Asylpolitik: Bundestag beschließt Neuregelung zum Familiennachzug für Flüchtlinge
Der Bundestag hat die Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus beschlossen. Diese sollen ab August wieder ihre Kernfamilie nachholen können.
Der Bundestag hat den Familiennachzug für Flüchtlinge neu geregelt. Das Gesetz der großen Koalition sieht vor, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus vom 1. August an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen können. Pro Monat sollen aber bundesweit nur 1000 Angehörige einreisen dürfen. Die Abgeordneten billigten die Neuregelung am Freitag mit 370 Ja-Stimmen, 279 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.
Derzeit ist der Familiennachzug für diese Flüchtlingsgruppe ausgesetzt - bis auf wenige Härtefälle. Union und SPD hatten 2016 angesichts hoher Asylzahlen beschlossen, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und eng befristetem Bleiberecht - sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - ihre Angehörigen für zwei Jahre nicht nachholen dürfen. Unter ihnen sind viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.
Die Neuregelung sieht vor, dass ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Das Gleiche gilt für Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen. Zusätzlich können Härtefälle geltend gemacht werden, was in der Vergangenheit aber nur sehr wenigen Betroffenen gelang.
FDP will Zurückweisung von Flüchtlingen nach Dublin-III-Verordnung
Union und SPD hatten 2016 angesichts hoher Asylzahlen beschlossen, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und eng befristetem Bleiberecht - sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - ihre Angehörigen für zwei Jahre nicht nachholen dürfen. Subsidiären Schutz bekommt, wem in der Heimat ernsthafter Schaden droht, zum Beispiel die Todesstrafe, Folter oder Krieg. Viele Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien gehören zu dieser Gruppe.
Wer in diese Kategorie fällt, ist schlechter gestellt als Ausländer, die sich auf politische Verfolgung berufen können, oder Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, denen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Verfolgung droht. Im vergangenen Jahr war bei 16,3 Prozent aller Asylentscheidungen subsidiärer Schutz gewährt worden.
FDP und AfD forderten in der Debatte über die Neuregelung die Bundesregierung auf, Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen. Die AfD-Innenpolitikerin Beatrix von Storch sagte: „Wir müssen die ganzen Migranten an der Grenze zurückweisen.“ Die FDP will anders als die AfD nicht alle Schutzsuchenden abweisen. Sie schlug vor, dass Asylbewerbern, „für die nach dem Regelverfahren der Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert“ wird.
Der sogenannte Masterplan Migration von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sieht nach Angaben einer Sprecherin seines Ministeriums vor, Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert wurden, an den Grenzübergängen abzuweisen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist dagegen. Sie setzt weiter auf eine europäische Lösung.
Der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) sagte zu den neuen Regeln für den Familiennachzug, er sei „froh, dass es dabei bleibt, dass es keinen Rechtsanspruch gibt“. Diesen Anspruch hatte es für subsidiär geschützte Flüchtlinge zwischen August 2015 und März 2016 gegeben. Nach Berechnungen von Experten bedeutet die Beschränkung auf 1000 Angehörige im Monat für viele Flüchtlinge jahrelanges Warten auf ein Wiedersehen mit der Familie. Die Flüchtlingsrechtsorganisation Pro Asyl sprach von einem „Glücksrad Familiennachzug mit Gewinnchancen für wenige“.