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Die Grundgesetzänderung soll ermöglichen, dass Bundesmittel für die Digitalisierung von Schulen ausgegeben werden können.
© imago/Westend61
Update

Digitalpakt für Schulen: Bundesrat und Bundestag einigen sich auf Grundgesetzänderung

Der Weg für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen ist frei: Bund und Länder haben sich auf die Formulierung für eine Grundgesetzänderung verständigt.

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich auf die Formulierung einer Grundgesetzänderung geeinigt. Das berichtete die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Teilnehmerkreise. Die Änderung soll Milliardenhilfen des Bundes ermöglichen, mit denen die Länder die Digitalisierung von Schulen umsetzen sollen.

Alle Mitglieder des Ausschusses außer die Vertreter der AfD stimmten demnach dafür. Die AfD lehnt die Änderung aus grundsätzlichen Erwägungen ab, weil sie will, dass Bildung reine Ländersache bleibt.

Bei dem Kompromiss geht es unter anderem darum, wie der Bund die Verwendung seiner Milliardenhilfen durch die Länder künftig kontrollieren darf. Mit dem Geld sollen Deutschlands Schulen digitalisiert und der soziale Wohnungsbau angekurbelt werden. Pendler sollen außerdem von mehr Bundesmitteln in den Ausbau des regionalen Schienenverkehrs profitieren. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider kündigte an, bereits an diesem Donnerstag wolle der Bundestag das geänderte Gesetz für die Grundgesetzänderung beschließen. Die Länderkammer dürfte bei ihrer nächsten Sitzung am 15. März darüber entscheiden.

Der Digitalpakt Schule ist bereits ausgehandelt und kann nach der Grundgesetzänderung gestartet werden. Fünf Milliarden Euro vom Bund sind für die Ausstattung der Schulen mit WLAN, digitalen Lerninhalten und Computern vorgesehen. (dpa)

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