Nach Anschlag auf Nawalny: Berlin und Paris wollen EU Sanktionen gegen Russland vorschlagen
Frankreich und Deutschland wollen Konsequenzen aus der Vergiftung des Kremlkritikers ziehen – und kündigen Sanktionen gegen Einzelpersonen an.
Frankreich und Deutschland haben die Vergiftung des Kremlkritikers Alexej Nawalny in Russland „in aller Schärfe“ verurteilt und zusätzliche Sanktionen angekündigt. Außenminister Heiko Maas (SPD) und sein französischer Kollege Jean-Yves le Drian verbreiteten am Mittwoch eine entsprechende gemeinsame Erklärung.
Damit reagierten sie auf das Ergebnis einer Untersuchung durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), die eigene Befunde beider Staaten am Vortag bestätigt hatte.
Der grausame Mordversuch untergrabe die grundlegenden Prinzipien von Demokratie und Pluralismus, hieß es in der Erklärung. Zudem sei er ein weiterer schockierender Fall des Einsatzes einer Chemiewaffe, zwei Jahre nachdem am 4. März 2018 eine ähnliche Waffe von Russland auf britischem Hoheitsgebiet, in Salisbury, eingesetzt worden war.
„Ein Mordversuch hat auf russischem Boden stattgefunden; er richtete sich gegen einen russischen Oppositionellen und wurde mit einem von Russland entwickelten militärischen Nervenkampfstoff verübt“, so beide Minister. „In Anbetracht dieser Umstände haben Frankreich und Deutschland Russland wiederholt aufgefordert, die Umstände dieses Verbrechens vollständig aufzuklären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.“
Bislang sei von Russland keine glaubhafte Erklärung geliefert worden. „Daher sind wir der Ansicht, dass es keine andere plausible Erklärung für die Vergiftung von Herrn Nawalny gibt als eine russische Beteiligung und Verantwortung“, hieß es in der Erklärung.
Frankreich und Deutschland zögen die notwendigen Schlüsse aus diesen Tatsachen und unterbreiteten ihren europäischen Partnern Vorschläge für zusätzliche Sanktionen. „Die Vorschläge werden auf Einzelpersonen abzielen, die aufgrund ihrer offiziellen Funktion als verantwortlich für dieses Verbrechen und den Bruch internationaler Rechtsnormen gelten, sowie auf eine Einrichtung, die in das Nowitschok-Programm eingebunden ist.“ (dpa)
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