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Autos fahren am frühen Morgen über die B224.
© Marcel Kusch/dpa

Lobbyverein: Angriff auf die Umwelthilfe

Die CDU will darüber abstimmen, ob die Deutsche Umwelthilfe ihren Status der Gemeinnützigkeit verliert. Das hätte Auswirkungen auf finanzielle Privilegien.

Der CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg hat 30 Anträge für den Bundesparteitag der Union am 7.und 8. Dezember in Hamburg eingereicht. Zwei davon sorgen derzeit für Gesprächsstoff, weil sich die Basis darin die Umwelthilfe vorknöpft. Der Bezirksverband will, dass die Delegierten folgendes beschließen: „Die CDU fordert, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abzuerkennen.“ Wenn es so weit käme, und die Umweltlobby ihren Status der Gemeinnützigkeit verlöre, hätte der Verein womöglich bald finanzielle Probleme.
Die Organisation, die seit Jahren die Automobilbranche wegen des Dieselskandals vor sich hertreibt und vor Gerichten sehr damit erfolgreich ist, in einer Stadt nach der anderen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge durchzusetzen, wäre damit nicht mehr so attraktiv für ihre Geldgeber. Bislang können Spender ihre Zuwendungen an die Organisation bei der eigenen Steuererklärung geltend machen und sparen so selbst Steuern Zum anderen würde die Organisation nicht mehr in den Genuss von Überweisungen von der Justiz kommen. Die Gerichte bedenken gemeinnützige Organisationen darunter auch die Umwelthilfe und schütten an sie Gelder aus, die sie bei Gerichtsverfahren als Bußen und Strafen eintreiben. In einem zweiten Antrag zur Umwelthilfe geht es dem Bezirk Nordwürttemberg darum, die Organisation von der Möglichkeit zur Erhebung von Verbandsklagen auszuschließen.

Pendler verunsichert

Es ist kein Zufall, dass die CDU-Mitglieder aus Nordwürttemberg die DUH ärgern wollen. Der Bezirk hat „Sprit im Blut“. In der Region sind Daimler, Porsche und Audi zu Hause.

Matthias Wissmann, bis 2017 Chef des Branchenverbandes VDA, ist Ehrenvorsitzender des Bezirksverbandes. Der Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger ist parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Die Bevölkerung, darunter viele Auto-Pendler, ist verunsichert, weil auch hier Fahrverbote wegen chronischer Überschreitung der EU-Grenzwerte für Stickoxid und Feinstaub drohen. Von den 14 besonders belasteten Städten bundesweit liegen vier in Nordwürttemberg: Backnang, Heilbronn, Ludwigsburg und Stuttgart. Bilger übt denn auch heftige Kritik an der Umwelthilfe: „Es ist völlig daneben, wenn die Stadt Ludwigsburg jetzt von der DUH verklagt wird.“ Ludwigsburg sei als nachhaltigste Stadt Deutschlands ausgezeichnet worden, Modellkommune für Elektromobilität und tue alles, um die Luftreinhaltungsziele einzuhalten.
In der Region würde der Antrag, der DUH den Sonderstatus zu entziehen, locker eine Mehrheit finden. Vermutlich stehen auch auf dem Parteitag die Chancen dafür nicht schlecht.

Finanzamt muss entscheiden

Nur: Selbst wenn er auf dem Parteitag durchkäme, wäre dies nicht mehr als ein politischer Beschluss. Über die Gemeinnützigkeit entscheidet nicht die Politik, sondern das Finanzamt. Ein Sachbearbeiter prüft regelmäßig, ob die Organisation zu Recht den Status der Gemeinnützigkeit beanspruchen darf. In der eigenen Satzung führt die DUH gleich zwölf Ziele auf,denen sie sich verschrieben habe und die den Anspruch auf Gemeinnützigkeit und damit die Privilegien rechtfertigten. Darunter sind Punkte wie Verbraucherschutz und -beratung. Hier dürfte kein Zweifel bestehen, dass die DUH sie erfüllt. Die DUH bietet aber auch Angriffspunkte: Laut Abgabenordnung ist das Verfolgen politischer Zwecke unvereinbar mit dem Status der Gemeinnützigkeit. Das Bundesfinanzministerium hat 2015, als um die Gemeinnützigkeit von Attac und anderen Organisationen gestritten wurde, festgestellt: "Politische Zwecke (zum Beispiel Beeinflussung der politischen Meinungsbildung) zählen nicht zu den gemeinnützigen Zwecken." Es dürfte der DUH schwerfallen nachzuweisen, dass es ihr mit ihren zahlreichen Kampagnen eben nicht um den Versuch geht, die politische Meinungsbildung zu beeinflussen.

Die Überprüfung der Gemeinnützigkeit ist kein transparentes Verfahren. Das zuständige Finanzamt - die Umwelthilfe ist in Hannover im Vereinsregister eingetragen - gibt mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht einmal Auskunft, wann eine derartige Prüfung ansteht. Die Kriterien, nach denen ein Finanzbeamter prüft, ob sich ein Verein zu sehr in die Tagespolitik einmischt, sind nicht bekannt. Ebenso wenig, ob ein Finanzamt ausreichend Ressourcen hat, um für eine befriedigende Kontrolldichte zu sorgen Die DUH gibt sich gelassen. Co-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner aus Nordwürttemberg erklärt: „Unsere Gemeinnützigkeit wurde in den vergangenen Jahren immer wieder infrage gestellt, aber auch immer wieder bestätigt.“

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