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Demonstration gegen die EU-Urheberrechtsreform zum Artikel 13 in Berlin
© www.imago-images.de/snapshot/M.Czapski

Protest gegen Uploadfilter: Angst um das Internet, wie wir es kennen

Die Reform des EU-Urheberrechts bringt die Generation Youtube auf die Straße, sie fürchtet um die Vielfalt im Netz. Sind die Sorgen berechtigt? Eine Analyse.

Er singt nicht schön, aber gern und laut. Der Schüler Benji Ewald ist im Netz eine kleine Berühmtheit, auch wenn er beim Nachsingen bekannter Rapsongs oft nuschelt und nicht immer textsicher ist. Trotzdem – oder gerade deshalb – folgen ihm die Teenies auf Instagram in Scharen. „So high, so, so high, steck meinen Schein in den Novoline“, beginnt der Song „Facetime“ von Rapper Dardan, der auf YouTube 30 Millionen Aufrufe hat.

Benji Ewalds Version davon, ein bisschen schief und leicht neben dem Takt, wurde schon mehr als 330.000 mal angeklickt. Und nicht nur das: Dardan persönlich hat vorbeigeschaut und dem Nachwuchs einen Like und einen Kommentar dagelassen: „Bester Mann“. Mehr Rapper-Ehre geht nicht. Mittlerweile kursieren erste Benji-Ewald-Parodie-Videos. – Buntes, albernes, selbstreferenzielles Internet, das es vielleicht bald in dieser Form nicht mehr geben wird?

Die Sorge und die Hoffung

Das ist jedenfalls die Sorge, die Millionen meist jüngerer Nutzer umtreibt und die in den letzten Monaten zu weitreichenden digitalen und analogen Protestaktionen geführt hat. Eine Petition mit dem Titel „Stoppt die Zensurmaschine – Rettet das Internet“ auf change.org haben bisher fast fünf Millionen Menschen unterschrieben. Unter dem Hashtag #saveyourinternet findet in den Sozialen Netzwerken eine wort- und bildreiche Verteidigungsschlacht statt. Die Wut richtet sich vor allem gegen den Artikel 13 der EU-Richtlinie zur Reformierung des Urheberrechts, über die das Europäische Parlament Ende März abstimmen will. Theoretisch können die Parlamentarier noch einzelne Artikel der Richtlinie ändern oder streichen; in der Praxis kommt das selten vor.

Dennoch hoffen die Protestierenden genau darauf: Dass der umstrittene Artikel in buchstäblich letzter Sekunde verhindert wird. Sonst, so die Befürchtungen, würde sich das Internet in der Folge massiv verändern: Die Mashup-Kultur aus Mixes, Collagen, Zitaten, Parodien und Montagen könnte aussterben, darunter die beliebten „Memes“, bei denen Video-, Musik- und Textschnipsel humoristisch kombiniert und millionenfach geteilt werden.

Die Kreativität der Massen könnte beschnitten werden, auch die freie Rede. Der „user generated content“ – von Nutzern erstellte Inhalte, die einen Großteil der Meinungsäußerungen und der Unterhaltung in den Sozialen Medien ausmachen – sei akut gefährdet, Weil diese Beiträge dann nicht mehr ungehindert hochgeladen werden könnten.

Die Herausforderung

Dürfte beispielsweise Benji Ewald seine Version von „Facetime“ nicht mehr veröffentlichen? Begeht er nicht auch heute schon eine Urheberrechtsverletzung? Ja, durchaus. „Aber bisher ging so was meistens durch, denn eigentlich hat ja niemand etwas dagegen“, erklärt Till Kreutzer, Jurist und Mitbegründer und Herausgeber von iRights.info, einem Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt.

Zwar sei das Nachsingen aktueller Songs auf Instagram eindeutig eine öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützter Musik – und damit eigentlich lizenzpflichtig. Doch solange sich die Rechtsinhaber nicht bei der Plattform beschweren, muss das Video nicht gelöscht werden: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Die Onlinedienste müssen erst handeln, wenn ihnen eine Urheberrechtsverletzung angezeigt wird; „Notice and take down“ wird dieses Prinzip genannt, und genau das soll sich ändern. Artikel 13 der EU-Richtlinie nimmt die Plattformen stärker redaktionell in die Pflicht. „Wenn die neue Rechtslage eintreten würde, hieße das, dass ein kommerzieller Anbieter unmittelbar dafür haftet, wenn solch ein Video online erscheint,“ sagt Kreutzer.

