Spendenaffäre: AfD droht Strafzahlung von mehr als 100.000 Euro
Der Bundestag geht der Frage nach, ob mit Spenden zugunsten der AfD gegen das Parteiengesetz verstoßen wurde. Noch sind nicht alle Zweifel geklärt.
In der Affäre um Parteispenden steht der AfD womöglich eine erste Strafzahlung von mehr als 100 000 Euro ins Haus. Parteichef Jörg Meuthen sagte dem NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“, die Bundestagsverwaltung habe in einem Fall, der den Europawahlkandidaten Guildo Reil betrifft, eine erste Vorentscheidung getroffen. Das Schreiben der Bundestagsverwaltung sei aber noch kein formaler Bescheid, betonte ein Sprecher der Partei am Donnerstag. Aus Bundestagskreisen hieß es, die Wahrscheinlichkeit, dass die AfD eine Sanktion zu erwarten hat, sei damit gestiegen. Meuthen sagte dem Bericht zufolge, die AfD werde Widerspruch einlegen und später gegebenenfalls auch klagen.
Die Schweizer Goal AG hatte 2017 Plakate und andere Werbemittel für Reils Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen hergestellt. Die AfD hält das nicht für eine illegale Parteispende. Die Bundestagsverwaltung sieht das wohl anders. Sie setzte deshalb nun nach Angaben eines Parteisprechers eine Strafzahlung in dreifacher Höhe des von ihr als Spende definierten Betrages fest.
Offiziell wollte sich der Bundestag dazu nicht äußern. Ein Sprecher erklärte: „In dem genannten Fall ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Bundestagsverwaltung kann daher dazu im Moment keine Erklärungen veröffentlichen.“ Aus Bundestagskreisen hieß es, die Prüfung sei schon sehr weit fortgeschritten.
Die Bundestagsverwaltung interessiert sich auch für Werbemaßnahmen für Meuthen vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016. Meuthen, der aktuell Spitzenkandidat seiner Partei für die Europawahl ist, steht bisher auf dem Standpunkt, dies sei damals keine Parteispende gewesen, da er die Werbung nicht in Auftrag gegeben habe.
Außerdem untersucht der Bundestag Spenden für den Bundestagswahlkampf der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel aus der Schweiz. Hier geht es um rund 132 000 Euro, die 2017 in mehreren Tranchen an ihren Kreisverband am Bodensee überwiesen worden waren. Der Bundestag will klären, ob das Geld wirklich von Deutschen und anderen EU-Bürgern stammt. Denn Spenden von Gönnern, die keine EU-Bürger sind, dürfen deutsche Parteien nicht annehmen.
Außerdem steht die Frage im Raum, ob einer der Spender womöglich mehr als 10 000 Euro gespendet hat. Denn ab diesem Betrag müssen Spender dem Bundestag auch gleich namentlich gemeldet werden. (dpa)