zum Hauptinhalt
Der Bundesnachrichtendienst soll besser kontrolliert werden.
© dpa

Mehr Kontrolle: Bundestag billigt umstrittenes BND-Gesetz

Die Koalitionsmehrheit will den Bundesnachrichtendienst und andere Geheimdienste besser kontrollieren. Der Opposition geht das nicht weit genug. Was ist genau geplant?

Für das Agieren des Bundesnachrichtendienstes gibt es künftig genaue gesetzliche Vorgaben: Der Bundestag billigte am Freitag das neue BND-Gesetz, das Regeln für die Beobachtung von Ausländern im Ausland festlegt. Dazu gehört die Überwachung von Telefon- und Internetverbindungen durch den deutschen Auslandsgeheimdienst. Die Erhebung von Daten deutscher Staatsbürger ist grundsätzlich unzulässig.

Mit der Neuregelung werde Rechtssicherheit für den BND geschaffen, argumentierten Vertreter der großen Koalition in der Debatte. Die Opposition verwies darauf, dass Experten die Neuregelung als verfassungswidrig kritisiert hätten. Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auch auf die Affäre um den US-Geheimdienst NSA, in die der BND verwickelt war.

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs:

Unabhängige Kontrolle: Mit dem neuen externen Richter-Gremium reagiert die Koalition auf Vorwürfe, der BND habe ein unkontrollierbares Eigenleben entwickelt. Das dreiköpfige „Unabhängige Gremium“ besteht aus zwei Richtern und einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof. Es soll vom Kanzleramt über brisante Aktionen des deutschen Auslandsgeheimdienstes informiert werden und etwa auch seine Zustimmung zu möglicher Spionage gegen Einrichtungen der EU oder ihrer Mitgliedsstaaten geben müssen.

Die Kontrolleure sollen stichprobenartig jederzeit die vom BND eingesetzten Spionage-Suchbegriffe (Selektoren) überprüfen können. In der Affäre war kritisiert worden, dass der BND zum Teil unzulässige Begriffe etwa gegen befreundete Staaten verwendet hat.

Abhörkationen: Ausdrücklich erlaubt wird Spionage gegen EU-Institutionen oder -Mitgliedstaaten, etwa wenn es um Gefahren für die innere und äußere Sicherheit, die Handlungsfähigkeit Deutschlands oder „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ geht. Kritiker bemängeln dies als zu schwammig.

Verantwortung: Anders als bisher muss das Kanzleramt auf Antrag des BND-Präsidenten oder eines Vertreters die Spionage in internationalen Telekommunikationsnetzen künftig anordnen. Damit sollen klare Verantwortlichkeiten sichergestellt werden. Früher waren auch heikle Überwachungsmaßnahmen von niedriger BND-Ebene genehmigt worden.

Wirtschaftsspionage: Ausdrücklich festgeschrieben wird, was schon gilt: Spionage mit dem Ziel von Wettbewerbsvorteilen für deutsche Unternehmen ist verboten. Es heißt aber auch, die Aufklärung von wirtschaftspolitisch bedeutsamen Vorgängen könne erforderlich sein.

Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten: Die Kooperation mit internationalen Partnerdiensten wie dem umstrittenen US-Geheimdienst NSA wird unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ziele dieser Zusammenarbeit müssen demnach etwa der Anti-Terror-Kampf, die Unterstützung der Bundeswehr im Auslandseinsatz oder Informationen zur Sicherheitslage von Deutschen im Ausland sein.

Geheimdienstkontrolle:

Ständiger Bevollmächtigter: Weil den Abgeordneten im geheim tagenden Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages oft Zeit für eine tiefere Kontrolle fehlt, wird das Amt eines hauptamtlich arbeitenden „Ständigen Bevollmächtigten“ geschaffen. Er wird von dem Gremium eingesetzt, soll „kontinuierliche und strukturierte Untersuchungen“ anstellen und die Arbeit der verschiedenen Kontrollgremien koordinieren.

Die Spitze der Unionsfraktion hat sich darauf geeinigt, dass ein Experte des Bundesinnenministeriums die Aufgabe übernimmt. Der Jurist Arne Schlatmann führt bisher die Unterabteilung Rechts- und Grundsatzangelegenheiten der öffentlichen Sicherheit im Ministerium.

Whistleblower: Der Schutz für Mitarbeiter der Geheimdienste, die über Missstände informieren, soll verbessert werden.

Öffentlichkeit: Jährlich soll es öffentliche Anhörungen der Präsidenten der Nachrichtendienstes des Bundes durch das Kontrollgremium geben - bisher waren die Sitzungen streng geheim.

Information: Wenn die Fraktionschefs es wünschen, dürfen Mitglieder des Kontrollgremiums sie künftig informieren - bislang waren die Kontrolleure zum Schweigen verdonnert. (dpa/AFP)

Zur Startseite