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Auch Köln und Bonn müssen - wie auf dieser Straße in Hamburg - Fahrverbote für ältere Diesel erlassen.
© Reuters/Fabian Bimmer
Update

Verwaltungsgericht Köln: Auch Köln und Bonn müssen Fahrverbote für Diesel erlassen

Seit 2010 werden die Grenzwerte zur Luftverschmutzung in Köln und Bonn überschritten. Eine Klage der Umwelthilfe hat Erfolg. Das Land NRW will in die Berufung.

Die Städte Köln und Bonn müssen wegen zu hoher Luftverschmutzung Fahrverbote für ältere Dieselautos erlassen. Dies entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Ab April 2019 sollen zunächst Diesel-Fahrzeuge der Abgasklasse Euro-4 oder schlechter nicht mehr in die Innenstadt und andere Stadtteile fahren dürfen. Ab September 2019 soll die Einschränkung in der Domstadt dann auch für Euro-5-Diesel gelten. In Bonn soll das Verbot nur für zwei Straßenabschnitte gelten. Eine Berufung gegen die Urteile wurde zugelassen.

Das Land Nordrhein-Westfalen kündigte auch sofort Rechtsmittel an. Man werde in Berufung gegen das Urteil gehen, sagte die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken. Ihre Behörde vertritt das Land in der juristischen Auseinandersetzung mit der Deutschen Umwelthilfe, die Fahrverbote vor dem Gericht durchgesetzt hatte. Da Nordrhein-Westfalen in dem Verfahren Berufung einlegt, landet der Streit vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

Die Behördenchefin Walsken bemängelte, dass das Gericht die Verhältnismäßigkeit einer so weitgehenden Maßnahme nicht ausreichend bedacht habe. Für Handwerker, aber auch Privatleute hätten Fahrverbote gravierende Folgen, sagte sie.

Grenzwerte seit neun Jahren überschritten

Köln hatte den EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten - statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 62 Mikrogramm. In Bonn lag der Wert bei bis zu 47Mikrogramm.

Bei der Verhandlung am Donnerstag machte der Vorsitzende Richter Michael Huschens früh klar, dass er den Grad der Luftverschmutzung für inakzeptabel hält. Schon seit 2010 gälten die EU-Grenzwerte und würden seither gerissen - „das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen“, sagte er. Und je länger es im Brunnen liege, desto härtere Maßnahmen müssten ergriffen werden. Dabei verwies Huschens auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, das Diesel-Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt hatte.

Das Urteil ist ein weiterer Erfolg für die DUH, die auf Einhaltung der seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte pocht und hierfür Fahrverbote für das einzige wirksame Mittel hält. Mehrere Gerichte folgten dem Anliegen der Umweltschützer und ordneten Fahrverbote an in Städten wie Hamburg, Berlin oder Frankfurt an. (dpa)

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