Um Klagen und Schadenersatzforderungen zu vermeiden, müssten die Plattformen bereits vor der Veröffentlichung eines Nutzerbeitrags sicherstellen, dass es zu keiner Urheberrechtsverletzung kommt – proaktiv statt reaktiv. Künftig soll „ein Anbieter von Online-Content-Sharing-Diensten“ von den „Rechtsinhabern eine Genehmigung“ einholen, „beispielsweise durch Abschluss einer Lizenzvereinbarung, um der Öffentlichkeit Zugang zu urheberrechtlich geschützten] Werken (...) zu gewähren“.

Müssen also prophylaktisch für alle erdenklichen Inhalte – Bilder, Filme, Musik, Fotos, Gedichte, Comics und so weiter – Lizenzverträge geschlossen werden, damit die Plattformen rechtlich auf der sicheren Seite sind? Kreutzer hält das für „völlig unmöglich“, das könne kein Unternehmen leisten. Denn nötig wären dazu unzählige individuell ausgehandelte Verträge mit Verlagen, Filmverleihern, Fotoagenturen und einzelnen Künstlern. Und das weltweit. „Allein die Vorstellung, dass man sich für alles, was irgendjemand jemals hochladen könnte, vorab die Rechte sichern könnte, ist absolut naiv und komplett absurd“, sagt der Jurist.

Das Ziel: Ertrag und Vereinfachung

Um eine Stärkung der Urheberrechte sollte es bei der neuen EU-Richtlinie gehen. Die Urheber sollen fairer entlohnt, das Urheberrecht europaweit vereinheitlicht und an das digitale Zeitalter angepasst werden, so das erklärte politische Ziel. Geplant sind erweiterte Möglichkeiten für Wissenschaftler, denen das Speichern und die Analyse von Datenbanken zu Forschungszwecken erlaubt wird. Museen und Archiven soll der Umgang mit digitalisiertem Kulturerbe erleichtert werden. Ein Artikel der Richtlinie erlaubt es Bildungseinrichtungen, urheberrechtlich geschützte Materialien künftig unkomplizierter für pädagogische Zwecke nutzen zu können.

DAS RISIKO: OVERBLOCKING

Zwar sieht die EU-Richtlinie als erstes Mittel der Wahl ausdrücklich die Lizenzierung vor. Doch gelingt die nicht, müssen die Plattformen zumindest nachweisen, dass sie sich „nach besten Kräften“ darum bemüht haben, „die Nichtverfügbarkeit bestimmter Werke (...) zu gewährleisten“, wenn „die Rechtsinhaber (...) die dazu relevanten und notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben“.

Außerdem müssen die Unternehmen beweisen, dass sie „alle Anstrengungen“ unternommen haben, um künftige Uploads dieser Werke zu verhindern. Wie das gehen soll? Doch nur mithilfe gigantischer Datenbanken, komplexer Algorithmen – und über automatisierte Vorabprüfungen, sagen die Artikel-13-Gegner. Kurz gesagt: mit Uploadfiltern.

„Artikel 13 ist zum Mühlstein um den Hals der dringend notwendigen Aktualisierung des europäischen Urheberrechts geworden“, schreiben etliche zivilgesellschaftliche Akteure, darunter Wikimedia Deutschland und der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einem offenen Brief an die Politik: Sollte die Betreiberhaftung ausgeweitet werden, würden „klare Anreize gesetzt, um auch solche Inhalte zu blockieren, die rechtmäßig eingestellt wurden“. Um ihr Haftungsrisiko für die Inhalte ihrer Nutzer zu minimieren, könnten sie „nur noch ihnen bekannte und geprüfte Inhalte erlauben“, heißt es.

