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Die Nutzung vieler Inhalte ist kostenlos - ein neues Urheberrecht soll den kreativen Produzenten Einnahmen ermöglichen.
© Getty Images/iStockphoto

EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Internet: Anschauen kostet nix - soll aber vergütet werden

Die Befürworter der EU-Richtlinie zum Urheberrecht loben die Kompromisse und mahnen zur Eile.

In der Diskussion über die neue EU-Urheberrechts-Richtlinie liegen die Gegner zumindest der Lautstärke ihres Protests nach vorn. Vor allem die automatisierten Filterprogramme, die nach beinahe einhelliger Meinung beider Lager nötig sind, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, haben die Stimmung aufgeheizt. Aber auch auf der anderen Seite haben sich Unterstützer der Richtlinie versammelt, die in der neuen Copyright-Direktive eine „historische Chance“ sehen. In einem Offenen Brief fordern europaweit gut 230 Organisationen und Verbände aus der Verlags- und Kreativbranche die Abgeordneten des Europaparlaments auf, der Urheberrechtsrichtlinie zuzustimmen. Organisationen von Irland bis Bulgarien und von Italien bis Norwegen unterstützen die Forderung, darunter auch viele aus Deutschland. Dazu zählen etwa die deutschen Zeitungsverleger, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Regie, der Deutsche Künstlerbund und die Deutsche Orchestervereinigung.

Einen gemeinsamen Appell richteten auch mehrere Dutzend Chefredakteure deutscher Zeitungen an die deutschen Abgeordneten des Europa-Parlaments: „Es ist höchste Zeit, diese wichtige Richtlinie zu verabschieden und Klarheit zu schaffen“, betonen sie mit Blick auf die Zukunft des Qualitätsjournalismus. Autoren sowie Verlage müssten angemessen an der digitalen Nutzung ihrer Werke durch Dritte beteiligt werden. Eine Organisation, die nicht im Verdacht steht, gegen die Meinungsfreiheit zu arbeiten, ist der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der der Allianz der Copyright-Befürworter ebenfalls angehört. „Wir brauchen ein Internet, das fair und nachhaltig für alle ist“, sagt der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Den Bedenken von Digitalkonzernen wie Nutzern sei hinreichend Rechnung getragen worden. Die Interessen und eine „erfolgreiche Zukunft der Urheberinnen und Urheber in der digitalen Gesellschaft“ dürften nicht ignoriert werden. Die vorliegende Fassung sei die einzige mit einer realistischen Chance auf Annahme, meinen die Befürworter. „Entweder gibt es diese Richtlinie oder gar keine. Dann lieber diese“, heißt es beim DJV. Bei Artikel 11, der das Leistungsschutzrecht der Verlage regelt, hofft der Verband darauf, dass die schwammig formulierte Beteiligung der journalistischen Urheber an Lizenzzahlungen bei der Umsetzung in nationales Recht konkreter wird.

Auch Schauspielern werden im Netz Urheberrechte zugestanden

Für die Proteste der Gegner haben die Befürworter in einigen Punkten durchaus Verständnis. Beim Urheberrecht schlügen zwei Herzen in seiner Brust, sagt ein Dokumentarfilmer, der nicht namentlich genannt werden will. Die aus dem Jahr 2001 stammenden aktuellen Regeln reichten nicht aus, um die Rechte der Urheber im Internet zu schützen. Das unterstreicht auch Till Völger vom Bundesverband Schauspiel. Er ärgert sich über Kampfbegriffe wie „Zensur“ und Angstbilder der Gegner. Ohne klare Haftungsregeln für die Plattformen müssten Urheber auch künftig hilflos bei Rechtsverstößen zuschauen, begründet er das Eintreten für die Richtlinie, mit der auch für Schauspieler ein Anspruch festgeschrieben werde.

Seit 2016 wird über die neuen Regeln diskutiert, doch nun läuft der EU nach Ansicht unter anderem des CDU-Europaabgeordneten Axel Voss, der den Kompromiss als Verhandlungsführer mit erarbeitet hat, die Zeit davon: „Wenn es uns nicht gelingt, das Gesetz Ende März im Europäischen Parlament zu verabschieden, dann sehe ich schwarz“, sagte Voss. In der nächsten Wahlperiode werde es kaum noch möglich sein, gegen die dann sicherlich stärkeren anti-europäischen Kräfte überhaupt noch eine für Europa sinnvolle Regelung durchzusetzen.

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