2G-Plus, Homeoffice, 3G am Arbeitsplatz: Bundesregierung legt neues Corona-Maßnahmenpaket vor
Die amtierende Regierung hat Verschärfungen am Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vorgenommen - nach Vorschlägen der Ampel-Parteien. Die Details.
Angesichts der dramatischen Lage in vielen Krankenhäusern und des sprunghaften Anstiegs der Corona-Infektionen in Deutschland wird das geplante neue Maßnahmenpaket deutlich nachgeschärft.
So wird auch die Option auf 2G-Plus eingeführt, also Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen für Geimpfte oder Genesene nur noch mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis.
Das geht aus den Änderungsentwürfen der amtierenden Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite hervor. Diese liegen dem Tagesspiegel vor. Sie gehen auf entsprechende Vorschläge von SPD, Grünen und FDP zurück - auf die Parteien der geplanten Ampel-Koalition war zuletzt der Druck gewachsen, ihre Pläne noch einmal nachzubessern. Lockdowns sollen aber ausgeschlossen bleiben.
Eine 2G-Plus-Regelung für Veranstaltungen hatte zuletzt auch der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefordert, Bayern hat beantragt, das auch zum Beispiel auf Clubs und Discotheken auszuweiten. Dafür braucht es aber die entsprechende Rechtsgrundlage des Bundes.
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Ebenso werden tägliche, strenge Testpflichten in Pflegeheimen eingeführt – und wo immer es geht, plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht.
Zusätzlich wird zwischen SPD, Grünen und FDP eine Impfpflicht etwa für Pflegekräfte oder andere Berufe mit viel Kontakt zu vulnerablen Gruppen diskutiert, ebenso Zugfahren nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen (3G) wie in Frankreich. Aber hierzu gibt es bisher keine Verständigung.
Die nun vorgelegten und konkretisierten Maßnahmen sollen am Donnerstagmorgen vom Bundestag beschlossen werden, allerdings könnte es bei der danach tagenden Bund-Länder-Gipfel zu weiteren Verschärfungen kommen, auf Grundlage der vorherigen Beschlüsse könnte man sich zum Beispiel darauf verständigen, dass die Option auf 2G-Regelungen bundesweit einheitlich Anwendung finden sollen, oder auch 2GPlus überall für Großveranstaltungen gelten soll.
Vor allem die FDP hatte darauf gepocht, dass das Handeln wieder beim Bundestag und nicht im Zirkel der Ministerpräsidentenkonferenz liegen soll - Kritiker bemängeln aber, dass die Bund-Länder-Runde nun erst nach der Bundestagsentscheidung stattfindet, die Zeit für rasche Schritte aber drängt.
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Das ist konkret geplant:
- 2G-Plus: Bisher regelt der Paragraph 28 c des Infektionsschutzgesetzes, dass die Länder Ausnahmen für geimpfte, genesene und getestete Personen erlassen können. Nun soll folgender Passus ergänzt werden, als Option für die Länder: „In der Rechtsverordnung kann vorgesehen werden, dass Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist, nur bestehen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können.“
- Es bleibt aber dabei, dass trotz Kritik vor allem der Union die epidemische Lage nationaler Tragweite zum 25. November enden soll - das hatte im Übrigen auch Minister Spahn vorgeschlagen. Geplant ist, dass die Länder keine Lockdowns oder Ausgangssperren mehr verhängen können. Auch Kontaktbeschränkungen sollen dann nach bisherigen Plänen nicht mehr möglich sein, ebenso soll es möglichst keine Schulschließungen mehr geben. Aber nachdem Österreich einen Lockdown für Ungeimpfte ab kommender Woche verhängt, der aber schwer zu kontrollieren ist, wird so etwas auch in Deutschland zumindest diskutiert. Die Ampel-Parteien hatten ihr Paket mit einer Kürzung der sehr stark in Grundrechte eingreifenden Maßnahmenoptionen und einem Wechsel hin zu milderen Instrumenten angekündigt, als die Inzidenz noch unter 100 lag. Sie begründeten das damit, dass keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr drohe. Nun hat sich die Lage geändert. Bis Donnerstag sind auch kurzfristig noch weitere Änderungen möglich.
