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AfD-Fähnchen und Biergläser stehen beim politischen Aschermittwoch der AfD auf den Tischen.
© dpa

Rechtsstreit mit AfD: Verfassungsschutz verzichtet künftig auf "Prüffall"-Nennung

Der Verfassungsschutz darf zwar prüfen, ob es bei der AfD antidemokratische Bestrebungen gibt. Ankündigen darf er das aber nicht – das BfV nimmt es hin.

Der Rechtsstreit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der AfD ist zuende. Das BfV verzichtet darauf, beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln einzulegen,  dem Nachrichtendienst die öffentliche Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ zu untersagen. Es werde kein „Rechtsbehelf“ eingelegt, teilte der BfV am Freitag mit. In einem "Prüffall" wertet das BfV nur öffentlich zugängliche Quellen aus, darunter Publikationen der AfD und Auftritte von Parteifunktionären.

Das Bundesamt hatte im Januar verkündet, die „Gesamtpartei AfD“ sei ein Prüffall für eine Beobachtung. Die AfD-Vereinigungen „Junge Alternative“ und „Der Flügel“ wurden sogar als Verdachtsfall eingestuft. Die Partei hatte sich dann mit einem Eilantrag an das Kölner Gericht gewandt, darin ging es allerdings nur um die öffentliche Nennung der AfD als Prüffall.

Ende Februar entschieden die Richter zugunsten der Rechtspopulisten. Es gebe im Bundesverfassungsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage für das Vorgehen des BfV, meinte die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts. Sie hielt den Eingriff in die Rechte der AfD auch für unverhältnismäßig. Der Bezeichnung der Partei als Prüffall komme in der Öffentlichkeit eine „negative Wirkung“ zu, hieß es.

Der Präsident des Nachrichtendienstes, Thomas Haldenwang, sagte am Freitag, „das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden AfD-Teilorganisationen ‚Der Flügel‘ und ‚Junge Alternative‘ zu beobachten. Dabei werden die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials, der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung, der Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen sowie die öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden Protagonisten eine wichtige Rolle spielen.“

Haldenwang hatte im Januar in Berlin verkündet, die Partei werde als Prüffall eingestuft, weil „erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik der AfD“ vorlägen. Aussagen von Parteifunktionären und weiteren Mitgliedern der Partei seien „mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar“. Das Bundesamt erklärte zudem die AfD-Vereinigungen „Junge Alternative“ und „Der Flügel“ zum Verdachtsfall, weil es bei beiden „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte“ sieht, dass es  sich „um eine extremistische Bestrebung handelt“. Ein Verdachtsfall ist  eine Stufe höher als Prüffall. Bei einem Verdachtsfall darf der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel nutzen, zum Beispiel den Einsatz von V-Leuten.

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