Nach "Trauermarsch" Chemnitz: AfD rät Mitgliedern zu Abstand bei fragwürdigen Kundgebungen
Bei Demonstrationen in Chemnitz waren AfD-Mitglieder und Rechtsextreme dicht zusammen. Die AfD-Spitze empfiehlt ihren Parteimitgliedern nun mehr Vorsicht.
Die AfD-Spitze hat nach Zwischenfällen mit rechtsextremistischen und gewalttätigen Demonstranten in Chemnitz allen Parteimitgliedern empfohlen, sich in Zukunft von Kundgebungen mit fragwürdigen Teilnehmern fernzuhalten. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Parteikreisen erfuhr, fasste der Bundesvorstand bereits am Mittwochabend einen entsprechenden Beschluss.
Darin heißt es den Angaben zufolge: „Auf Grund der Erfahrungen nach den Vorkommnissen in Chemnitz empfiehlt der Bundesvorstand allen Mitgliedern der Alternative für Deutschland dringend, nur an solchen Kundgebungen teilzunehmen, die ausschließlich von der AfD angemeldet und organisiert worden sind.“
Ihrem Beschluss fügte die AfD eine "organisatorische Anmerkung" hinzu
In Chemnitz hatte die AfD einen sogenannten Trauermarsch organisiert, an dem sich auch Vertreter des fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses aus Dresden sowie Angehörige der rechtspopulistischen Bewegung Pro Chemnitz beteiligt hatten. Anlass war der Tod eines 35-jährigen Deutschen, der in der Nacht zum 26. August Opfer einer Messerattacke geworden war. Tatverdächtig sind drei Asylbewerber aus Syrien und dem Irak. Zwei sitzen in U-Haft, nach dem dritten wird gefahndet..
Ihrem Beschluss hat die AfD-Bundesgeschäftsstelle dem Vernehmen nach eine „organisatorische Anmerkung“ angefügt, in der es heißt, dass AfD-Gliederungen keine gemeinsamen Veranstaltungen mit Gruppierungen durchführen sollen, „bei denen entweder der tatsächliche Hintergrund unklar ist oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Teilnehmer oder Inhalte dieser Gruppierungen“ nicht mit den Werten und Zielen der Partei übereinstimmten.
In der gleichen Sitzung hatte die AfD-Spitze eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Parteichef Jörg Meuthen gebildet, die sich um Strategien zur Verhinderung einer möglichen Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz kümmern soll. (dpa)