zum Hauptinhalt
Einem Mitglied des Miri-Clans werden im Prozess um unerlaubten Betäubungsmittelhandel im Saal des Landgerichts in Bremen von einem Justizbeamten die Handschellen abgenommen.
© Carmen Jaspersen/dpa

Bremer Clan-Chef: Rückkehr von Miri nach Deutschland kam nicht völlig überraschend

Bremen hat die Rückkehr des abgeschobenen Clan-Mitglieds Miri vorausgesehen. Nach seinem Verschwinden im Libanon sei nach ihm gefahndet worden.

Die Rückkehr des im Juli in den Libanon abgeschobenen Bremer Clan-Mitglieds Ibrahim Miri kam für die deutschen Behörden offenbar nicht völlig überraschend: Das Bremer Innenressort habe gewusst, dass er den Libanon wieder verlassen habe, teilte am Freitag eine Behördensprecherin mit. Daraufhin sei international nach dem 46-Jährigen gefahndet worden. Doch sei es ihm gelungen, in ein Land des Schengen-Raumes einzureisen und damit die Außengrenzen des europäischen Länderverbundes zu überwinden, wie die Sprecherin andeutete.

Wer das schaffe, „habe auch eine sehr hohe Chance, illegal nach Deutschland einzureisen“ – wegen der grundsätzlich abgeschafften Grenzkontrollen zwischen den Staaten des Schengener Abkommens.

Die Behörde verteidigte die nächtliche Abschiebung vom Juli, bei der es sich nach Ansicht von Miris Anwalt Albert Timmer um eine rechtswidrige „Nacht- und Nebelaktion“ handelte. Laut Aufenthaltsgesetz, so die Sprecherin, dürfe ein genauer Abschiebetermin nicht mehr angedroht werden, wenn eine vorherige Fristsetzung zur freiwilligen Ausreise abgelaufen sei.

Keine Stellung nahm die Behörde zu Vorwürfen des Anwalts, sie habe den Straftäter trotz seiner „positiven Entwicklungen nach seiner letzten Verurteilung“ abgeschoben. Nach Angaben von Timmer wollten Miri und seine von ihm gepflegte kranke Mutter zu seiner deutschen Lebensgefährtin umziehen, die in einem anderen Bundesland wohne; sie habe einen gemeinsamen Sohn mit ihm und erwarte im Dezember ein weiteres Kind.

Mit seinem Arbeitgeber sei vereinbart worden, dass er sein unbefristetes Arbeitsverhältnis auch dort fortsetzen könne. Timmer: „Herr Miri wollte das bisherige soziale Milieu verlassen, seiner Arbeit nachgehen und für seine Frau und Kinder da sein.“

Miri war 2014 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden

Ein Sprecher des Bremer Oberlandesgerichts (OLG) bestätigte am Freitag auf Tagesspiegel-Nachfrage, dass das Landgericht und das OLG dem verurteilten Drogenhändler wenige Monate vor der Abschiebung eine positive Sozialprognose bescheinigt und ihn deshalb vorzeitig auf Bewährung entlassen hatten. Miri war 2014 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Ein Insider sagte dem Tagesspiegel: „Ich glaube ihm den Ausstieg.“ Die Bremer Innenbehörde wollte sich nicht zu der Frage äußern, ob auch sie die angebliche Wende für glaubwürdig hält und ob sie bereit ist, dem Rückkehrer die Chance zu geben, seine behauptete Läuterung unter Beweis zu stellen.

Anwalt Timmer klagt jetzt nach eigenen Worten nicht nur nachträglich gegen die Abschiebung, sondern auch gegen die aktuelle Abschiebehaft, die gleich nach Miris Rückkehr angeordnet wurde.

Über den Asylantrag muss nun das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheiden – nach dpa-Informationen möglichst schon in der kommenden Woche. Timmer begründete Miris Asylbegehren mit angeblichen Todesdrohungen aus Kreisen der Hisbollah-Milizen wegen eines alten „Blutrachekonflikts“. Inzwischen habe sich der Rückkehrer selber wegen „Einreise ohne erforderliches Visum und Pass“ angezeigt.

Zur Startseite