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Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Serbien und Mazedonien
© dpa/Patrick Seeger

Asylpolitik: Abschiebungen können vermieden werden

Mehr abgelehnte Asylbewerber sollen abgeschoben werden - doch der Staat tut sich damit schwer. Das ließe sich vermeiden. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Barbara John

Abschiebungen verdoppeln! Das verlangte die Bundesregierung kürzlich mit Blick auf weit mehr als 100.000 ausreisepflichtige, also abgelehnte Asylbewerber.  Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier maulte zurück: „In Berlin hat keiner schon mal irgendwen abgeschoben“. Zuvor hatten schon mehrere Landesminister ähnlich gereizt reagiert. Wollen sie nicht, oder können sie nicht abschieben, obwohl sie  die Forderung als begründet, gesetzlich geregelt und notwendig ansehen?

Polizeibeamte müssen ähnlich wie Gerichtsvollzieher agieren

Die Landesregierungen wollen schon, denn sie stehen selbst unter Druck, weil der Wohnraum und die Finanzmittel gebraucht werden für die vielen  anerkannten Flüchtlinge. Sie wissen auch, dass Abschiebung im Allgemeinen breite Unterstützung findet in der Bevölkerung. Was sie aber bei Ausweisungen auch erfahren ist, dass jeder Einzelfall eine Zumutung für alle Beteiligten ist und einen gigantischen Aufwand an Logistik und  Personal braucht, abgesehen von den Kosten.

Bei Abschiebungen müssen Polizeibeamte ähnlich wie Gerichtsvollzieher agieren, wenn sie eine Flüchtlingsfamilie aus der Wohnung abholen, sie in ein Flugzeug setzen, oft gegen massive Proteste. Kinder werden manchmal aus der Schule geholt, Familien  getrennt,  Ersparnisse eingezogen. Welche Landesregierung möchte Vollstrecker einer solchen Horrorpraxis sein in einem Land, das sich  gerade weltweit feiern ließ für seine Flüchtlings-Willkommenskultur? 

Und doch ist das eine nicht vom anderen zu trennen. Abschiebungen sind in keinem Land grundsätzlich zu vermeiden. Doch bei uns haben sie Methode. Sie sind Folge falscher asylpolitischer Steuerung und treffen derzeit besonders Asylbewerber aus sicheren Herkunftsregionen (Albanien, Kosovo, Nordafrika). Deren Bürger haben – trotz Sicherheit vor Verfolgung - weiterhin  das Recht, einen Asylantrag zu stellen, aber auch die Pflicht, dazu nach Deutschland zu kommen, obwohl die Anträge zu mehr als 99 Prozent abgelehnt werden (bis auf wenige Krankheitsfälle).

Dazwischen liegen Monate voller Hoffnung, und auch Täuschungen, denn bleiben wollen fast alle. Das ließe sich anders regeln, nämlich durch Asyl-Antragstellung in den Herkunftsländern (bei europäischen Botschaften). Abschiebungen wären dann in der Regel entbehrlich.

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