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Dieter Romann, Chef Präsident der Bundespolizei, war in den Irak geflogen.
© Jochen Lübke/dpa

Mordfall Susanna: Bundespolizeichef war Iraks Auslieferungsverbot unbekannt

Der Mordfall Susanna sorgt weiter für Aussehen. Jetzt gibt es neue Details zur Rückholung des mutmaßlichen Täters aus dem Irak.

Der Chef der Bundespolizei Dieter Romann hatte sich auf die Rückholung des mutmaßlichen Mörders von Susanna aus dem Irak offenbar nur unzureichend vorbereitet. Romann habe bei der Aktion „keine Kenntnisse bezüglich eines Auslieferungsverbots irakischer Staatsbürger nach der irakischen Verfassung“ gehabt, erklärte die Bundespolizei auf Anfrage des Tagesspiegels.

Der Behördenleiter hatte den irakischen Staatsbürger Ali B. aus der kurdischen Autonomieregion im Irak mit einem Linienflug abgeholt und dies als „Abschiebung“ deklariert. Irak kritisierte dagegen öffentlich einen Rechtsverstoß. Romann wurde mittlerweile wegen Freiheitsberaubung angezeigt.

Nach irakischer Verfassung von 2005 dürfen eigene Staatsbürger nicht ausgeliefert werden. Zudem besteht kein entsprechendes Abkommen mit Deutschland. Romann verzichtete offenbar darauf, sein Vorgehen vorab rechtlich prüfen zu lassen. Es existierten dazu keine Gutachten, Vermerke oder E-Mails, hieß es aus der Behörde.

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