Wegen des Endes der Sommerferien: Bund für Maskenpflicht an Schulen
Nach den Sommerferien wollen Schulen wieder im Regelbetrieb arbeiten – ein Risiko. Nach der Berliner Großdemo geht die Debatte weiter, ob härtere Vorgaben nötig sind.
In Deutschland wächst die Sorge, wonach die Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Schulen nach den Ferien die Corona-Infektionszahlen in die Höhe treiben wird. Die Bundesregierung begrüßt die Pläne mehrerer Bundesländer, in Schulen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einzuführen. „Eine solche Maskenpflicht klingt nach einer vernünftigen Überlegung“, sagte eine Sprecherin.
Als erstes Bundesland war Mecklenburg-Vorpommern am Montag ins neue Schuljahr gestartet. Erstmals seit der Schulschließung Mitte März sollen Schülerinnen und Schüler täglich zum Unterricht gehen. Hamburg folgt am Donnerstag, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen (NRW)in der kommenden Woche. Mehrere Länder haben angekündigt, in Schulgebäuden eine Maskenpflicht einzuführen. In NRW soll diese in weiterführenden Schulen und in Berufsschulen auch im Unterricht gelten.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier appellierte an die Bürger, sich vorsichtig zu verhalten. Die Sommerlaune dürfe nicht dazu führen, „dass wir nachlässig werden im Kampf gegen die Pandemie“, mahnte er in einer Videobotschaft. Die derzeitige Lage sei „unsicher und wackelig“. Die Pandemie sei nicht vorbei.
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Nach den massenhaften Verstößen gegen Corona-Regeln bei der Berliner Großdemonstration hat das Bundesinnenministerium den Länderbehörden zu Wachsamkeit geraten. Wenn absehbar sei, dass Auflagen gebrochen werden, stelle sich die Frage, „ob man solche Veranstaltungen zulassen kann“, sagte ein Sprecher. Die Behörden müssten darauf achten, dass Infektionsschutzvorgaben eingehalten werden. Politiker von Union, SPD und Grünen hatten schärfere Vorgaben zum Schutz der Allgemeinheit verlangt.
Spitzenjuristen halten harte Demonstrationsauflagen für gerechtfertigt
Nach dem Urteil renommierter Juristen sind solche schärferen Vorgaben geboten. „Meines Erachtens gibt das geltende Recht das alles her“, sagte der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers. Verstöße gegen Auflagen seien strafbar und könnten die Auflösung der Demonstration rechtfertigen. „Die Auflösung kann mit Gewalt durchgesetzt werden“, fügte Möllers hinzu. Wenn, wie am Samstag, sich quasi niemand an die Auflagen halte und diese der öffentlichen Gesundheit dienten, sei die gewaltsame Durchsetzung der Auflösung „auch verhältnismäßig“. Zugleich äußerte Möllers Verständnis dafür, dass die Polizei in dieser Situation Straßenschlachten fürchte. „Das Gesetz muss nicht geändert werden“, betonte er, zunächst müsse es ausgeschöpft werden.
Auch der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio erklärte Eingriffe in das Versammlungsgrundrecht für zulässig. „Versammlungen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit verursachen, können beschränkt oder ganz untersagt werden“, sagte er. Dies gelte auch „in einer epidemischen Gefahrenlage, wenn unter Verletzung von Abstands- und Hygienereglungen demonstriert wird“. Für welches Ziel demonstriert werde, dürfe Behörden nicht beeinflussen: „Verfassungsrechtlich ist keine Inhaltskontrolle der Meinungskundgabe erlaubt, solange die Meinungen nicht selbst gegen Strafgesetze verstoßen.“
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Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekräftigte, dass eine Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten im Lauf der Woche in Kraft treten soll. Einen genauen Termin nannte er im ARD-Morgenmagazin aber nicht.
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