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Blick in eine Berliner Bahn der Linie U3
© dpa/Jörg Carstensen
Update

Kontaktbeschränkungen, 3G in Bus und Bahn, Teil-Impfpflicht?: Ampel-Parteien verschärfen ihre Corona-Pläne deutlich

Die möglichen Koalitionäre SPD, Grüne und FDP können frühere Versprechen nicht mehr halten. Nun wird auch ein „Lockdown Light“ für Ungeimpfte möglich.

Angesichts der zunehmend außer Kontrolle geratenen vierten Welle und massiver Kritik müssen SPD, Grüne und FDP ihre Corona-Pläne entscheidend nachschärfen. Eigentlich sollte mit dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite der besonders eingriffsintensive Maßnahmenkatalog nach Paragraph 28 a des Infektionsschutzgesetzes stillgelegt werden, wie es der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, nach einer Verständigung mit SPD und Grünen Ende Oktober mitgeteilt hatte.

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Bisher gehören zu den in dem Paragraphen 28a festgelegten Instrumentenkasten – je nach Infektionsgeschehen – Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen und Gottesdiensten, das Schließen von Hotels, Restaurants, von Geschäften und Fitnessstudios, ein Verbot von Kultur- und Sportveranstaltungen sowie ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. 

Wegen der dramatisch steigenden Corona-Infektionszahlen sollen nun aber doch grundsätzlich auch weiterhin Kontaktbeschränkungen angeordnet werden können, wie aus einer Vereinbarung von Vertretern der drei Fraktionen hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegt. „Allgemeine Kontaktbeschränkungen sollen auch weiter möglich sein“, wird darin betont. Dabei geht es um Ungeimpfte, zuvor hatte dies bereits Grünen-Chef Robert Habeck angekündigt.

Und in einem weiteren Punkt gibt es einen Rückzieher gegenüber den ursprünglichen Plänen: „Es wird im Infektionsschutzgesetz eine beschränkte Länderöffnungsklausel geschaffen. Die Länder können somit Maßnahmen des bisherigen Paragrafen 28a Absatz 1 IfSG weiter nutzen. Voraussetzung dafür ist eine Mehrheit des jeweiligen Landtags“, betonen die drei Fraktionen - zunächst sollte den Ländern ein strenges Lockdown-Verbot erteilt werden, nun erhalten sie wie bisher die Option, bestimmte einschneidende Maßnahmen, die vor allem Ungeimpfte treffen werden, zu erlassen.

Dazu gehören die Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie von Versammlungen, Betretensverbote in Gesundheitseinrichtungen, Alkoholverbote und die Schließung etwa von Hochschulen.

Aber auch die Länder bekommen kein Recht mehr auf Ausgangs- oder Reisebeschränkungen sowie zur Schließung von Gastronomie- oder Hotelbetrieben, von Handels- oder Gewerbebetrieben sowie ein Verbot der Sportausübung.

Da aber zudem auch flächendeckende 2G-Regelungen kommen können, läuft es de facto auf eine Art „Lockdown Light“ für Ungeimpfte hinaus, um mit mehr Druck die Impfquote zu steigern.

Doch es bleibt dabei, dass generelle Lockdowns oder Ausganssperrungen für alle nicht mehr möglich sein sollen. Ob das Versprechen, dass es keine Schulschließungen mehr geben soll, zu halten ist, war zuletzt auch fraglich geworden.

Jedoch stellen die Ampel-Parteien klar, dass es gemäß Paragraph 33 des neuen Infektionsschutzgesetztes keine Schließung von Kitas und Schulen mehr geben soll. Vielmehr, so verkündete Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Montag, seien sich die Ampelpartner einig über die Einführung einer Impfpflicht in bestimmten Bereichen. „Wir werden eine Impfpflicht brauchen für Einrichtungen, bei Pflegeheimen, bei Kindertagesstätten et cetera.“ Später stellte sie allerdings klar, dass in der Ampel darüber noch beraten werde. Die Impfpflicht ist auch nicht Teil des neuen Coronagesetzes, sondern soll in einem separaten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Das Zurückrudern Göring-Eckardts zeigt, wie hektisch die Ampel-Parteien derzeit mit Nachbesserungen als Reaktion auf die Lage beschäftigt sind.

Als weitere neue Maßnahme wird aber definitiv, da sind sich alle einig, eine 3G-Regel in Bussen und Bahnen eingeführt - bundesweit verpflichtend. „Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein“, heißt es in der Übereinkunft von SPD, Grünen und FDP. Ziel von amtierender Bundesregierung und den Ampel-Parteien ist zudem, dass es bis zu 20 Millionen Auffrischungsimpfungen noch in diesem Jahr geben soll, um Impfdurchbrüche zu mindern.