- Neben 2G-Plus können die Länder, was mehrere schon tun, auch weiterhin je nach Lage 2G- oder 3G-Regelungen verfügen. Ein Zugang nur für Geimpfte und Getestete bedeutet für Ungeimpfte eine Art Lockdown Light. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte zuletzt bundesweite 2G-Regelungen nicht mehr ausgeschlossen. Dann könnten Ungeimpfte kein Restaurant, keine Kneipe, Theater, Fitnessstudio oder Fußballstadien mehr besuchen, in Berlin kommt 2G ab Montag. Am Wochenende gab es deshalb bereits teils einen Ansturm auf Impfstationen.
- 3G-Pflicht am Arbeitsplatz: Diese soll bundesweit kommen. „Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten (...), wenn sie geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen (...) sind und einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Testnachweis mit sich führen“, heißt es in dem Entwurf. Wenn es sich um einen PCR- statt einen Schnelltest handelt, darf er auch 48 statt 24 Stunden alt sein, da PCR-Tests wegen der viel längeren Dauer bis zum Ergebnis sonst nicht als Nachweise genutzt werden können.
- Kontrolle der 3G-Pflicht: Angesichts der großen Anzahl der Betriebe und der begrenzten Kapazität der zuständigen Aufsichtsbehörden werden die Betriebe verpflichtet, die Nachweise über den Status geimpft, genesen oder getestet ihrer Beschäftigten zu kontrollieren. Dazu bekommen Arbeitgeber ein Auskunftsrecht; zu diesem Zweck dürfen „personenbezogene Daten sowie Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit- 2019 (COVID-19),verarbeitet werden“, heißt es in dem Entwurf. Wenn Arbeitgeber nicht kontrollieren, droht ihnen ein Bußgeld. Seit Samstag haben Bürger wieder Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest pro Woche – wer die darüberhinausgehenden Tests bei Aufsuchung der Arbeitsstätte zahlen soll, ist bisher noch offen. In Italien müssen Arbeitnehmer die Kosten tragen, auch dies hat zu mehr Impfungen geführt.
- Rückkehr der Homeoffice-Pflicht: Zudem soll bundesweit wieder weitgehend auf Homeoffice umgestellt werden, wo es möglich ist. „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen“, heißt es im Entwurf.
- Tägliche Testpflicht etwa in Alten- und Pflegeheimen: Dabei gelten als Besuchspersonen nicht nur Privatbesuche von Bewohnern, sondern alle Personen, die die Einrichtung betreten wollen oder müssen; etwa Therapeuten, Handwerker oder Paketboten gelten in diesem Sinne als Besucher. „Viele Menschen besuchen ihre pflegebedürftigen Angehörigen täglich oder mehrfach am Tag, zum Beispiel um bei der Anreichung von Essen und Trinken zu unterstützen, die Testpraxis sollte hierauf angemessen reagieren können“, wird in den Regierungsplänen betont. Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht täglich testen lassen. Geimpfte Beschäftigte und geimpfte oder genesene Besuchspersonen, die die Einrichtung häufiger als zweimal pro Kalenderwoche aufsuchen, sollen nur zweimal pro Kalenderwoche ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Auch Besuchspersonen, die zum Beispiel einmal mittags und einmal abends kommen, sollten nicht zweimal getestet werden müssen“, wird in den Plänen betont.
- Die Regelungen etwa zur Maskenpflicht, Abstandsgebote und Hygienekonzepte bleiben wie gehabt bestehen. Zur Kontaktnachverfolgung soll vor allem auf die Corona-Warn-App gesetzt werden, fast überall in Restaurants und anderen Orten können QR-Codes eingescannt werden die den Aufenthalt dokumentieren
- Die Regelungen werden bis zum 19. März 2022 befristet.
