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Das Gelände des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Pullach bei München
© Stephan Jansen/dpa
Update

Selektorenliste: BND zieht personelle Konsequenzen, Kontrolleure sehen Rechtsbruch

„Viel zu spät und nur rudimentär“ wurde der Bundestag über die deutsche Spionage bei EU- und Nato-Staaten informiert, kritisiert das Parlamentarische Kontrollgremium.

Die Aufklärungspraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) war bis 2013 in Teilen rechtlich unzulässig und nicht vom Aufgabenprofil des Dienstes gedeckt. Zu diesem Ergebnis kommt das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags, nachdem es 3300 vom BND als kritisch eingestufte Suchbegriffe, so genannte Selektoren, analysiert hat.

Der BND habe bei seiner Fernmeldeaufklärung „in einer Vielzahl von Fällen“ sensible Ziele mit Bezug zu EU- und Nato-Staaten erfasst, darunter auch deutsche Staatsbürger, sagte der Vorsitzende des Gremiums André Hahn (Linke) am Mittwoch in Berlin. Der Bundestag sei darüber aber erst 2015, also „viel zu spät und nur rudimentär“ informiert worden. Kanzlerin Angela Merkel hatte im Oktober 2013 noch betont, „ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“.

Die Affäre hat nun erste personelle Konsequenzen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur verlieren drei Mitarbeiter der Abteilung technische Aufklärung ihre Posten. Zwei von ihnen werden mit anderen Aufgaben innerhalb des BND betraut. Der Leiter der Abteilung, ein Bundeswehr-General, wird den Informationen zufolge Anfang 2016 den BND verlassen und in die Bundeswehr zurückkehren. Auch der Unterabteilungsleiter ist demnach betroffen. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über die Konsequenzen berichtet. Der BND teilte am Abend auf dpa-Anfrage mit, man äußere sich zu Personalangelegenheiten nicht.

Der Bundesnachrichtendienst soll stärker reglementiert werden

Im Namen des Parlamentarischen Kontorllgremiums forderte dessen Vorsitzender Hahn, die Aufgaben und Befugnisse des BND gesetzlich künftig enger zu fassen. Regierungsstellen von EU- und Natostaaten müssten ebenso wie internationale Organisationen und Wirtschaftsunternehmen besonders geschützt werden. Die Fachaufsicht im Bundeskanzleramt müsse gestärkt werden. Die Untersuchung zeige aber auch, dass die parlamentarische Kontrolle „effektiv betrieben werden kann“, betonte Hahn.

Nach Bekanntwerden kritischer Selektoren des US-Geheimdienstes NSA hatte auch der BND im Oktober dem Parlament mitgeteilt, vergleichbar problematische Selektoren verwendet zu haben, die sich gegen Institutionen befreundeter Staaten richteten. Das Kontrollgremium richtete daraufhin eine Task Force ein, deren Zwischenbericht nun vorliegt.

Der Vertreter der Grünen in dem Gremium, Christian Ströbele, stimmte gegen die Erklärung. Sie ist ihm in der Kritik nicht deutlich genug. Der BND habe mit seinem Handeln Deutschen praktisch ihre Grundrechte abgesprochen, sagte der Politiker. Das Parlament sei von der Regierung und von Kanzlerin Merkel bewusst falsch informiert worden. „Dass man uns belügt, hätte ich nicht für möglich gehalten.“

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