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Vier mal soll die Rentnerin Gisela B. Kellerbrände (hier ein Symbolbild) in ihrem Haus in Döbeln gelegt haben - Ziel war ein Nachbar aus dem Iran.
© Imago/Deutzmann

Rechtsextremismus: Brandserie in Döbeln: Sachsen prüft neuen Fall eines Todesopfers rechter Gewalt

Eine Rentnerin starb in Döbeln nach einer rassistisch motivierten Brandserie. Sachsen prüft nun, ob es sich um rechte Gewalt handelte - verspätet.

Eineinhalb Jahre nach einer rassistisch motivierten Brandserie im sächsischen Döbeln prüft das Innenministerium in Dresden, ob es sich um rechte ausländerfeindliche Gewalt gehandelt hat. Ausgangspunkt: Das Urteil gegen Gisela B., die vier Brände im Keller ihres Hauses gelegt hatte, um einen Nachbarn aus dem Iran zu bedrohen, ist mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtskräftig. Die nach einem Indizienprozess verurteilte Gisela B. muss für neun Jahre in Haft. Ihr Motiv: "Ausländerhass", wie das Gericht feststellte. Nach einem der vier Brände war eine 85-jährige im Haus lebende Rentnerin an den Folgen einer Rauchgasvergiftung ums Leben gekommen.

Der Bundesgerichtshof hatte am 24. September die Revision der Verteidigung von Gisela B. gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz verworfen. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Chemnitz hatte die 70-Jährige im April unter anderem wegen schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu neun Jahren Haft verurteilt. Mit einem Haftantritt sei zwei bis drei Wochen nach der Rechtskraft des Urteils zu rechnen, hieß es aus Kreisen der sächsischen Justiz.

Während die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die nach einem der von Gisela B. gelegten Brände am 1. März 2017 getötete 85-jährige Ruth K. als Todesopfer rechter Gewalt für das Jahr 2017 führt, haben das sächsische Innenministerium und das LKA Sachsen Ruth K. bislang noch nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt und auch noch nicht an das zuständige Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium gemeldet. Das wird sich nun womöglich ändern. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums teilte dem Tagesspiegel mit, die Urteilsbegründung, die seit Mittwoch der zuständigen Polizeidirektion Chemnitz vorliege, werde nun "unverzüglich" geprüft - anschließend "gegebenenfalls" die erforderliche Erfassung als Fall "Politisch motivierter Kriminalität" veranlasst.

Ausländerfeindlicher Hintergrund erst vor Gericht bekannt geworden?

Dass dies erst jetzt geschehe, verteidigte der Sprecher mit den Worten: "Nach unserem Kenntnisstand ist der ausländerfeindliche Tathintergrund nicht im Zuge der polizeilichen Ermittlungen, sondern erst im Rahmen der Hauptverhandlung zu Tage getreten."

Die Leipziger Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel hofft auf eine entsprechende Einstufung des Falls als Todesopfer rechter Gewalt - auch wenn das die 85-jährige Ruth K. selbst nicht Ziel der Brandserie war, sondern der Iraner Mehdi G., der erst kurz vor den Bränden ins Haus eingezogen war.

Nagel hatte am 8. Oktober in einer Kleinen Anfrage das sächsische Innenministerium gefragt, aus welchen Gründen das Innenministerium und das LKA Sachsen die 85-jährige Ruth K. bislang nicht als Todesopfer rechter Gewalt in Sachsen benannt haben. Nagel verweist in ihrer Kleinen Anfrage auf die Recherchen von Tagesspiegel und "Zeit online". "Da nun das Urteil gegen die Brandstifterin rechtskräftig ist, ist es unumgänglich, dass die sächsische Landesregierung Ruth K. endlich auch offiziell als Todesopfer eines rassistisch motivierten Brandanschlags anerkennt", betont die Landtagsabgeordnete.

Auch der Politikwissenschaftler Gideon Botsch vom Moses-Mendelssohn-Zentrum in Potsdam, das im Auftrag des Brandenburger Innenministeriums eine wissenschaftliche Überprüfung der von Tagesspiegel und "Zeit online" recherchierten rechten Tötungsdelikte in Brandenburg seit 1990 durchgeführt hat, hält es für "nicht nachvollziehbar", dass Sachsens Staatsregierung Ruth K. bisher nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt hat. Er könne nur deutlich davor warnen, "die tödliche Gefahr von Rassismus zu beschönigen oder zu beschweigen", sagte Botsch dem Tagesspiegel. Der Politikwissenschaftler empfiehlt der sächsischen Landesregierung dem Brandenburger Beispiel zu folgen und die von Tagesspiegel und "Zeit online" recherchierten sächsischen Fälle durch unabhängige Wissenschaftler überprüfen zu lassen.

In staatlichen Statistiken fehlt mehr als die Hälfte der Opfer

Sachsens Innenministerium erläuterte, es gehe bei der Statistik zu politisch motivierter Kriminalität um eine "differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zum Zwecke der Prävention und Repression". Die polizeiliche Erfassung diene nicht dazu, Opfer einer politisch motivierten Straftat "offiziell" oder "staatlich" anzuerkennen. "Dies ist weder für Maßnahmen des Opferschutzes noch der Opferhilfe erforderlich."

Nach den Recherchen von Tagesspiegel und "Zeit online" sind seit der Wiedervereinigung in Deutschland 169 Menschen von rechtsmotivierten Täterinnen und Tätern umgebracht worden. Die staatlichen Statistiken weisen bisher nur 83 Tote aus, also nicht einmal die Hälfte.

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