Eindeutig wird betont, dass Geimpfte und Genesene in der jetzigen Krise besserzustellen seien als Ungeimpfte: „Geimpfte und Genesene werden seltener infiziert und werden somit auch seltener zu Überträgern des Coronavirus SARS-CoV-2. Zudem sind sie, wenn sie trotz Impfung infiziert werden sollten, für einen deutlich kürzeren Zeitraum infektiös. Das Risiko, das von Geimpften oder Genesenen ausgeht, ist somit deutlich geringer.“
Darüber hinaus seien Geimpfte und Genesene etwa 10-fach besser vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt als Ungeimpfte. Sie tragen daher in geringerem Maße zu einer Belastung des Gesundheitswesens bei.
Donnerstag der Entscheidungen
Am Donnerstag soll das Paket vom Bundestag wie erwähnt beschlossen werden, zudem soll es am gleichen Tag einen Bund-Länder-Gipfel geben, um weitere Maßnahmen abzustimmen. Dabei dürfte es auch darum gehen, dass möglichst schnell wieder mehr Impfzentren öffnen und es überall mobile Impfteams gibt, um neben den Erst- und Zweitimpfungen auch rasch flächendeckend bereits vollständig geimpfte Bürger mit Auffrischungsimpfungen zu versorgen, bisher sollen diese sechs Monate nach der letzten Impfung erfolgen.
Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) möchte zudem erreichen dass Bund und Länder einen neuen Schwellenwert festlegen, von dem an regional zusätzliche Schritte eingeleitet werden müssten, welche das sein könnten, lässt sie offen. Sie strebt einen einheitlichen Hospitalisierungsgrenzwert an, gemessen an der Zahl der Klinikeinweisungen wegen Corona. Dieser ist laut Robert- Koch-Institut deutlich gestiegen, in München zum Beispiel gibt es fast kein freies Intensivbett mehr, zudem fehlen nach der langen Pandemiezeit überall Pflegekräfte.
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Auch FDP-Chef Christan Lindner schließt inzwischen wegen der vielen Impfdurchbrüche etwa in Pflegeheimen keine Teil-Impfpflicht mehr aus. „Bei der berufsbezogenen Impfpflicht wurde argumentiert, dass Pflegende dann teilweise ihren Arbeitsplatz verlassen würden. Aber es gibt auch andere, neue Argumente. Ich will diese Debatte unter den Fachleuten abwarten, bevor ich mich festlege“, sagte Lindner dem RND.
Ampel diskutiert Teil-Impfpflicht und 3G in Zügen
SPD-Chefin Saskia Esken sagte in der ARD, sie würde befürworten, „dass wir den Gesetzentwurf nochmal nachschärfen“. Auch sie betonte mit Blick auf Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas: „Wir debattieren durchaus auch eine Impfpflicht in diesen Bereichen.“ Bisher hatte die Bundesregierung solche Impfpflichten immer ausgeschlossen, auch Kanzlerin Merkel.
Zudem diskutieren die Parteien der geplanten Ampel-Koalition im Ringen um eine höhere Impfquote und eine Eindämmung der Infektionen diskutieren die Parteien der geplanten Ampel-Koalition im Ringen um eine höhere Impfquote und eine Eindämmung der Infektionen die Anwendung der 3G-Regel im Zugverkehr. Reisende müssten dann geimpft, genesen oder getestet sein. „Ja, auch das Bahnfahren muss sicherer werden. Aus meiner Sicht sollte hier 3G hier gelten, darüber werden wir reden müssen“, sagte Grünen-Chef Robert Habeck den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach spricht sich dafür aus. „3G sollte auch in Zügen gelten. In dieser CoronaSituation ist es unverantwortlich, dass Menschen ungeimpft und ungetestet in vollen Zügen im Fernverkehr stundenlang eng neben anderen Passagieren sitzen“, sagte Lauterbach der „Bild am Sonntag“.
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kritisierte, dass SPD, Grüne und FDP durch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite den Ländern wichtige Instrumente im Kampf gegen Corona entziehen würden. "Die Länder brauchen Flexibilität, um auf das jeweilige Infektionsgeschehen zu reagieren. Gerade regionale Hotspots müssen wir effektiv und schnell bekämpfen. Das von der Ampel geplante Gesetz schwächt unser Land im Kampf gegen Corona", so Wüst.
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