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Kinder aus Familien mit geringem Einkommen bekommen in Schulen ihr Mittagessen kostenlos.
© Jens Büttner dpa/lmv

Mehr Bafög und kostenloses Schulessen: Das ändert sich zum 1. August

Für Familien mit geringerem Einkommen bringt der neue Monat finanzielle Entlastung. Etwa mehr Geld für Schulhefte sowie kostenloses Schulessen.

Familien, Kinder, Auszubildende und Studierende - sie alle profitieren von Reformen, die zum 1. August in Kraft treten. Ein Überblick:

Bildung- und Teilhabepaket: Kinder aus Familien mit geringem Einkommen können sich über mehr Geld aus dem Bildungspaket freuen, das mit dem Starke-Familien-Gesetz reformiert wurde.

Anspruch auf die Leistungen haben Familien, die Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen.

  • statt 100 Euro gibt es 150 Euro pro Jahr und Kind für Schulmaterial (Hefte, Stifte, Bücher, Schulranzen etc.)
  • der monatliche Zuschuss für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Musikschul-Unterricht steigt von 10 auf 15 Euro
  • das Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege wird kostenlos
  • der Eigenanteil für die Schulbeförderung entfällt (zum Beispiel für Fahrkarten für Bus und Bahn)
  • unabhängig von einer akuten Versetzungsgefährdung können Schüler Nachhilfe in Anspruch nehmen (sofern es keine vergleichbaren schulischen Angebote gibt)

Gute-Kita-Gesetz: Neben Familien, die Sozialleistungen beziehen, sind nun auch solche von Kitabeiträgen befreit, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen. Laut Bundesfamilienministerium müssen so 1,2 Millionen Kinder keinen Kitabeitrag zahlen.

Bafög-Reform: Ab dem 1. August haben mehr Studierende die Möglichkeit, Bafög zu erhalten. Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern werden um insgesamt 16 Prozent angehoben. In diesem Jahr werden es zunächst 7, in 2020 dann 3 und nochmal 6 Prozent in 2021 sein. Der Förderhöchstsatz für Bafög-Geförderte steigt von 735 auf 861 Euro.

Zudem werden die Bedarfssätze insgesamt um sieben Prozent angehoben. 2019 zunächst in einem ersten Schritt um fünf Prozent, 2020 dann um zwei Prozent. Der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt von 250 auf 325 Euro.

Künftig können mehr Studierende Bafög erhalten.
Künftig können mehr Studierende Bafög erhalten.
© dpa

Ausbildungsbeihilfe: Eine deutliche Steigerung erfährt die Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis. Der Höchstbetrag liegt ab August bei 716 Euro monatlich, ein Jahr später gibt es eine weitere Erhöhung. Dann soll der Höchstbetrag 723 Euro betragen. Die Ausbildungsbeihilfe bekommt, wer eine Ausbildung macht und nicht bei seinen Eltern wohnt, weil der Betrieb zu weit entfernt liegt vom Elternhaus.

Bundeswehr: Eine Änderung gibt es auch bei der Bundeswehr. Zum 1. August tritt das „Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft“ in Kraft. Zeitsoldaten soll mit der Förderung von Praktika und einer Berufsberatung der Schritt ins zivile Arbeitsleben erleichtert werden. Außerdem erhalten Angehörige von im Einsatz geschädigte Soldaten die Möglichkeit, kostenlos in eine Therapie miteinbezogen zu werden.

Integration: Sprach- und Integrationskurse stehen jetzt auch Asylbewerbern offen, bei denen unklar ist, ob sie langfristig in Deutschland bleiben dürfen - allerdings nur, wenn die Betroffenen vor dem 1. August eingereist sind und seit mindestens drei Monaten geduldet werden. Zudem werden die Sprachkurse auch für andere Gruppen von Ausländern geöffnet, die bislang davon ausgeschlossen waren. (mit dpa)

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