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Ein Mob aufgebrachter Bürger hatte den Bus mit neu eintreffenden Flüchtlingen in Clausnitz blockiert
© Tagesspiegel
Update

Flüchtlinge in Sachsen: Clausnitz: Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Nach dem umstrittenen Polizeieinsatz in Clausnitz gab es Dutzende Anzeigen. Jetzt stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen zwei Beamte ein. Strafbefehle ergingen gegen vier Demonstranten.

Die Staatsanwaltschaft in Chemnitz hat die Verfahren gegen zwei Polizisten eingestellt, die am umstrittenen Einsatz im Februar in Clausnitz beteiligt waren. Das teilte die Ermittlungsbehörde dem Linken-Bundestagsabgeordneten Niema Movassat mit, der als einer unter Dutzenden wegen Körperverletzung im Amt Anzeige gegen die Beamten Wolfgang S. und Mirko M. erstattet hatte. "Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Mitteilung der Einstellungsgründe nicht möglich", heißt es in dem Bescheid, der vergangene Woche erging. Er liegt dem Tagesspiegel vor.

Im Februar hatten rund 80 bis 100 aufgebrachte Bürger in der Gemeinde im Erzgebirge die Ankunft eines Busses mit Flüchtlingen zu blockieren versucht. Sie riefen "Wir sind das Volk", "Abfahrt" und "Widerstand". Einige der Demonstranten zeigten die "Kopf-ab-Geste".

Es gab später eine lebhafte Debatte um den Einsatz der Polizei, die den rechten Mob schonte und gegen Flüchtlinge vorging. Die Maßnahmen der Polizei seien in "ihrer Art und Weise absolut verhältnismäßig" gewesen, hatte der Chemnitzer Polizeipräsident Uwe Reißmann dazu erklärt: "An diesem Einsatz gibt es nichts zu rütteln." Diese Sicht machte sich auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zu eigen.

Die Staatsanwaltschaft lieferte die Begründung für die Einstellung der Ermittlungsverfahren am Donnerstag in einer Pressemitteilung nach: "Die Anwendung von körperlicher Gewalt war aufgrund der Situation nach dem sächsischen Polizeigesetz gerechtfertigt", erklärte sie. "Hiernach kann die Polizei einen Platzverweis auch gegenüber Unbeteiligten aussprechen, wenn auf andere Weise eine unmittelbar bestehende Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht verhindert werden kann." Eine Auflösung der nicht genehmigten Spontandemonstration sei nicht möglich gewesen, da nicht genügend Polizeikräfte - konkret: 23 - vor Ort waren und die Demonstranten den Platz trotz mehrfacher Aufforderung nicht verlassen hätten.

Der Linken-Politiker Movassat sagte dem Tagesspiegel: "Ich halte die Einstellung des Verfahrens für ein falsches Signal. Richtig wäre gewesen, den Sachverhalt vor Gericht aufklären zu lassen. Durch die Verfahrenseinstellung entsteht der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft bei Polizeiübergriffen die Augen zudrückt. Jubeln wird über die Einstellung nur der braune Mob, der in Clausnitz verängstigte Flüchtlinge massiv bedrohte."

Ein Polizist packt einen Flüchtlingsjungen, der im Bus sitzt
Ein Polizist packt einen Flüchtlingsjungen, der im Bus sitzt
© Matthias Meisner

Vergangene Woche hatte das sächsische Innenministerium der Linken-Landtagsabgeordneten Juliane Nagel mitgeteilt, dass insgesamt 84 Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt eingegangen seien - 13 direkt bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz, 71 bei der dortigen Polizeidirektion. Anzeigen gegen Flüchtlinge, die am Abend des 18. Februar im Bus saßen, gab es demnach nicht. Im Zusammenhang mit den Ereignissen wurden sechs Ermittlungsverfahren eingeleitet, von denen vergangene Woche noch fünf bei der Staatsanwaltschaft anhängig waren.

Das Amtsgericht Freiberg erließ Strafbefehle gegen vier Demonstranten. Laut Staatsanwaltschaft Chemnitz sind in drei Fällen die Halter von Fahrzeugen - eines Traktors und zwei Autos - betroffen, die den Zugang zu der Unterkunft versperrten. Gegen sie wurde wegen Nötigung ermittelt. Eine Person soll sich wegen Beleidigung eines Polizisten verantworten.

Einen Anfangsverdacht gegen den Busfahrer wegen Volksverhetzung, indem er in der Fahrzielanzeigetafel das Wort "Reisegenuss" geführt und dadurch  zynisch seine Ausländerfeindlichkeit zum Ausdruck gebracht habe, sah die Chemnitzer Staatsanwaltschaft nicht. Sie ermittelte auch nicht gegen den Chemnitzer Polizeipräsidenten Reißmann wegen Strafvereitelung im Amt, weil er die Handlungen der Polizeibeamten als rechtmäßig verteidigt hatte.

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