„Keine Scheu vor unpopulären Entscheidungen“

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sagte im „ZDF-Morgenmagazin“. „Wir haben keine Scheu vor unpopulären Entscheidungen, und wir scheuen auch nicht das Handeln. Und wir sind uns der Verantwortung aktuell sehr bewusst. Und darum haben wir uns am Wochenende auf weitergehende Maßnahmen verständigt.“ Wiese sagte weiter: „Das sind erhebliche Einschränkungen für Ungeimpfte, die wir auch für richtig halten.“

Das ist außerdem konkret geplant:

  • 2G-Plus: Bisher regelt der Paragraph 28 c des Infektionsschutzgesetzes, dass die Länder Ausnahmen für geimpfte, genesene und getestete Personen erlassen können. Nun soll folgender Passus ergänzt werden, als Option für die Länder: „In der Rechtsverordnung kann vorgesehen werden, dass Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist, nur bestehen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können.“
  • Neben 2G-Plus können die Länder, was mehrere schon tun, auch weiterhin je nach Lage 2G- oder 3G-Regelungen verfügen. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte zuletzt bundesweite 2G-Regelungen nicht mehr ausgeschlossen. Dann könnten Ungeimpfte kein Restaurant, keine Kneipe, Theater, Fitnessstudio oder Fußballstadien mehr besuchen, in Berlin gilt 2G ab Montag. Am Wochenende gab es deshalb bereits teils einen Ansturm auf Impfstationen.
  • 3G-Pflicht am Arbeitsplatz: Diese soll bundesweit kommen. „Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten (...), wenn sie geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen (...) sind und einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Testnachweis mit sich führen“, heißt es in dem Entwurf. Wenn es sich um einen PCR- statt einen Schnelltest handelt, darf er auch 48 statt 24 Stunden alt sein, da PCR-Tests wegen der viel längeren Dauer bis zum Ergebnis sonst nicht als Nachweise genutzt werden können.
  • Kontrolle der 3G-Pflicht: Angesichts der großen Anzahl der Betriebe und der begrenzten Kapazität der zuständigen Aufsichtsbehörden werden die Betriebe verpflichtet, die Nachweise über den Status geimpft, genesen oder getestet ihrer Beschäftigten zu kontrollieren. Dazu bekommen Arbeitgeber ein Auskunftsrecht; zu diesem Zweck dürfen „personenbezogene Daten sowie Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit- 2019 (COVID-19),verarbeitet werden“, heißt es in dem Entwurf. Wenn Arbeitgeber nicht kontrollieren, droht ihnen ein Bußgeld. Seit Samstag haben Bürger wieder Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest pro Woche – wer die darüberhinausgehenden Tests bei Aufsuchung der Arbeitsstätte zahlen soll, ist bisher noch offen. In Italien müssen Arbeitnehmer die Kosten tragen, auch dies hat zu mehr Impfungen geführt.
  • Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer zum Beispiel Test- oder Impfnachweise fälscht.
  • Rückkehr der Homeoffice-Pflicht: Zudem soll bundesweit wieder weitgehend auf Homeoffice umgestellt werden, wo es möglich ist. „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen“, heißt es im Entwurf.
  • Tägliche Testpflicht etwa in Alten- und Pflegeheimen: Dabei gelten als Besuchspersonen nicht nur Privatbesuche von Bewohnern, sondern alle Personen, die die Einrichtung betreten wollen oder müssen; etwa Therapeuten, Handwerker oder Paketboten gelten in diesem Sinne als Besucher. „Viele Menschen besuchen ihre pflegebedürftigen Angehörigen täglich oder mehrfach am Tag, zum Beispiel um bei der Anreichung von Essen und Trinken zu unterstützen, die Testpraxis sollte hierauf angemessen reagieren können“, wird in den Regierungsplänen betont. Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht täglich testen lassen. Geimpfte Beschäftigte und geimpfte oder genesene Besuchspersonen, die die Einrichtung häufiger als zweimal pro Kalenderwoche aufsuchen, sollen nur zweimal pro Kalenderwoche ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Auch Besuchspersonen, die zum Beispiel einmal mittags und einmal abends kommen, sollten nicht zweimal getestet werden müssen“, wird in den Plänen betont.
  • Die Regelungen etwa zur Maskenpflicht, Abstandsgebote und Hygienekonzepte bleiben wie gehabt bestehen. Zur Kontaktnachverfolgung soll vor allem auf die Corona-Warn-App gesetzt werden, fast überall in Restaurants und anderen Orten können QR-Codes eingescannt werden die den Aufenthalt dokumentieren.

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Die Maßnahmen sollen wie bisher schon vorgesehen bis zum 19. März 2022 gelten. Hinzu kommt nun aber eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit: „Der Bundestag wird ermächtigt, bis zum 19.3.2022 durch einen Beschluss die Geltungsdauer der Vorschriften um maximal drei Monate zu verlängern.“

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in den Bundestag bereits eingebracht die Änderungen werden jetzt noch mit aufgenommen.

Nach öffentlichen Anhörungen am Montag und der Befassung im bisher einzigen Ausschuss des Parlaments, dem Hauptausschuss, soll der gesamte Bundestag dann am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz beschließen. Danach erst wird es am Nachmittag eine Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundesregierung zur Pandemiebekämpfung geben.

Vor allem die FDP hat darauf gepocht, dass der Bundestag das Heft des Handelns haben soll – statt Beschlüsse einer MPK umzusetzen, wie es bisher häufig der Fall war. Damit stellt sich allerdings die Frage, was in der Bund-Länder-Runde noch beschlossen oder geklärt werden soll. Eine Möglichkeit: Es könnte vereinbart werden, dass die in Berlin von diesem Montag an eingeführte 2G-Regelung bundesweit Geltung haben soll.

Am Freitag muss dann noch der Bundesrat in einer Sondersitzung den Gesetzesänderungen zustimmen Zahlreiche Kritiker besonders aus der Wissenschaft, aber auch Ländergesundheitsminister des potenziellen Koalitionspartners Grüne hatten in den letzten Tagen gerügt, dass die Ampel-Partner vorgesehen hatten, Kontaktbeschränkungen gänzlich auszuschließen.

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