Was Uploadfilter können

Uploadfilter sind, soweit überhaupt schon verfügbar, unausgereift und fehleranfällig. Ob rechtswidrige Verbreitung eines geschützten Werks oder zulässiges Zitat, erlaubte Satire oder eigener künstlerischer Beitrag: Das können die Algorithmen nicht unterscheiden. „Zensur“ fürchten daher die Gegner der Filter und die Vorabfilterung greife auch in die Privatsphäre der Nutzer ein und beschränke das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

06.03.2019 - Demonstration gegen EU-Urheberrechtsreform und Uploadfilter nach Artikel 13 - Mehrere hundert Personen sind nach spontanen Aufrufen im Internet, vor der Landeszentrale der CDU Niedersachsen auf die Strasse gegangen. Die vor allem jungen Menschen, demonstrierten mit Schildern gegen den Uploadfilter und Artikel 13 der europäischen Urheberrechtsreform. *** 06 03 2019 Demonstration against EU copyright reform and Article 13 upload filter Several hundred people took to the streets after spontaneous calls on the Internet in front of the CDU Lower Saxonys state headquarters The mainly young people demonstrated with signs against the upload filter and Article 13 of the European copyright reform Copyright: xMichaelxTrammerx
06.03.2019 - Demonstration gegen EU-Urheberrechtsreform und Uploadfilter nach Artikel 13 - Mehrere hundert Personen sind nach spontanen Aufrufen im Internet, vor der Landeszentrale der CDU Niedersachsen auf die Strasse gegangen. Die vor allem jungen Menschen, demonstrierten mit Schildern gegen den Uploadfilter und Artikel 13 der europäischen Urheberrechtsreform. *** 06 03 2019 Demonstration against EU copyright reform and Article 13 upload filter Several hundred people took to the streets after spontaneous calls on the Internet in front of the CDU Lower Saxonys state headquarters The mainly young people demonstrated with signs against the upload filter and Article 13 of the European copyright reform Copyright: xMichaelxTrammerx
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Von Filtern stehe gar nichts in der Richtlinie, halten die Befürworter von Artikel 13 dagegen. Die Lizenzierung käme finanziell den Urhebern zugute. Sie würden endlich angemessener an den Einnahmen der Plattformen beteiligt. Und Nutzer seien künftig vor Abmahnungen geschützt. Auf den Vorwurf, man zerstöre die lebendige Netzkultur, entgegnen sie, dass Memes, Blogs, Start-ups und nicht-kommerzielle Plattformen ausdrücklich ausgenommen seien.

Was sich noch ändern könnte

Jeder Staat müsste die EU-Richtlinie anschließend noch in nationales Recht gießen, dabei könnten Details spezifiziert und Ausnahmen formuliert werden. Kreutzer hält das für Augenwischerei: „Die Weichen werden jetzt gestellt. Wenn die EU-Mitgliedsstaaten dafür sorgen sollen, dass Plattformen, bei denen urheberrechtlich geschütztes Material in großem Stil hochgeladen wird, für Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich haftbar sind, kann man von dieser Vorgabe nicht mehr abweichen.“

Im Nachgang seien nur noch Mikrokorrekturen möglich. Das sieht die CDU anders: In der Nacht zu Sonnabend schlug sie einen Kompromiss für die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie vor, ohne Uploadfilter – eine Kombination aus einer Pauschalabgabe, ähnlich wie für leere Speichermedien oder Fotokopien, und dem Meldeprinzip „Notice and take down“. Wie das national im weltweiten Web umzusetzen ist, bleibt abzuwarten. Die Bundesregierung hat der Richtlinie aber schon zugestimmt.

Für Donnerstag, den 21. März, hat die deutschsprachige Wikipedia einen 24-stündigen Blackout angekündigt: Die Seite, die zu den zehn meistbesuchten Deutschlands gehört, wird vorübergehend nicht erreichbar sein. Am Samstag, 23. März, wollen die Artikel-13-Gegner europaweit auf die Straße gehen.

Zuletzt hatten im Februar 2012 Hunderttausende für ein freies und kreatives Internet – und gegen das internationale Acta-Abkommen demonstriert. Auch damals war die Debatte emotional aufgeladen, es ging um Urheberrechte, die Haftung der Plattformen und befürchtete Grundrechtseinschränkungen. Die Demonstrationen wirkten: Das Europäische Parlament lehnte die Ratifizierung von ACTA im Sommer 2012 ab.

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