Bericht von "Panorama": AfD-Funktionär arbeitet beim sächsischen Verfassungsschutz
Beim sächsischen Verfassungsschutz ist laut einem Bericht seit Jahren ein AfD-Funktionär beschäftigt. Der Behörde soll das schon seit 2015 bekannt sein.
Nach Recherchen des ARD-Magazins "Panorama" arbeitet beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz bereits seit Jahren ein Funktionär der AfD. Hendrik S. sei Mitglied der Landesprogrammkommission der Partei und dort als Leiter des Fachausschusses 5 zuständig für die Erarbeitung von Konzepten im Bereich Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz, heißt es in einer Pressemitteilung des NDR.
In einem Interview mit "Panorama" betont S., dass er kein Problem darin sehe, seine Arbeit als Verfassungsschützer mit seinem Engagement bei der AfD zu vereinbaren: "Unabhängig von dem, was man macht, kann man sich politisch organisieren und engagieren", sagt er. "Ich als Verfassungsschützer, das ist vielleicht noch etwas Sensibleres, aber ich kann sehr wohl auch durch mein Dasein Hinweise geben oder schon mal sagen: So geht es nicht. Hier müssen wir besser aufpassen."
Zuletzt ging S. laut "Panorama" bei dem so genannten "Trauermarsch" am 1. September in Chemnitz auf die Straße, bei der auch Pegida-Chef Lutz Bachmann anwesend war. An Pegida habe er nichts auszusetzen, das seien ja einfach nur friedliche Demonstrationen in Dresden, zitiert der NDR S..
Auch an der "Identitären Bewegung" habe S. im Gegensatz zu seiner Behörde nichts auszusetzen. Die IB betreibe lediglich "intelligente Aktionsformen", so S. gegenüber "Panorama". "Die ketten sich an keine Schienen, an keine Baufahrzeuge, an nichts. Die hängen Plakate auf, da steht nichts Verbotenes drauf, soweit ich das feststellen kann." Der Verfassungsschutz stuft die Organisation sowohl auf Bundesebene als auch in Sachsen als "rechtsextrem" ein.
Beim Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen ist der Fall laut „Panorama“ bereits seit 2015 bekannt - die Zeitung „taz“ habe damals darüber berichtet. Von der AfD in Sachsen gab es zunächst keine Stellungnahme.
Das Landesamt für Verfassungsschutz wollte sich zu dem konkreten Fall nicht äußern. Grundsätzlich dürfen Beamte privat politisch aktiv sein, es gilt aber ein „beamtenrechtliches Mäßigungsgebot“. Auf Anfrage teilte die Behörde mit: „Zu konkreten Personalien äußern wir uns grundsätzlich nicht.“
Generell gelte, dass Mitgliedschaften oder Funktionen in einer nichtextremistischen Partei beamtenrechtlich als solche kein Hindernis für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst seien. Für den Verfassungsschutz gelte insoweit rechtlich nichts Anderes als für jede andere Behörde. (Tsp, dpa)