Zunächst bis zum 31. August: Schüler in NRW müssen auch im Unterricht Maske tragen
Das Bundesland führt nun die Maskenpflicht im Unterricht ein. Grundschüler sind davon ausgenommen. Die Regelung gilt zunächst bis 31. August.
Nordrhein-Westfalen führt eine weitgehende Maskenpflicht an Schulen ein: An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen soll sie ab Ferienende bis zunächst zum 31. August sowohl im Schulgebäude als auch im Unterricht gelten. Das kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Montag in Düsseldorf an.
Soweit Lehrkräfte den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicherstellen können, gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch für sie. Die Regelung läuft zunächst bis zum 31. August. Dann soll neu entschieden werden, ob sie verlängert wird.
An Grundschulen müssen die Jahrgänge 1 bis 4 im Schulgebäude und auf dem Gelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen - nicht aber, wenn die Schüler auf ihren festen Plätzen im Unterricht sitzen. Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, werde angesichts steigender Infektionszahlen ausgeweitet, sagte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP).
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Zudem sollen Schüler in Nordrhein-Westfalen künftig 24 Stunden zu Hause bleiben. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, können sie wieder am Unterricht teilnehmen.
Bislang gab es nur ein Maskengebot
Die Schulen starten in NRW nach gut sechs Wochen Sommerferien nächste Woche Mittwoch wieder. Bislang gab es keine Maskenpflicht an den Schulen in NRW, sondern lediglich ein „Maskengebot“ - etwa in den Fluren und auf dem Schulhof.
Kurz vor dem Ferienende in sechs Bundesländern hatte sich Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) am Wochenende für eine Maskenpflicht in Schulgebäuden ausgesprochen. Mehrere Bundesländer wie Berlin, Bayern und Baden-Württemberg hatten das bereits angekündigt - allerdings bislang nur für Schulgebäude, nicht für den Unterricht. (dpa)