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Bjoern Höcke und Andreas Kalbitz, gehören zu den prominentesten Vertretern des Flügels.
© John MACDOUGALL/AFP
Update

Nach Einstufung durch Verfassungsschutz: Björn Höcke erklärt Auflösung des „Flügels“

Der AfD-Rechtsaußen Höcke gibt dem Druck seiner Parteiführung nach. Nun soll es den rechtsextremen "Flügel" nicht mehr geben.

Der rechtsextreme „Flügel“ in der AfD hat sich für aufgelöst erklärt. Sein Gründer Björn Höcke sagte in einem am Samstagabend veröffentlichten Interview, die Forderung des AfD-Bundesvorstands zur Auflösung des „Flügels“ habe dieser „längst umsetzt: seine Historisierung“.

Höcke äußert sich in einem Interview mit dem neurechten Verleger Götz Kubitschek, das auf dessen Website veröffentlicht wurde. Seit der Gründung des „Flügels“ vor fünf Jahren habe sich „die AfD sehr gut entwickelt“, sagte Höcke. 

Höcke sagte, der brandenburgische AfD-Chef Andreas Kalbitz, er selbst und andere „politikfähige „'Flügler'“ würden „ihren politischen Kurs im Sinne der AfD weiterführen“.

Höcke, Kalbitz und ihre Gesinnungsgenossen werden also ihre führenden Parteifunktionen beibehalten. Beobachter sehen deshalb in der Auflösung des "Flügels" einen rein formalen Akt. An dem Einfluss der rechtsextremen Strömung in der AfD werde das wohl nichts ändern.

AfD-Führung hatte Auflösung gefordert

Ein ursprünglich für diesen Samstag geplantes Treffen des „Flügel“ war ausgefallen. Grund dafür sollen zahlreiche Absagen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus sein.

Der Bundesvorstand der AfD hatte am Freitag in Berlin mit großer Mehrheit einen Beschluss gefasst, der auf eine Aufforderung zur Selbstauflösung an den „Flügel“ hinausläuft. Darin hieß es: „Der Bundesvorstand erwartet als Ergebnis des morgigen „Flügel“-Treffens eine Erklärung darüber, dass sich der informelle Zusammenschluss „Flügel“ bis zum 30.04.2020 auflöst.“ 

Angst vor Schaden für die gesamte AfD

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in der vergangenen Woche erklärt, der „Flügel“ sei eine „erwiesen extremistische Bestrebung“, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte.

Etliche Kritiker des „Flügels“ in der AfD hatten befürchtet, dass die gesamte Partei demnächst vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden könnte. Sie argumentieren, da der „Flügel“ keine formale Mitgliedschaft kenne, sei eine Abgrenzung zur Gesamtpartei schwierig.

Erst am Freitag hatte das Bundesschiedsgericht der AfD den baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon wegen parteischädigenden Verhaltens ausgeschlossen. Gedeon hatte über Jahre immer wieder mit antisemitischen und israelfeindlichen Aussagen provoziert und war dafür auch innerhalb der AfD kritisiert worden. (Tsp, AFP, dpa)

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