischen gedreht: Das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung“ von 2005 blieb zwar systematisch seinem Namen treu, schuf aber faktisch neue Möglichkeiten, indem es großzügiger definierte, wer kommen durfte, um in Deutschland zu arbeiten, und auch Nachzug und Arbeitserlaubnis für Familienangehörige ermöglichte. Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten konnten nun ein Jahr lang nach dem Examen hierbleiben, um sich Arbeit zu suchen. 2012 schuf das Anerkennungsgesetz erstmals einen Anspruch auf die Prüfung ausländischer Berufsabschlüsse. Wer Arbeit sucht, darf dafür zudem für begrenzte Zeit ins Land. Eine Menge Verbesserungen in Bundesgesetzen – die allerdings nicht immer gleich an der Basis umgesetzt werden oder alte Routinen ändern.
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